Intercomproblem in Österreich/Südtirol ?

Diskutiere Intercomproblem in Österreich/Südtirol ? im Bekleidung Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo, mir schwirrt gerade eine Frage durch den Kopf. Ich hab nen Shoei NXR-2 mit einem SENA 50S via Klemmhalterung montiert. In Deutschland ist...
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DerOechterer

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Hallo,

mir schwirrt gerade eine Frage durch den Kopf. Ich hab nen Shoei NXR-2 mit einem SENA 50S via Klemmhalterung montiert. In Deutschland ist dass ja bzgl. der erforderlichen Helmnorm nicht genau definiert, in Österreich, Italien und evtl. der Schweiz ja schon. Im September ist ne 1-Wöchige-Alpentour in Tirol/Südtirol geplant. Gibt es da mittlerweile eine Lösung und wenn nein mit wieviel Strafe hat man da von der alpinen Rennleitung zu erwarten? Wird das mittlerweile verstärkt bei Motorradfahrer kontrolliert und sanktioniert?
 
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Dreckschleuder

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Grad keins.
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janus

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Wenn du die Polizei nicht provozierst, dann sind die froh weiter eine ruhige Kugel schieben zu dürfen.
Ehrlich gesagt, mit solchen Ängsten würde ich zu Hause bleiben. Sicher ist sicher!
Gruß janus
 
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DerOechterer

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Ich glaube, seine Sorge ist, dass der Helm seine ECE-Zulassung verliert, sobald man eine Intercom dran baut, weil das ja eine Veränderung ist. Das Thema gabs hin und wieder schon:

Klick: Nochmal ECE 22.06
Klick: Klim Krios Pro vs. Nexx X.WED 3 Zero Pro Carbon
Etwas älter, aber gleiches Thema: Probleme mit Helm und externem Intercom in Luxemburg

Und die Frage vom TE ist dann wohl: Wie sehr fordert man es heraus, von der Polizei Ärger zu bekommen? Und falls ja: wie groß ist der Ärger?
Ich will die Polizei nicht ärgern aber gibts hier Österreicher die wegen Intercom am Helm schon rausgezogen wurden oder bei normalen Kontrollen deswegen belangt wurden?

Der Hintergrund ist ja, dass, je nach Auslegung, der Helm durch ein externes Intercom seine Prüfnormzertifizierung verliert und somit ja rechtlich mit einem Kappi gleichgestellt wird. Müsste doch eigentlich wie fahren ohne Helm sein vom Strafmaß?
 
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DerOechterer

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Wenn du die Polizei nicht provozierst, dann sind die froh weiter eine ruhige Kugel schieben zu dürfen.
Ehrlich gesagt, mit solchen Ängsten würde ich zu Hause bleiben. Sicher ist sicher!
Gruß janus
Wo steht was von Angst? Warum muss ne einfache logische Fragestellung gleich als Angst dargestellt werden und dann gleich die Ultimative gezogen werden dass man dann am besten das Motorradfahren komplett sein lässt?

Ich versuche mich, speziell in fremden Ländern, nach Möglichkeit an die Regeln zu halten!
 
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DerOechterer

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Wenn man das Verwirken der Zertifizierung mit einer Nichtexistenz des Helms gleichgesetzt, würde es ja bedeuten dass man rechtlich ohne Helm unterwegs ist und somit in Österreich 35€ und in der Schweiz 60 CHF Strafe zahlen dürfte. In Italien kann das anscheinend bis zu ca. 60€ Strafe und zusätzlich Verwahrung des Fahrzeugs für bis zu 60 Tage bedeuten.
Die Frage ist vermutlich wie streng das die uniformierten Auslegen und wie gut Sie hierüber informiert sind?
 
Golem

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Aha, jetzt verstehe ich die Frage. Naja, ist vermutlich interessant und im Zweifel auch hilfreich die Rechtslage zu kennen. Wenn schon Leute rausgezogen wurden wegen dem Intercom, ist denn bekannt, wie die belangt wurden?

Hab ich selbst noch nie gehört, dass zB das Fahrzeug wegen eines Interkoms stillgelegt bzw bei der Polente verwahrt wurde. 60Euro Strafe würde ich in Kauf nehmen, wenngleich ich diese Strafe für völlig überzogen und bekloppt halten würde.
 
