Tja, hier in der Schweiz war es ein "Rückruf". Der Händler hat ja wohl kaum aus Lust und Laune die Benzinpumpe komplett getauscht! Insbesondere da die keinerlei Probleme machte. Das war an der 2009er R1200RT.
GA = Garantiearbeit.
Das kann für CH durchaus zutreffen, keine Ahnung, aber es kann auch sein, und ich halte das für wahrscheinlicher, daß beim damaligen offiziellen Rückruf (ab 2013 gültig auch für D), bei dem die Verstärkungsringe nachträglich auf die Anschlußstutzen aufzupressen waren, von Händler leider nur noch festgestellt werden konnte, daß es für eine derartige Reparatur wegen zu weit fortgeschrittener Rißtiefe bereits zu spät war. Und dann gab's halt keinen anderen Ausweg mehr als Komplettersatz auf Garantie! Und es reichte ja theoretisch auch aus, daß der Händler es gegenüber BMW Motorrad auf diese Weise begründen konnte. Vielleicht hat er aufgrund seines Technikverständnisses auch schon geahnt, daß diese Aufpreßaktion für die Stützringe nichts taugt, wie sich ja später auch herausgestellt hat?
Die dafür von BMW Motorrad vorgegebenen Arbeitsschritte kannst Du in den entsprechenden Dokumenten (für USA, die anderen z. B. für D werden wegen schlaffer hiesiger KBA-Behörde natürlich sauber BMW-intern als SI aka Serviceinformation unter Verschluß gehalten) auch gerne selber nachlesen.
Siehe Seite 8 z. B.
https://static.nhtsa.gov/odi/rcl/2013/RCRIT-13V617-4409.pdf