QVIENNA
Auf alle Fälle ist er eh nicht zu früh pleite gegangen, erst, als die Subventionen verbraucht waren ....
habe mein Posting aus 2012 gefunden, habe aber nur ungerne Recht: http://www.gs-forum.eu/motorrad-allgemein-101/horex-74303/#post1013888
Wäre schön, wenn´s klappt. Hab da aber so meine Zweifel.Die Insolvenz ist abgewendet es hat sich ein Investor aus Landsberg gefunden, der Name wurde nicht bekannt gegeben. Der Investor gründet eine komplett neue Firma, d.h. Garantieansprüche der bisher produzierten werden über ihn nicht abgewickelt.
mal sehen, wie es weitergeht
Hallo,Die Insolvenz ist abgewendet es hat sich ein Investor aus Landsberg gefunden, der Name wurde nicht bekannt gegeben. Der Investor gründet eine komplett neue Firma, d.h. Garantieansprüche der bisher produzierten werden über ihn nicht abgewickelt.
mal sehen, wie es weitergeht
Ist insolvenzrechtlich auch logisch. Warum sollte man etwas kaufen, um dann umsonst Garantieansprüche abzuwickeln, ein kaum lukratives Geschäftsmodell . Die Garantieansprüche gegen Horex selbst sind mit der Insolvenz weitgehend wertlos, Betroffene können lediglich eine Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle anmelden. Daneben gibt es aber eventuell den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch (zum Unterschied: Definition und FAQs: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung - channelpartner.de ) gegen den Verkäufer des Motorrades. Sofern Verkäufer des Motorrades jeweils direkt Horex war, Händler die Verträge nur in Vertretung abgeschlossen haben, richten sich Garantie und Gewährleistung jeweils gegen Horex, somit 2 malDie neue Firma hat rechtlich nichts mit dem alten Unternehmen zu tun, muss also beispielsweise auch keine Garantiefälle abwickeln.
Hallo, wenn der Investor die aus der Insolvenz (Konkurs gibt es seit 16 Jahren nicht mehr) gekauften Motorräder fertigbaut und verkauft muss selbstverständlich gesetzliche Gewährleistung gegeben werden.In der Vergangenheit wurden die Kaufverträge direkt mit Horex abgeschlossen. Das Unternehmen wollte auf diese Art seine Preise fuer die Motorraeder stabil halten. Logisch auch, dass der neue Besitzer keine Altlasten uebernehmen will, und die Uebernahme der Garantie ablehnt.
Aber was ist mit bereits gebauten, und noch nicht verkauften Maschinen die noch bei den Haendlern stehen? Die gehoeren doch zur Konkursmasse, d.h. hier muesste der neue Besitzer eigentlich einspringen - obwohl sie quasi vor seiner Zeit gebaut wurden, oder nicht?
Mike
ist doch logisch, wer die verkauft, egal wer, schuldet die GewährleistungDas ist sowieso klar ;-) , Christian. Ich habe ja auch nicht von Motorraedern geredet die noch nicht montiert wurden, sondern von den Ladenhütern, die aktuell noch irgendwo rumstehen., und moeglicherweise auch deshalb nicht verkauft werden, weil die Gewaehrleistung unklar ist (war).
Gr. Mike