Ist das noch Notwehr?

Diskutiere Ist das noch Notwehr? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Moin moin, Opfer wird quasi zum Täter, was soll man hier von halten. :rolleyes:
Clamshell

Clamshell

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Moin moin,

Opfer wird quasi zum Täter, was soll man hier von halten. :rolleyes:
 
W

Wogenwolf

Gast
Moin moin,

Opfer wird quasi zum Täter, was soll man hier von halten. :rolleyes:
Moin!
Ist ein klassischer Bier und Chips Thread.
Das Zauberwort der Juristen ist hier die "Verhältnismäßigkeit der Mittel".
Dann gibt es noch das "gesunde Volksempfinden".
Deshalb sage ich lieber nicht, wie ich es sehe. :cool:
 
R

RAINI

Gast
........ich sag jetzt mal ohne nachdenken zu müssen

Passt soweit,es muß mich ja keiner angreifen oder?
Und wenn ja dann muß man immer mit Gegenwehr rechnen oder:rolleyes:

RAINI
 
Wurtzel

Wurtzel

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Morgen!

Ist noch bisserle früh für Bier.....ich schau dann heute Abend mal wieder rein ;)

MfG
Wurtzel
 
Schonnie

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Armes Deutschland .... jetzt darf schon der Angreifer Schmerzensgeld fordern, wenn sein Angriff fehl schlägt. :mad:
Wo sind wir nur hingekommen ... Deutschland, das Eldorade für Täter !

[und untersteht euch einen Einbrecher, der des nächtens zu euch kommt, mit ner Keule von seinem Vorhaben abzubringen: Ihm wirft man nur den Versuch eines (besonders schweren) Diebstahl vor, euch dann aber die vollendete schwere/gefährliche Körperverletzung = 100%ig unverhältnismäßig]
 
Zuletzt bearbeitet:
Wurtzel

Wurtzel

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Armes Deutschland .... jetzt darf schon der Angreifer Schmerzensgeld fordern, wenn sein Angriff fehl schlägt. :mad:
Wo sind wir nur hingekommen ... Deutschland, das Eldorade für Täter !

[und untersteht euch einen Einbrecher, der des nächtens zu euch kommt, mit ner Keule von seinem Vorhaben abzubringen: Ihm wirft man nur den Versuch eines (besonders schweren) Diebstahl vor, euch dann aber die vollendete schwere/gefährliche Körperverletzung = 100%ig unverhältnismäßig]
Selbst im Land der Selbstjustiz (USA) haben Reifendiebe schon Schmerzensgeld bekommen, weil der Fahrzeugbesitzer einfach los gefahren ist....ohne auf den Dieb am Hinterrad zu achten.... ;):D
 
marss73

marss73

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In dem genannten Fall hat ein Betrunkener, der ohne Waffen "nur" mit Fäusten angegriffen wurde, den Angreifer ohne Vorwarnung ein kleines Messer in den Hals gerammt. In diesem Fall betrachte ich die Verhältnismässigkeit auch als nicht ganz gewahrt.
Bei den zunehmenden Übergriffen im öffentlichen Raum und einem Innenminister (jetzt Finanzminister), der trotzdem den ominösen sog. "Internationalen Terrorismus" für unser größtes Problem hält, erwarte ich aber bei solchen Vorfällen einen starken Wandel im Rechtsverständnis der Menschen. Oder anders ausgedrückt: Wenn nicht dringend etwas gegen solche Gewalttäter getan wird, werden wir sehr bald Selbstjustiz-Diskussionen führen.

Gruß
Martin
 
Clamshell

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...Bei den zunehmenden Übergriffen im öffentlichen Raum und einem Innenminister (jetzt Finanzminister), der trotzdem den ominösen sog. "Internationalen Terrorismus" für unser größtes Problem hält, erwarte ich aber bei solchen Vorfällen einen starken Wandel im Rechtsverständnis der Menschen. Oder anders ausgedrückt: Wenn nicht dringend etwas gegen solche Gewalttäter getan wird, werden wir sehr bald Selbstjustiz-Diskussionen führen...
Wohl wahr, wohl wahr... ;)

Aber normal kann es ja nun nicht sein dass der Angreifer noch Schmerzensgeld bekommt. :cool:
Heutzutage sollte man froh sein, dass nur ein Messer gezogen wird. :eek:

