Hoeneß wird angeklagt - er ist überrascht...

Diskutiere Hoeneß wird angeklagt - er ist überrascht... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; als bekennender Nicht-Fußball-Interessierter habe ich jetzt mal eine (eigentlich 2 )grundlegende Frage(n)... sind die 28,5 M€ als Transfersumme...
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Gast 16234

Gast
als bekennender Nicht-Fußball-Interessierter habe ich jetzt mal eine (eigentlich 2 )grundlegende Frage(n)...

sind die 28,5 M€ als Transfersumme vom FCB zur JVA zu sehen?
sind die 3,5 Jahre als Vertragslaufzeit für die Spieldauer im Dienste der JVA zu sehen?

Bitte um Erklärung....
 
Huck

Huck

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Für MICH kein "mutiges" Urteil...
Weder in die eine, noch in die andere Richtung...

Angemessen? Kann ich nicht beurteilen...
Enttäuscht als Roter... Ja...

Aber das versteht noch nicht mal meine Frau...

Zahlen hätte er sollen, bis zurück ins Reihenhaus nach Ottobrunn... Aber Gefängnis... Nein.

Eine Ära ging heute zu Ende. Damit tue ich mir als Roter schon arg schwer.

Muss keiner verstehen.

Bin jetzt hier raus.
 
*Topas*

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mal sehen, wie die Urteilsbegründung ausfällt.....

vor allem" kein besonders schwerer Fall"..... was ist wohl in Augen des Richters ein besonders schwerer Fall?
 
maxquer

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r1200gs TÜ
Das schmale Brett hast du dir selbst zuzuschreiben, denn du interpretierst hier etwas hinein was mit keinem Wort Erwähnung fand.
Wenn du meinen Beitrag sorgfältig gelesen (und auch verstanden) hättest, dann wüsstest du auf was ich hinaus wollte.
Du hast recht!!! Ich bin zu blöde!! Ich verstehe Deinen Beitrag nicht.

Gruß,
maxquer
 
*Topas*

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Der Rechtsstreit, wann eine Selbstanzeige wirksam, halbwirksam oder missglückt ist, geht nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter.

Und auch die Frage, wie das Strafmaß ausfallen sollte bei einer missglückten Selbstanzeige im Vergleich zu dem Steuerbetrüger, der sich nicht offenbart und bei dem dann auch weniger entdeckt wird.


Strafverteidiger haben manchmal eine besondere Form von Humor.

Der BGH wird nun also die Selbstanzeige prüfen.......wenn denn die Revision

wirksam, halbwirksam oder missglückt

eingelegt wird
. :p
 
Andalusienfan

Andalusienfan

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Stimmt. Sternhagelvoll mit einem Auto über eine rote Ampel brennen zeugt wirklich von Verantwortungsgefühl.
Schwätzer.
Hallo Ahnungs und Namensloser ( tuts weh, wenn der Übervater bald weg ist ?)

es geht hier nicht um das Delikt, sondern dass UH kein Gefühl dafür hat wann es vorbei ist.
Erst denken, dann schreiben.

Gruß Ralf
 
Zörnie

Zörnie

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es geht hier nicht um das Delikt, sondern dass UH kein Gefühl dafür hat wann es vorbei ist.
Vorhin war es nach deiner Äußerung noch der Verein, der ihn ja hätte entlassen sollen. Die Vereinsführung will ihn, wohl aufgrund seiner Verdienste um den Verein und weil in gewisser Weise auch die Unschuldsvermutung auch für UH gilt, nicht entlassen und zurücktreten will er auch einfach nicht. Niemand hört auf deinen Rat - das würde mich an deiner Stelle auch sauer machen.
 
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Gast 5187

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Unschuldsvermutung :cry:

Wer im Zusammenhang mit diesem Verfahren diesen Begriff noch benutzt macht mehr als deutlich, dass er die Zusammenhänge überhaupt nicht durchblickt.
Spätestens mit der (versuchten oder missglückten :D) Selbstanzeige war dieser Begriff vom Tisch.
 
Andalusienfan

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K51 Bj. 2015 in blau
Wie unschuldig kann man sein? Bei einer Steuerhinterziehung von 30.000 000.- in 10-12 Jahren ???
Straf-Freiheit bei einwandfreier Selbstanzeige....aber unschuldig ? Nicht alles was straffrei ist, ist auch OK.
Fakt ist UH hat sich verzockt. Bei mir ist er komplett unten durch. Spätestens nach der Bekanntgabe des Götze-Transfers, 1 Tag vorm Championslaguespiel vom BVB. Ich bin nicht schadenfroh.
Das Urteil heute war sehr gerecht. Der Richter hat einen guten Job gemacht. Richtig betrachtet sind die 3,5 Jahre für UH ein Sonderangebot. Da sollte er zuschlagen.


