N
nixwiefort
Das Angebot würde ich nicht annehmen.
Die 8 Wochen Reparqturwartedauer waren auch schon nicht zumutbar. Du hättest damals beerits Wandlung verlangen können.
Jetzt würde ich schriftlich einen Gewährleistungsmangel reklamieren. (wie eh schon gesagt verlängert sich die Gewährleistung durch die erfolgte Reparatur). Dann mal schauen was sie antworten.
Gegebenenfalls dann der (hoffentlich vorhandenen) rechtschutzversicherung übergeben.
Die 8 Wochen Reparqturwartedauer waren auch schon nicht zumutbar. Du hättest damals beerits Wandlung verlangen können.
Jetzt würde ich schriftlich einen Gewährleistungsmangel reklamieren. (wie eh schon gesagt verlängert sich die Gewährleistung durch die erfolgte Reparatur). Dann mal schauen was sie antworten.
Gegebenenfalls dann der (hoffentlich vorhandenen) rechtschutzversicherung übergeben.