Verhältnismäßigkeit in dieser Situation, in der man angegriffen wird, hin oder her: Kommt ein Angreifer als Opfer davon,
und wird aus einem Opfer ein Täter,
in Zukunft wird wohl kaum noch jemand eingreifen wenn andere in Gefahr sind.:rolleyes:
 
peco-achim

peco-achim

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Moin,

da hatte der Angreifer wohl die A...Karte gezogen.:D

Andererseits, welche unbescholtene Bürger, der im Angriffsfall
das Recht auf Notwehr für sich in Anspruch nimmt,
läuft schon mit einem Messer durch die Stadt???:confused:
 
Hitter

Hitter

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da hast du wohl recht.
aber das sauerland ist nicht zb. berlin:eek:.
 
peco-achim

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da hast du wohl recht.
aber das sauerland ist nicht zb. berlin:eek:.
Okay, aber wohin soll das führen?

Im Sauerland mit Fäusten, in München mit Messern und in Kreuzberg ....?

Wenn jemand Angst in seiner Stadt hat und nicht unbewaffnet vor die Tür gehen will, sollte er doch legale Möglichkeiten nutzen.

 
Roter Oktober

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Der Richter ist frei in seinen Entscheidungen, vielleicht findet er es Besser wenn der Verurteilte nicht zugestochen hätte, aber dafür posthum das Verdienstkreuz der Bundesrepublik bekommen hätte. Die Geschichte hätte auch so ausgehen können, es ist gut das der BGH das Urteil aufgehoben hat. Manchmal kann man sich echt nur an den Kopf fassen.
 
DocQ

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Wenn daß mal nicht ne tolle Einnahmequelle ist: man läßt sich vollaufem, zettelt ne Schlägerei an, lasst sich aufs Maul hauen oder abstechen und dann bkeommt man ne Menge Schmerzensgeld dafür. Da bleibt mir die Sprache weg. Das soll Gerechtigkeit sein? Ich galube in vielen Bereichen haben die Gerichte den Bezug zur Realität verloren. In diesem Fall ist ja wohl klar, wer den Streit gesucht hat. Nein, ich finde nicht gut, daß es mit einer Stecherei endet, aber daß der Verusacher noch Schmerzensgeld kriegt schlägt dem Faß den Boden aus.

Gruß,

Peter
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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In dem genannten Fall hat ein Betrunkener, der ohne Waffen "nur" mit Fäusten angegriffen wurde, den Angreifer ohne Vorwarnung ein kleines Messer in den Hals gerammt. In diesem Fall betrachte ich die Verhältnismässigkeit auch als nicht ganz gewahrt.
Bei den zunehmenden Übergriffen im öffentlichen Raum und einem Innenminister (jetzt Finanzminister), der trotzdem den ominösen sog. "Internationalen Terrorismus" für unser größtes Problem hält, erwarte ich aber bei solchen Vorfällen einen starken Wandel im Rechtsverständnis der Menschen. Oder anders ausgedrückt: Wenn nicht dringend etwas gegen solche Gewalttäter getan wird, werden wir sehr bald Selbstjustiz-Diskussionen führen.

Gruß
Martin
vielleicht hätte Sven auch "nur" einfach mit seinen Fäusten drauschlagen sollen, bis der Täter am Boden liegen geblieben wäre :mad:
Der Täter kann ja froh sein ,daß Sven kein "richtiges" Messer dabei hatte ,wie z.B.

http://www.israellycool.com/wordpress/wp-content/uploads/dundee.jpg

Welche Strafe bekam eigentlich das angebliche Opfer ???

Otto Normalverbraucher wird doch mitlerweilen dazu erzogen, eine Art Selbstschutz aufzubauen. Einen Täter als Opfer darzustellen ist scheinbar einfacher als den Täter vernünftig zu bestrafen aber das kennt man ja in diesem Land :mad:

Was wäre eigentlich "im Namen des Volkes" für ein Urteil gesprochen worden, wenn Sven der Sohn eines Richters oder Schöffen gewesen wäre ?

Nunja zumindest Rettungskräfte hätte er oder seine Begleiter anrufen dürfen .