O-Ton UH Herr Hoeneß über Herrn Daum: "Kriminelle haben im Fußball nichts zu suchen."

Ralf
 
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Roter Oktober

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Nun ja, wenn Revision eingelegt wird ist Hoeneß noch nicht rechtskräftig verurteilt, frühestens dann wenn die Revision abgelehnt wird und dadurch das Urteil von Richter Heindl rechtskräftig wird.

Die Strafe ist nach unserem Recht angemessen, auch wenn seine Selbstanzeige durch unser das oberste Gericht dem BGH verworfen wird. Damit muß er leben.

Als Fussballfan ist das für mich schon ein wenig traurig, auch wenn ich seit über dreissig Jahren Werder Fan bin, so ist es doch der Uli Hoeneß gewesen der die Bayern in ihrer erfolgreichste Zeit gelenkt hat und maßgeblich an dem Erfolg von Bayern München mit gewirkt hat. Bayern München gehört heute zu den Top Fußballvereinen dieser Welt und genau das zieht auch andere Vereine in diese Spur. Der deutsche Fussball hat Uli Hoeneß viel zu verdanken, das sollte niemand vergessen.

Uli Hoeneß wandert wohl in den Knast, wahrscheinlich zu recht, aber man sollte nicht den Fehler begehen und sein Lebenswerk für den Fussball in den Schmutz zu ziehen, das wäre nicht ok und hat auch nix mit seinem Steuerbetrug zu schaffen.
 
Almöhi

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3,5 Jahre sind meiner meinung nach viel zu wenig! es sollten mindesten10 sein!

denn somit hat das gericht es leider wieder versäumt ein deutliches zeichen dafür zu setzen, dass es für die herren millionäre in unserem land besser ist, ihren hauptwohnsitz in ein '"steuerparadies" zu verlegen und bei uns nicht nur zu wenig sondern gar nix zu bezahlen!
 
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um hier mal einiges klarzustellen. Der Verteidiger von Hoeness wird Berufung einlegen und nicht Revision.
Berufung weil die Tatsachen noch einmal überprüft werden, die zur Strafbarkeit geführt haben. In einer Revision werden keine Tatsachen/Sachverhalte überprüft, sondern ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Warum hier einige der Meinung sind der BGH wäre für Uli Hoeness zuständig ist mir auch schleierhaft. Der BGH fällt keine Urteile, er überprüft das rechtsmäßige Zustandekommen von Urteilen.
Wenn UH in Berufung geht (um ein milderes/anderes) Urteil zu bekommen, ist weiterhin das Landgericht München zuständig oder die nächste Instanz OLG
Sollte der Verteidiger das verfahrensrechtliche ordnungsgemäße Zustandekommen des Urteils anzweifeln, legt er Revision ein, wenn sich der BGH dann seiner Meinung anschließt, wird der Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück verwiesen.

Zitat
"Hauptsächlich entscheidet der BGH über Revisionen gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte. Wie jedes Revisionsgericht erhebt er dabei – anders als ein Berufungsgericht – keine Beweise, sondern entscheidet lediglich darüber, ob das Urteil des Land- oder Oberlandesgerichts auf Rechtsfehlern beruht."
 
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un natürlich muß UH, die durch die 27 Mio entstandene Steuerschuld nachentrichten inkl Zinsen und natürlich muß er zur Haftstrafe zusätzlich noch einen Geldstrafe bezahlen, die sich wohl im Bereich der Hälfte der hinterzogenen Summe bewegen wird ~13Mio?

analog zu Vater Graf, der 12 Mio DM hinterzog und nach Begleichung der Steuerschuld noch 6,3 Mio DM STrafe zahlen mußte.
 
Zörnie

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@ Tiger: Es ist überall von Revision die Rede und die Verteidigung möchte eine höchstrichterliche Klärung, wie "nicht ideale Selbstanzeigen zu behandeln sind". Es werden doch nicht alle Berufung und Revision verwechseln.

