Krasses Urteil!!!!!!

Diskutiere Krasses Urteil!!!!!! im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; .................... hast aber beruflich nicht zufälliger Weise in Frankfurt zu tun? :p
JOQ

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Panther schrieb:
Jein... ich denke nicht, dass der Schwächere einfach vor den Stärkeren läuft, nur damit dieser Schuld ist. Beim Führen eines Motorfahrzeuges ist man sozusagen eine Gefahr für die Gesellschaft. Deshalb ist man auch schuld, wenn man mit dem Schwächeren die Strasse pflügt, auch wenn man nicht schuldig ist. Man wird dann auch nicht unbedingt vor dem Strafgericht verurteilt, vor dem Zivilgericht kommt man aber an die Kasse und den eigenen Schaden hat man auch noch.
.................... hast aber beruflich nicht zufälliger Weise in Frankfurt zu tun? :p
 
nypdcollector

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Panther hat scheinbar noch nichts von der eigentlich geltenden Rechtsprechung und Gesetzeslage zum Thema Schadenersatz gehört.
Daß der liebe, promovierte Richter in Frankfurt hier sein eigenes Recht gestrickt hat, geht schon stark in Richtung Rechtsbeugung. Die Lektüre des Artikels im "Motorrad" 11/2007 wäre hier nicht schlecht.
 
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nypdcollector schrieb:
Panther hat scheinbar noch nichts von der eigentlich geltenden Rechtsprechung und Gesetzeslage zum Thema Schadenersatz gehört.
Daß der liebe, promovierte Richter in Frankfurt hier sein eigenes Recht gestrickt hat, geht schon stark in Richtung Rechtsbeugung. Die Lektüre des Artikels im "Motorrad" 11/2007 wäre hier nicht schlecht.
Er ist bisher aber auch nur ne 125er gefahren, somit bringt er halt mehr Verständnis für die Schwächeren auf :D

Ich sehe es aber genau wie du, der LG-Richter urteilte aus der Willkür heraus ohne irgendeine Andeutung von fachlicher Kompetenz.
 
Panther

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nypdcollector schrieb:
Panther hat scheinbar noch nichts von der eigentlich geltenden Rechtsprechung und Gesetzeslage zum Thema Schadenersatz gehört.
Daß der liebe, promovierte Richter in Frankfurt hier sein eigenes Recht gestrickt hat, geht schon stark in Richtung Rechtsbeugung. Die Lektüre des Artikels im "Motorrad" 11/2007 wäre hier nicht schlecht.

Wie gesagt, ich beziehe mich auf das Schweizer SVG, das Deutsche Recht kenne ich absolut nicht. Ich habe das Recht nicht studiert, aber eigentlich ist klar, dass der Motorradfahrer schuld ist, wenn er einen Velofahrer touchiert, egal ob der Velofahrer unvorsichtig/fahrlässig war oder nicht.
 
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Panther schrieb:
aber eigentlich ist klar, dass der Motorradfahrer schuld ist, wenn er einen Velofahrer touchiert, egal ob der Velofahrer unvorsichtig/fahrlässig war oder nicht.
Nein, das ist nicht klar. Wenn ein Radfahrer ohne zu schauen einfach quer auf die Straße fährt, ist er schuld. Deswegen gibt es Regeln im Straßenverkehr, sonst könnten wir ja das Indische System einführen: Der Stärkere gewinnt. :cool:
 
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nypdcollector schrieb:
Nein, das ist nicht klar. Wenn ein Radfahrer ohne zu schauen einfach quer auf die Straße fährt, ist er schuld. Deswegen gibt es Regeln im Straßenverkehr, sonst könnten wir ja das Indische System einführen: Der Stärkere gewinnt. :cool:
Ahhh, jetzt weiß ich auch warum Kühe dort heilig sind :D :D
 
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nypdcollector schrieb:
Nein, das ist nicht klar. Wenn ein Radfahrer ohne zu schauen einfach quer auf die Straße fährt, ist er schuld. Deswegen gibt es Regeln im Straßenverkehr, sonst könnten wir ja das Indische System einführen: Der Stärkere gewinnt. :cool:
Ja, richtig, der Radfahrer ist schuldig. Aber aufgrund der Kausalhaftung, die für alle Motorfahrzeuglenker gilt, ist am Ende doch der Motorisierte Schuld. Aufgehoben wird dies nur bei grober Fahrlässigkeit des Velofahrers (dies zu beurteilen wiederum Sache des Richters ist).