Auch ich würde mich wehren und habe entsprechendes Mittel bei mir. Zustechen würde ich allerdings nicht ( habe Angst vor Selbstverletzung wenn die Klinge abbrechen würde :D )
 
F

frank69

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Andererseits, welche unbescholtene Bürger, der im Angriffsfall
das Recht auf Notwehr für sich in Anspruch nimmt,
läuft schon mit einem Messer durch die Stadt???:confused:
Ich.
Ich bin unbescholten und habe immer und überall ein Messer in der Tasche.
Ein kleines, rotes Multitool aus der Schweiz gehört für mich immer dazu, aber oft auch ein Einhandmesser.
Ich habe noch nie ein Messer in einem Streit gezogen oder bin mit einem angegriffen worden. Das soll auch immer so bleiben.
Wenn ich mich oder andere bedroht sehen würde, würde ich es sofort und in der Angst der Notsituation auch bestimmt überzogen tun. Natürlich ist das nicht richtig, aber jeder muß das erstmal selbst erleben, dann kann man vielleicht jemanden verstehen, der einen Angreifer mit unverhältnismäßigen Aktionen abwehrt...
Unbescholtenen Bürgern fehlt die Erfahrung und Kaltblütigkeit der Schläger und Streitsucher, daher habe ich null Mitleid wenn mal einer von diesen Verbrechern Pech hat.

Wer in dem angeführten Fall den größeren Fehler gemacht hat kann ich nicht sagen. Ich war nicht dabei.

Frank
 
T

Tailon

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Also wenn ich so was höre oder lese, steigt mein Blutdruck gefährlich an.

Solche kriminellen Stänkerer werden dann noch getröstet, weil sie ja so eine schlechte Kindheit hatten und Arbeit will ihnen auch keiner geben. Klar! da muss man halt andere anpöbeln und zusammenschlagen. Und wenn es gut läuft bekommen solche Typen neben dem Schmerzensgeld auch noch 4 Monate Urlaub auf Malle. Auf Staatskosten versteht sich. So als Wiedergutmachung für das schlechte soziale Umfeld in dem sie vor sich hinvegetieren müssen. Wenn man nichts zu tun hat, hat man natürlich keine Zeit zu lernen wie man sich im Leben richtig verhält.

Eines weiß ich genau. Sollte sich jemand an mich oder meinem Eigentum vergreifen, werden ich mich mit allen Mitteln die mir zur Verfügung stehen oder die ich zu fassen kriege wehren. Jedenfalls werde ich nicht vorher zu diesem Typen sagen: „He, stopp, warte mal kurz! Ich muss erst mal nachschlagen wie weit ich den gehen darf, wenn ich mich jetzt wehre.“

So ich fahre jetzt ins Krankenhaus in die Notaufnahme. Mir läuft nämlich gerade die Galle über. :mad:

Gruß Tailon
 
Wurtzel

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Okay, aber wohin soll das führen?

Im Sauerland mit Fäusten, in München mit Messern und in Kreuzberg ....?

Wenn jemand Angst in seiner Stadt hat und nicht unbewaffnet vor die Tür gehen will, sollte er doch legale Möglichkeiten nutzen.

Das ist aber auch keine Legale Möglichkeit. Pfefferspray ist nur zur Tierabwehr zugelassen.
Wenn du also bei einer Kontrolle gefragt wirst, warum du das Spray dabei hast, dann immer schön sagen, dass man Angst vor großen, bösen Hunden hat. ;)


Ich.
Ich bin unbescholten und habe immer und überall ein Messer in der Tasche.
Ein kleines, rotes Multitool aus der Schweiz gehört für mich immer dazu, aber oft auch ein Einhandmesser.
...

Wer in dem angeführten Fall den größeren Fehler gemacht hat kann ich nicht sagen. Ich war nicht dabei.

Frank
Das Führen von Einhandmessern ist hier im Lande nur eingeschränkt erlaubt. Wenn du es nicht für berufliche Zwecke oder Brauchtumspflege mitführst, ist es verboten.

MfG
Wurtzel
 
cat61

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Hagen
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Also ich muss sagen auch ich habe ein Messer in der Tasche und es ist ein Einhandmesser. Im Notfall würde ich es auch benutzen.

Das hatte ich aber schon bevor die Gesetzgebung geändert wurde und behalte es auch. Es sei denn ich finde im neuen Bökerkatalog ein schönes Neues.;)
 
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