Krasses Urteil!!!!!!

Diskutiere Krasses Urteil!!!!!! im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Gerne, aber man muss auch mal streiten dürfen. In dem Sinne: Allzeit gute Fahrt.;)
nypdcollector

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JOQ schrieb:
hier hebt ihr beide die Linke zum Gruß
Gerne, aber man muss auch mal streiten dürfen.

In dem Sinne: Allzeit gute Fahrt.;)
 
JOQ

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nypdcollector schrieb:
Gerne, aber man muss auch mal streiten dürfen.

In dem Sinne: Allzeit gute Fahrt.;)
Ich hätte da immer noch Interesse an der Frage bzgl. der heiligen Q ....................................:D
 
LausbubNRW63

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ich kann mich den wünschen von jo nur anschliessen ...
und erstens sollte man nicht so persönlich werden ...
und zweitens nicht derart halbwissentlich aus dem fenster lehnen ...
gerade wo die schweiz gesetze es zulassen ...
dass ein polizist die geschwindigkeit schätzen darf ...
und die verurteilung daraufhin rechtskraft erlangt ...
also ...
die linke hand zum gruss und immer eine handbreit luft ...
unter den ventildeckeln ...
und ich selber geniesse es durch die schweiz zu cruisen ...
in allen anderen ländern funktioniert es nämlich mit dem benimm ...
nur leider in deutschland recht wenig ...
 
nypdcollector

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JOQ schrieb:
Ich hätte da immer noch Interesse an der Frage bzgl. der heiligen Q ....................................
Ich glaube, dass es mit der heiligen Q und der anderen, heiligen Kuh in Indien nicht um die selbe Gattung handelt.

Die Bos taurus bavariae motorensis duale ist also nicht identisch mit der Bos taurus taurus :p
 
JOQ

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nypdcollector schrieb:
Ich glaube, dass es mit der heiligen Q und der anderen, heiligen Kuh in Indien nicht um die selbe Gattung handelt.

Die Bos taurus bavariae motorensis duale ist also nicht identisch mit der Bos taurus taurus :p
Jawoll, so soll es sein und auch noch auf lateinisch, respect :D Mein großes Latinum liegt nun auch schon ein paar Jährchen zurück, werde mal den guten alten "De bello gallico" rauskramen und nachlesen ob damals die Bos taurus bavariae motorensis duale schon gängig waren :p

So long

Jo
 
Panther

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nypdcollector schrieb:
Nein, ich werde das nicht "fressen", so wie du es ausdrückst. Auch das Schweizer Recht geht von Gefährdungspotenzialen aus und richtet sich nach den geltenden Verkehrsregeln. Solltest du das nicht - mit deinen eigene Worten - fressen, solltest du hier nicht so grosse Töne spucken. Das was du hier ins Feld führst, nannte man früher "Sippenhaftung", die es meines Wissens auch in der Schweiz nicht gibt.
Wäre das, was du hier so großspurig von dir gibst Wirklichkeit, wäre das ein weiterer Grund einen grossen Bogen um das Land der Eidgenossen zu machen und würde erklären, weshalb hier viele Schweizer mit ihren Reiskochern in den Schwarzwald kommen um hirnlos rumzuheizen.

Halt! Dein letzter Abschnitt müsste nun wirklich nicht sein, ich bin jederzeit sachlich geblieben und Ironie/Humor stets mit einem Smiley gekennzeichnet (z.B. das "Fressen"). Ich wollte dich nicht provozieren, aber mir war es ein Anliegen, den Fall auch einmal aus einer anderen Perspektive darzulegen. Mir ist es bewusst, dass diese Unfallsituation für ein normales logisches Rechtsempfinden eigentlich klar ist und der Richter trotzdem dagegen entschieden hat. Aber der Richter ist garantiert nicht irgend ein kleiner Motorradhasser, der jetzt dem armen korrekten Fahrer unbedingt noch eine reindrücken wollte. Richter können nicht einfach nach belieben einmal schwarz und ein anderes mal weiss sprechen. Warten wir die Berufung ab, wir werden es ja sehen... ich bleibe auf jeden Fall bei meiner Rechtsauslegung.


Liebe Grüsse, Panther :cool:
 
Panther

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JOQ schrieb:
Uiuiuiui................. gibst ja ganz schön Gummi :cool: Hätte da mal ne Frage an dich: Wie ist das denn mit nem 40-Tonner? Ist der auch quasi eine potentielle ......... blablabla............... wenn ich ihm mit meiner überdachten Zündkerze aus Zuffenhausen die Vorfahrt nehme?

Jo
Hey JOQ,

für dich noch den untenstehenden Text.

Haftung unter Haltern:

Die scharfe Kausalhaftung gilt nur gegenüber "Nichthaltern". Die Haftung wird anders beurteilt, wenn der Geschädigte ebenfalls als Halter eines in Betrieb befindlichen Motorfahrzeuges an einem Unfall beteiligt ist. Wird der Halter körperlich geschädigt, so wird der Schaden den Haltern aller beteiligten Motorfahrzeuge nach Massgabe des von ihnen zu vertretenden Verschuldens auferlegt, wenn nicht besondere Umstände, namentlich die Betriebsgefahr, eine andere Verteilung rechtfertigen (Art. 61 Abs. 1 SVG).