Wiki meint dazu:

Kausalhaftung ist in der Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zivilrecht der Schweiz gebräuchlich. Das Wort Kausal (von lateinisch causa, Ursache) bedeutet, dass man auch dann die Haftung übernehmen muss, wenn kein eigenes Verschulden vorhanden ist. Teilweise wird aber auch die Meinung vertreten, dass es sich auch bei den Kausalhaftungen letztlich um eine Verschuldenshaftung handelt, da lediglich die Beweislast bzgl. des Verschuldens umgekehrt wird. Dies aus der Überlegung heraus, dass die meisten Kausalhaftungen einen Entlastungsbeweis vorsehen (siehe bsp. die Tierhalterhaftung (Art. 56 OR) oder die Geschäftsherrenhaftung (Art. 55 OR)). Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit jemand wegen der Kausalhaftung zur Rechenschaft gezogen werden kann:
  • ein vorhandener Schaden,
  • der Schädiger handelte widerrechtlich
  • Ursache und Wirkung müssen zusammenhängen (Kausalzusammenhang)
Es kann, muss aber kein Verschulden vorhanden sein. Die Kausalhaftung ist vor allem bei der Tierhaftung, Werkeigentümerhaftung, Haftung der Eltern für ihre Kinder, Motorfahrzeughalterhaftung, Produktehaftpflicht bekannt.
Beispiel: Ein Autofahrer fährt vorsichtig und vorschriftsgemäss eine Straße entlang. Ein spielendes Kind rennt auf die Straße und wird durch den Autofahrer verletzt. Auch wenn den Fahrzeuglenker keine Schuld trifft, haftet er für das verletzte Kind.
Im deutschen Recht spricht man beim gleichen rechtlichen Phänomen der Haftung ohne Verschulden bei der Nutzung gefährlicher Gegenstände von Gefährdungshaftung (vgl. Deliktsrecht).
 
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Schön für die Schweiz. :rolleyes:
Kausalhaftung gibt es in der zitierten Form in Deutschland nicht. Hier wird die Betriebshaftung mit geführt, die berücksichtigt, wenn ein gefährlicher Gegenstand in den Verkehr gebracht wird. Hierzu gibt es sogar eine, von den Gerichten oftmals verwendete Tabelle, die im vorliegenden Fall eine Betriebshaftung im Bereich von 25% annimmt. Abgesehen davon ist die Betriebshaftung abhängig vom Fahrzeug und nicht von der Person.
Im Frankfurter Urteil hat der Richter dem Fahrer faktisch die Betriebsgefahr auferlegt und nicht dem Kfz.

Das Weiteren wäre auch in der Schweiz der Velofahrer im Zivilrecht verknackt worden, da er grob fahrlässig den Unfall verursacht hat. Er hat ohne auf den Verkehr zu achten eine Straße gekreuzt. Hier geht die Rechtsprechung grundsätzlich von grob fahrlässig aus, wenn nicht sogar Vorsatz vorliegt.
 
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liebe leut´s ...
nachdem ich jetzt mal das komplette urteil ...
und den nachtrag dazu gelesen habe ...
kann ich zunächst nix verwerfliches finden ...
die argumentation dem grunde nach ...
basierend auf den aussagen des zeugen ...
der im ganzen verband als dritter fuhr ...
ist durchaus annehmbar ...
allerdings schiesst er sich definitiv ...
mit der begründung ins eigene knie ...
und wird vor dem olg sicherlich damit scheitern ...
ansonsten ...
der anwalt der gegenseite hat eventuell ...
etwas akkurater recherchiert wie das gutachten zeigt ...
aber die begründung bleibt dennoch fehlerhaft ...
abba kleinen hinweis am rande an placebo ...
wer eine hayabusa in dieser weise fährt ...
und keine rechtsschutz und ausfallversicherung hat ...
der tut mir zwar sehr sehr leid ...
abba ich müsste mit dem bügelbrett gepudert sein ...
wenn ich dme noch den anwalt für dei zweite instanz spende ...
in diesem sinne einen schönen abend ...
manfred
 
