Maxell63
Themenstarter
Die Frankfurter Gerichtsbarkeit ist für ihre fragwürdigen Urteile mittlerweileMaxell63 schrieb:
Der Dumme ist zwar richtig aber deshalb ist das noch lange nicht Recht. Die Begründung des Richters am LG Frankfurt zeigt aber auch, das Dumme Recht sprechen dürfen.Panther schrieb:Sorry Jungs, aber auch wenn ich mit absolut angepasster Geschwindigkeit und unter Einhaltung aller Verkehrsregeln einen Fussgänger überfahre, der unvorsichtig zwischen zwei parkierten Autos einfach vor mein Moto gelatscht ist, bin ich schlussendlich der Dumme.
Juristenlogik. Im Umkehrschluss bedeutet das für den SchwächerenPanther schrieb:Also ich kann das Urteil soweit nachvollziehen (nicht unbedingt die Begründung): Das Stichwort heisst "Kausalhaftung", das heisst, ein Führer eines Motorfahrzeuges haftet bei einem Unfall mit einem schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Velofahrer) automatisch für dessen (und natürlich auch den eigenen) Schaden (SVG Art. 58).
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Jein... ich denke nicht, dass der Schwächere einfach vor den Stärkeren läuft, nur damit dieser Schuld ist. Beim Führen eines Motorfahrzeuges ist man sozusagen eine Gefahr für die Gesellschaft. Deshalb ist man auch schuld, wenn man mit dem Schwächeren die Strasse pflügt, auch wenn man nicht schuldig ist. Man wird dann auch nicht unbedingt vor dem Strafgericht verurteilt, vor dem Zivilgericht kommt man aber an die Kasse und den eigenen Schaden hat man auch noch.hixtert schrieb:Juristenlogik. Im Umkehrschluss bedeutet das für den Schwächeren
eine gewisse Narrenfreiheit, denn der Stärkere ist ja immer schuld.