Selbst die Test von zugelassenen Halogen-Lampen (gab's mal vom ADAC und auch von MOTORRAD) zeigen abweichende Lichtbilder. D.h. selbst Toleranzen, die vermutlich weit unter einem Millimeter liegen, führen schon zu Abweichungen.
Der Gesetzgeber sieht sich - zu Recht - in der Pflicht, nur das zu legitimieren, was eine Gefährdung/Blendung in jedem Fall weitgehend ausschließt.
Jetzt kommt das ABER:
Ich gehe davon aus, dass sich ein Hersteller wie Philips schon recht intensiv mit der Erprobung der LEDs in konventionellen Reflektorgehäusen beschäftigt hat (Nebenbei: vor der Verwendung ihrer LED in Projektionsscheinwefern warnt Philips).
Ich könnte mir also vorstellen, dass die vorgenannten Marken-LEDs durchaus ein dem Original H7 vergleichbares Abstrahlverhalten zeigen und/oder so berechnet sind, dass Blendungen vermieden werden.
ABER ABER:
Ein funktionaler LED-Ersatz muss also noch genauer berechnet und gefertigt werden als die H7.
Gesetzt den Fall, der Gesetzgeber würde "geprüfte" LED als Leuchtmittel zulassen; wie sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden können, ob ein geprüftes oder ein illegaler (ggf. blendender) Chinanachbau verbaut ist? Ausbau erscheint da wenig praktikabel - bei einigen älteren KTMs muss zum Tausch der Lampe die halbe Verkleidung runter. Und ein Lichttestgerät dürfte nicht immer vor Ort sein.
Gleiches gilt sinngem. auch für Xenon-Kits.
Ich gehe deshalb davon aus, dass diese Nachrüstungen in D nicht erlaubt werden.
Dass bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass ich auf einen Umbau verzichtet habe. Bewusst illegal.
Weil
ich
- die Lichtfarbe optisch schön finde
- zu 98% nur am Tag oder bestenfalls bei Dämmerung/Regen fahre
- sorgfältig geprüft habe, dass es tatsächlich nicht blendet (vorsichtshalber den Scheinwerfer auch geringfügig tiefer eingestellt habe)
- die Lichtfarbe für ein deutlich besseres Gesehen werden und damit für passive Sicherheit (meine!) sorgt.
Nach meinen bereits recht positiven
LED-Erfahrungen könnte ich mir den Umbau von aktuell Xenon auf die Philips-Led vorstellen.