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LausbubNRW63 schrieb:
wer eine hayabusa in dieser weise fährt ...
Was ist verwerflich daran, eine Hayabusa mit 80 km/h zu fahren, wo 100 km/h erlaubt ist?
Muss er damit mindestens 150 km/h fahren, um standesgemäß unterwegs zu sein??? :confused:
 
Panther

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nypdcollector schrieb:
Das Weiteren wäre auch in der Schweiz der Velofahrer im Zivilrecht verknackt worden, da er grob fahrlässig den Unfall verursacht hat. Er hat ohne auf den Verkehr zu achten eine Straße gekreuzt. Hier geht die Rechtsprechung grundsätzlich von grob fahrlässig aus, wenn nicht sogar Vorsatz vorliegt.
Vorsatz? Muss ich dir jetzt noch den "Vorsatz" erklären? Kein Velofahrer fährt vorsätzlich vor ein Motorfahrzeug (es sei denn, er will sich das Leben nehmen, aber dann empfehle ich mindestens einen 40-Tönner oder besser einen Zug und sicher kein Motorrad)...
Grobe Fahrlässigkeit ist an der Grenze, ich denke, der Richter kann hier dafür aber auch dagegen entscheiden. Aber ich bin nach dem Lesen des Artikels nicht unbedingt der Meinung, dass der Velofahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Grobe Fahrlässigkeit höchstens, wenn er den Motorradfahrer gesehen und trotzdem draufgehalten hätte, in der Hoffnung, dass es schon reicht. Wie dem auch sei, nur weil man 100km/h fahren darf, heisst das noch lange nicht, dass man auch so schnell fahren muss. Die Geschwindigkeit ist den Gegebenheiten anzupassen, auf Sichtdistanz muss angehalten werden können. Auf einer Strasse mit vielen Einmündungen von Nebenstrassen oder Wanderwegen fährt man entsprechend vorsichtiger, auch wenns den Spass trübt.

Ich verstehe, dass sich der Motorradfahrer (und du als sein "Verteidiger") ungerecht behandelt fühlt, aber Recht haben ist nicht immer Recht bekommen! Die Rechtsordnung ist in erster Linie dazu da, den Schwächeren zu schützen und der ist auf der Strasse nie der Motorfahrzeugführer. Als Motorfahrzeugführer ist man grundsätzlich eine potentielle Gefahr für die Gesellschaft, deshalb gibt es die Kausalhaftung, bzw. für die Deutschen die Betriebshaftung.
 
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Panther schrieb:
................ Als Motorfahrzeugführer ist man grundsätzlich eine potentielle Gefahr für die Gesellschaft, deshalb gibt es die Kausalhaftung, bzw. für die Deutschen die Betriebshaftung.
Uiuiuiui................. gibst ja ganz schön Gummi :cool: Hätte da mal ne Frage an dich: Wie ist das denn mit nem 40-Tonner? Ist der auch quasi eine potentielle ......... blablabla............... wenn ich ihm mit meiner überdachten Zündkerze aus Zuffenhausen die Vorfahrt nehme?

Jo

@ nypdcollector

Ich geb nicht auf, du weißt schon von wegen heiliger Q :D Ich warte noch auf ne Antwort :p

Jo
 
LausbubNRW63

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wer eine hayabusa in dieser weise fährt ...
dass er bei vorgetragenen 80 km/h nicht in der lage scheint ...
sturzfrei bis zum stillstand abzubremsen ...
...
ich denke mal dass wenn fahrer drei die 80 km/h fuhr ...
sowohl den fahrradfahrer überhaupt sah ...
als auch noch rechtzeitig und sturzfrei zum stehen kam ...
die anderen wohl mehr als 80 km/h gefahren sein müssen ...
machen wir uns doch mal alle nix vor ...
in jeder gruppe finden sich ein oder zwei die meinen ...
den pulk anzuführen ...
und der tross fährt zuweilen angepasst und vorschriftsmässig hinterher ...
wir waren alle nicht dabei ...
aber gerade angesichts der aussagen von fahrer drei ...
kann ich das urteil nachvollziehen ...
wohlgemerkt das urteil ...
die begründung bleibt dennoch fehlerhaft ...
 
