BF598
- Dabei seit
- 27.08.2007
- Beiträge
- 410
- Ort
- Berlin
- Modell
- R 1150 GS + G 650 GS Sertao (wenn sie denn mal will...)
Das ist aber auch keine Legale Möglichkeit. Pfefferspray ist nur zur Tierabwehr zugelassen.
Wenn du also bei einer Kontrolle gefragt wirst, warum du das Spray dabei hast, dann immer schön sagen, dass man Angst vor großen, bösen Hunden hat.
Das Führen von Einhandmessern ist hier im Lande nur eingeschränkt erlaubt. Wenn du es nicht für berufliche Zwecke oder Brauchtumspflege mitführst, ist es verboten.
MfG
Wurtzel
Da muss ich dich leider enttäuschen. Das führen von "Einhandmessern" ist z.B. nach § 10 Abs. 4 WaffG erlaub beim Besitz eines sog. Kl. Waffenschein. Gilt zumindest hier in Berlin, da das WaffG gedoch ein Bundesgesetz ist gehe ich davon aus das es in anderen Bundesländern ebenso gehandhabt wird. Hiervon ausgenommen sind jedoch verbotene Waffen (z.B. Butterflys, Totschläger, etc.). Ich habe mich mit dem Thema länger auseinandergesetzt, da in Berlin die Übergriffe auf Rettungsdienstpersonal stetig zunehmen. Allerdings bin ich zu dem Schluss gekommen, das das Mitführen einer Waffe nur zu mehr gegenseitiger Aggression führt. Eine Sinnvollere Art ist das Besuchen eines Selbstverteidigungskurses (z.B. Aikido). Und ggf. das Tragen einer stichsicheren Weste im Dienst, wie es hier bereits von einigen Kollegen durchgeführt wird.
Gruß Fabian