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DerOechterer

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Nicht wegen Intercom aber in einem anderen Thread hier im Forum hat einer berichtet dass er sein Motorrad aus der Tiefgarage 50m über öffentliche Straße ohne Helm zum Beladen vor das Hotel gefahren hat und dann ca. 60€ berappen durfte was ja noch okay ist aber dann 6 Wochen lang der Zugriff auf sein Motorrad verwehrt wurde. Daraufhin wurde kommentiert dass das rechtens ist und es anstatt 42 sogar hätten 60 sein können.
War zwar komplett ohne Helm aber rechtlich ganz streng genommen vermutlich vergleichbar.
 
Parantapa

Parantapa

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In der Schweiz hat das bis anhin niemand beanstandet. Auch im Südtirol, in Frankreich, Italien, Kroatien hat das keinen interessiert. Heisst aber nicht, das ein übereifriger Polizist sich da nicht dran hängen könnte.
 
kuepper.remscheid

kuepper.remscheid

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Ich habe auch noch nie davon gehört, das es solch eine Unzulässigkeit gibt.
Frag doch mal beim ADAC nach…?
Und wenn es ein Problem geben könnte, dann nimm für die Fahrt das Teil raus oder einen anderen Helm auf.
 
x-file

x-file

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Ist mir auch neu. Aber im Ausland haste dann unter Umständen das mögliche Problem.
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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von der Vorschrift hab ich schon öfter gelesen ... aber nicht von jemanden, der ein Problem hatte

weder von Bekanntem und auch nicht von Bekanntem, der einen kennt der einen kennt, der das Problem schon hatte 🤷‍♂️

ich leb da Bayrisch:
"Scheiß da niGS, dann feid da niGS" :zwinkern:
 
Golem

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Nicht wegen Intercom aber in einem anderen Thread hier im Forum hat einer berichtet dass er sein Motorrad aus der Tiefgarage 50m über öffentliche Straße ohne Helm zum Beladen vor das Hotel gefahren hat und dann ca. 60€ berappen durfte was ja noch okay ist aber dann 6 Wochen lang der Zugriff auf sein Motorrad verwehrt wurde. Daraufhin wurde kommentiert dass das rechtens ist und es anstatt 42 sogar hätten 60 sein können.
War zwar komplett ohne Helm aber rechtlich ganz streng genommen vermutlich vergleichbar.
Das kann doch rechtlich nicht wirklich gleichgesetzt werden:
- Einer fährt ganz OHNE Helm
vs
- Einer fährt MIT ECE genormtem Helm, an dem ein für den Helm gestaltetes Interkom dran ist.

Ich würde es drauf ankommen lassen.
 
V

VolkerHN

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- Einer fährt MIT ECE genormtem Helm, an dem ein für den Helm gestaltetes Interkom dran ist.

Ich würde es drauf ankommen lassen.
DAS scheint bei der ECE 22.06 ja eben derzeit das Problem zu sein. Wenn der Helm nicht mit dem verwendeten Intercom zertifiziert ist, erlischt offenbar strenggenommen die Zertifizierung. Interessiert hierzulande niemanden, im Ausland kann das offenbar tatsächlich ein Thema sein.
 
ginfizz

ginfizz

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Die Tante bietet, soeben nachgesehen, nach wie vor folgenden Service an:

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Sollte es Einschränkungen geben, mit welchem Land auch immer, so müsste das hier stehen.
Andernfalls verkauft mir die Tante (wissentlich?) Gerätschaften die ich gar nicht nutzen kann
ergo hole ich mir das Geld zurück.
kann der Käufer nachträglich vom Kauf zurücktreten weil der Verkäufer nicht auf die Umstände hingewiesen hat > BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
Mir fehlt in der ganzen Diskussion Hinweise, belastbare Dokumente die die Aussagen decken.
 
A

Andreas-GS1200

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Nach meinem Informationsstand haben die Intercomhersteller gerade eine entsprechende Liste für die Änderung der ECE 22.06 eingebracht. Diese Norm ist in letzter Zeit sehr häufig "adaptiert" worden. Der Witz an der Sache - wenn der Helm nach ECE 22.05 zugelassen ist - die ja nach wie vor gültig ist - gibt es dieses Problem nicht. Interessante Videos dazu gibt es z.B. bei FC-Moto

LG
 
Andi#87

Andi#87

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So richtig im Forum lesen, tun nicht viele oder?
Probleme mit Helm und externem Intercom in Luxemburg

Ich hab die ECE 22.06 hier, aber nach drei Seiten das Lesen aufgehört. Da wirst ja deppert bei.

Ob und wie heiß die Suppe gegessen und/oder gekocht wird, kann der TE wohl nur persönlich austesten....
 
Thema:

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