LausbubNRW63

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leut´s leut´s ...
das leben könnte so schön sein ...
fahrt ihr denn am wochenende alle ...
mit scheuklappen durch die gegend ...
ich habe mir die letzten wochen angewöhnt ...
am wochenende bei schönem wetter ...
tagsber in die sauna zu gehen ...
und die Q erst abends rauszuholen ...
wenn die ganzen verstrahlten von der strasse sind ...
ich für meinen teil komme mit der pd ...
auch aus über 100 sturzfrei zum stehen ...
und mit der mystic ebenfalls ...
und 2/10 tel abstand sind schon recht eng ...
wenn man die sache alleine mal so betrachten ...
war der sturz des zweiten fahrzeuges unvermeidbar ...
und ganz ehrlich ...
wenn ich power und drehmoment haben will ...
und mich mit 80 km/h vom hauptfeld absetze ...
dann wohl eher mit einer MT1 ...
als mit einer hayabusa ...
 
Panther

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Panther schrieb:
Grobe Fahrlässigkeit höchstens, wenn er den Motorradfahrer gesehen und trotzdem draufgehalten hätte, in der Hoffnung, dass es schon reicht..
Sorry, ich muss mich hier selber korrigieren (habe mich soeben etwas schlauer gemacht :o ):

Der Fahrradfahrer hat in diesem Falle ein grobes Sebstverschulden an den Tag gelegt. ABER... eine Entlastung des Motorfahrzeugführers ist gemäss Schweizer Recht nur dann möglich, wenn er das stark pflichtwidrige Verhalten des Velofahrers nicht vorhersehen musste (nicht konnte!). Ich denke, auf einer Strasse mit einmündenden Wanderwegen, etc. muss man mit solchem Rechnen (auf einer Autobahn eher weniger), genau gleich, wie wenn man neben einer Schule durchfährt, man mit spielenden Kindern auf der Strasse rechnen muss, oder bei Dämmerung mit Wildwechsel.

So, ist das Thema jetzt gefressen, collector? ;)
 
Panther

Panther

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JOQ schrieb:
Uiuiuiui................. gibst ja ganz schön Gummi :cool: Hätte da mal ne Frage an dich: Wie ist das denn mit nem 40-Tonner? Ist der auch quasi eine potentielle ......... blablabla............... wenn ich ihm mit meiner überdachten Zündkerze aus Zuffenhausen die Vorfahrt nehme?
Kann ich dir jetzt so nicht sagen... aber ich denke schon. :confused: Wobei man von dir als motorisierter und somit geprüfter Verkehrsteilnehmer mehr Verantwortung in Bezug auf Einhaltung der Verkehrsregeln erwarten darf.
 
nypdcollector

nypdcollector

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Nein, ich werde das nicht "fressen", so wie du es ausdrückst. Auch das Schweizer Recht geht von Gefährdungspotenzialen aus und richtet sich nach den geltenden Verkehrsregeln. Solltest du das nicht - mit deinen eigene Worten - fressen, solltest du hier nicht so grosse Töne spucken. Das was du hier ins Feld führst, nannte man früher "Sippenhaftung", die es meines Wissens auch in der Schweiz nicht gibt.
Wäre das, was du hier so großspurig von dir gibst Wirklichkeit, wäre das ein weiterer Grund einen grossen Bogen um das Land der Eidgenossen zu machen und würde erklären, weshalb hier viele Schweizer mit ihren Reiskochern in den Schwarzwald kommen um hirnlos rumzuheizen.
 
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Uuuuuppppppppsssssss........................... denke der Fred hier läuft jetzt langsam aus dem Ruder :(

Das so ein Urteil sch.... ist denken glaube ich alle hier, lassen wir es dabei bewenden. Wir fahren gerne in die Schweiz und Schweizer gerne zu uns. Schön ist das und soll so bleiben ;)
Und ihr zwei Halbjuristen könnt euch ja in irgendeinem Juraforum weiterduellieren aber hier hebt ihr beide die Linke zum Gruß :D

Jo
 
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