Ich kenne allerdings die Betriebsgefahr eines 40-Tönner verglichen mit der Betriebsgefahr eines Motorrades nicht. Allerdings denke ich, dass diese bei dem Richter bei einem Motorrad sicher grösser ausfallen wird. Wenn du Pech hast, dürfen also deine Erben dann noch die Schwarte in der Stossstange des Lastwagens bezahlen... :eek: :D
 
A

Andras

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Panther schrieb:
Ich kenne allerdings die Betriebsgefahr eines 40-Tönner verglichen mit der Betriebsgefahr eines Motorrades nicht. Allerdings denke ich, dass diese bei dem Richter bei einem Motorrad sicher grösser ausfallen wird. Wenn du Pech hast, dürfen also deine Erben dann noch die Schwarte in der Stossstange des Lastwagens bezahlen... :eek: :D
Hi,

no, Betriebsgefahr ist ja gerade andersrum:
Die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges begründet also eine Haftung des Fahrers und des Halters (und damit auch der Versicherung des Halters) für einen eingetretenen Schaden, ohne das ein Verschulden des Fahrers feststeht.
Siehe: http://www.kanzlei-hoenig.de/service/serv-verkehrsr/02-betriebsgefahr.html

Aus Diskussionen mit juristisch ausgebildeten Bekannten, kann man in der CH salopp gesehen davon ausgehen, dass die Betriebsgefahr etwa mit der Grösse des Fahrzeuges zunimmt. Insofern haftet man für einen angefahrerenen Velofahrer, auch wenn man "nicht schuld" ist. Das selbe gilt wohl auch in Bezug auf LKWs und Töffs.

Grüsse,
András
 
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nypdcollector

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Licht am Ende des Tunnels

Das skandalöse Frankfurter Urteil wurde in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Frankfurt (AZ 17 U 242/06) wieder kassiert.
Die Richter am OLG haben sich gar nicht erst die Mühe gemacht, die verquere Urteilsbegründung des LG zu zerpflücken, sondern haben die Zeugenaussagen gewürdigt und unter Eibeziehung der normalen Betriebsgefahr dem Motorradfahrer 70% Entschädigung zugesprochen.
 
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mind

Gast
Bravo!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

nypdcollector schrieb:
Das skandalöse Frankfurter Urteil wurde in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Frankfurt (AZ 17 U 242/06) wieder kassiert.
Die Richter am OLG haben sich gar nicht erst die Mühe gemacht, die verquere Urteilsbegründung des LG zu zerpflücken, sondern haben die Zeugenaussagen gewürdigt und unter Eibeziehung der normalen Betriebsgefahr dem Motorradfahrer 70% Entschädigung zugesprochen.

Jetzt fehlt nur noch, daß dies für den "Rechtsprechenden" in geeigneter Form gewürdigt wird!

Sorry, aber der Typ hat doch wirklich nicht mehr alle Tassen.....
 
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nypdcollector schrieb:
Das skandalöse Frankfurter Urteil wurde in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Frankfurt (AZ 17 U 242/06) wieder kassiert.
Die Richter am OLG haben sich gar nicht erst die Mühe gemacht, die verquere Urteilsbegründung des LG zu zerpflücken, sondern haben die Zeugenaussagen gewürdigt und unter Eibeziehung der normalen Betriebsgefahr dem Motorradfahrer 70% Entschädigung zugesprochen.
Gottseidank. Wenigstens konnte dieser Wahnsinn gestoppt werden.

Weiß eigentlich jemand was aus dem Moslemschläger geworden ist, der wg. seiner islamischen Weltanschauung vor Gericht quasi das Recht zugesprochen bekommen hat, seine Frau zu verprügeln?

Gilt in diesem Teil der bundesdeutschen Republik inzwischen wieder das GG? Oder immer noch die Scharia?
 
LausbubNRW63

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die ermittlungen gegen die richterin sind eingestellt worden ...
und die vorangegangene urteilsbegründung ...
als nicht widersprüchlich befunden worden ...
 
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LausbubNRW63 schrieb:
die ermittlungen gegen die richterin sind eingestellt worden ...
und die vorangegangene urteilsbegründung ...
als nicht widersprüchlich befunden worden ...
Da muß ich kotzen. :eek:
 
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nypdcollector schrieb:
Das skandalöse Frankfurter Urteil wurde in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Frankfurt (AZ 17 U 242/06) wieder kassiert.
Die Richter am OLG haben sich gar nicht erst die Mühe gemacht, die verquere Urteilsbegründung des LG zu zerpflücken, sondern haben die Zeugenaussagen gewürdigt und unter Eibeziehung der normalen Betriebsgefahr dem Motorradfahrer 70% Entschädigung zugesprochen.
Moin, moin,

hast Du vielleicht die URL zum vollen Wortlaut des o.g. Urteils? Vielen Dank für Deine Mühe.
 
nypdcollector

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MP schrieb:
hast Du vielleicht die URL zum vollen Wortlaut des o.g. Urteils? Vielen Dank für Deine Mühe.
Nein, habe ich leider nicht. Es war nur eine kurze Meldung im Motorrad 13/2007. Die wollen aber in einer der nächsten Ausgaben ausführlicher darüber berichten.
 
MP

MP

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nypdcollector schrieb:
...Die wollen aber in einer der nächsten Ausgaben ausführlicher darüber berichten.
Da werde ich dann mal schauen.

Ich fand das eigentliche Urteil des LG Frankfurt als solches nachvollziehbar, wenn auch nicht zu begrüßen. Überhaupt nicht nachvollziehbar und i.G.g. thematisch am Fall vorbei fand ich die Begründung. Insofern würde mich die neue Begründung des OLG schon interessieren.

Vielen Dank für deine Info.
 
nypdcollector

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Anscheinend ist aber das OLG gar nicht auf die Begründung der niedrigeren Instanz eingegangen (wäre wahrscheinlich zu peinlich geworden).
 
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