Genau. Darum hast du nun 24 Stunden Zeit deine Sachen zu packen, das Haus zu verlassen und dir einen neue Bleibe zu suchen. Denn nach den aktuell rechtsgültigen Sicherheitstandards und dem gem. Eigenössischem Raumplanungsgesetz erstellenten Richtplanes ist das Haus in dem du lebst nicht mehr bewilligungsfähig und muss daher schnellst möglichst beseitigt werden.
Das ist jetzt zwar ein wenig OT, aber im Grundsatz schon passend. Bei uns, wie auch in vielen anderen Gemeinden, gab es vor kurzem eine Revision des RPG. Da wurden dann Grundstücke neu zugeordnet (also z.B. von Wohnzone 1 nach 2 und vice versa).
Es gibt zwar, wie von Dir zu recht erwähnt, eine Besitzstandwahrung, diese ist jedoch nicht auf alles anwendbar! Bei Häusern aber sehr wohl, bei Fahrzeugen jedoch leider nicht.
Beim Wohneigentum ist es zudem auch nicht ganz so in Stein gemeisselt: So darf man nämlich keine Umbauten vornehmen bzw. diese müssen mit dem NEUEN Zonenplan konform sein. Also wenn Du ein 3-stöckiges Haus hast, dann kannst Du zwar innen renovieren etc., aber sobald Du anfängst aussen etwas zu ändern, kommen die Probleme. Solange es reine Renovationsarbeiten sind (diese sind abschliessend beim Kanton verfügbar), ist es auch kein Problem. Aber wenn es um Ausbau etc. geht, dann wird es schwierig bis unmöglich.
Oder stell Dir vor, Dein Haus wird aufgrund einer Einschätzung als bedeutendes Bauwerk unter Denkmalschutz gestellt. Und es ist nicht so, dass dazu ein berühmter Architekt oder so nötig wäre, es reicht ein älteres Haus zu haben, welches z.B. typisch für eine bestimmte Epoche steht oder welches sonstwie speziell ist. In unserer Gemeinde gab es hierzu letzthin viel angespannte Situationen und das wird und ist in anderen Gemeinden nicht anders.
Aber nun zurück zum eigentlichen Thema