Die machen ihren Job und nichts anderes!
Man muß es einfach mal wertfrei sehen.
Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist doch nicht Recht zu sprechen, sondern dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen.
Es muß in einem Rechtssystem immer die Möglichkeit des berechtigten Einspruches geben.
Wenn Strafe nicht auf harten Daten basiert, Verfahrensfehler bestehen, ist doch nicht der Rechtsanwalt schuld.
Deshalb gibt es doch die Anhörung und wenn der RA feststellt, daß im Anklageverfahren Fehler sind, dann müßen doch die Leute, die die Fehler begangen haben, sich fragen, ob sie denn ihren Job auch gut gemacht haben.
Diese pauschalen zeigefingerhafte Beschreibungen "Raser auf Staatskosten die Absolution erteilen", "juristische Tricks", Spitzfindigkeiten, etc gehen mir sowieso richtig auf den Senkel. Wenn der Staat Fehler macht, dann hat er genauso dafür gerade zu stehen.
Wenn man die Zahl der ungerechtfertigten Einsprüche senken will, dann gibt es zB die Möglichkeit gerechtfertigte Verfahrenskosten zu erheben. Ist anderswo genauso, wenn man zB technischen Protest einlegt, dann muß man damit rechnen, daß der Betrag, den man als Sicherheit hinterlegt, wenn alles in Ordnung ist, dann weg ist.