Grüße
Steffen

Meine Steuermoral ist übrigens durch das Urteil sensationell gestiegen. Meine frische Steuererklärung vom Wochenbeginn habe ich gleich zurückgenommen, verzichte auf mögliche Erstattungen und biete dem Finanzamt freiwillige Mehrzahlungen an ;)
 
AmperTiger

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was der Verteidiger möchte ist das eine, ob der BGH das annimmt das andere. Der BGH fällt jedoch, entgegen anderslautender Meinungen hier, kein Urteil oder mildert die Strafe von UH ab.
Er kann eine Neuverhandlung an das LG zurückgeben, weil bestimte Dinge nicht ausreichend gewürdigt wurden. Aber ob das was am Strafmaß von UH ändert, ist sowieso fraglich.

der Focus errechnet für UH eine Steuernachzahlung von ~ 40 Mio Euro. davon hat er bereits 10 Mio mit seiner "Selbstanzeige" überwiesen. bleiben 30
 
G

Gast 5187

Gast
In der Revision wird auch die rechtliche Bewertung der ermittelten Fakten überprüft, nicht mehr deren Ermittlung. Das würde nur über eine Berufung erfolgen.

Der Anwalt von UH hat Revision angekündigt. Ganz offensichtlich will er keine neue Ermittlung der Fakten. Diese werden wohl akzeptiert.
Was nicht akzeptiert wird ist die rechtliche Würdigung des LG II. Hier insbesondere im Kern die Selbstanzeige in der hier einzigartigen Form.
 
AmperTiger

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Der Anwalt von UH hat Revision angekündigt. Ganz offensichtlich will er keine neue Ermittlung der Fakten. Diese werden wohl akzeptiert.
Was nicht akzeptiert wird ist die rechtliche Würdigung des LG II. Hier insbesondere im Kern die Selbstanzeige in der hier einzigartigen Form.
ok, das hatte ich so wohl überlesen. Das nicht die Fakten angezweifelt werden. So wird der BGH grundsätzlich feststellen, wie mit solch "verunglückten" Selbstanzeigen zu verfahren ist und die Neuverhandlung wird wieder das LG München führen.

ich denke aber, dass sich UH damit keinen Gefallen tut. Er zieht es nur in die Länge. Der Focus berichtet, dass sie von der Steuerhinterziehung erfahren hätten und von UH eine Stellungnahme dazu wollten, die Antwort sei eine Woche später die Selbstanzeige gewesen. Wenn das stimmt, ist die Selbstanzeige nichtig, weil weder aus Einsicht noch Reue erfolgt
 
AT86

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Naja mit 62 Jahren das Verfahren in die Länge ziehen und dann bei einem endgültigen Urteil in drei bis vier Jahren aus gesundheitlichen Gründen eine Haftverschonung zu beantragen ist in diesem speziellen Fall auch eine Option die noch gespielt werden könnte.

Ich hätte auch mit 10 Jahren gerechnet um eine abschreckende Wirkung für andere zu erzielen - Vollstreckbar sofort und Hafterleichterungen frühestens nach 5 Jahren.
 
T

TomTom-Biker

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.....

Der Focus berichtet, dass sie von der Steuerhinterziehung erfahren hätten und von UH eine Stellungnahme dazu wollten, die Antwort sei eine Woche später die Selbstanzeige gewesen. Wenn das stimmt, ist die Selbstanzeige nichtig, weil weder aus Einsicht noch Reue erfolgt
Genau das ist es, was mir an dem ganzen Fall nicht gefällt und dieses heuchlerische Getue mit der Selbstanzeige (hatte ich viel weiter vorne schon kritisiert). Was rechtens ist muß nicht recht sein! Und zum Glück wurde dies auch vom Gericht so gesehen. Staatsanwälte und Richter sind auch Vertreter des Rechts und nicht nur die Reachtsanwälte. Weiter vorne konnte man ja teilweise den Eindruck bekommen, als würde hier eine Hetzjagd und Hexenverbrennung stattfinden und all den Leuten, die nicht zu Hoeneß standen Neid, Schadenfreude und Häme nachgesagt.

Wäre es zum Steuerabkommen mit der Schweiz gekommen, niemand hätte je etwas davon erfahren, daß Steuern nicht bezahlt wurden und es wären auch keine Steuern nachgezahlt worden. Eine Strafttat wäre nicht gesühnt worden. Das nur nochmal in Erinnerung der oft gebrauchten Worte Lebensleistung und der häufigen Parteinahme, die schon fast glorifizierend wirkt. Das ist die Realität auf den Kopf gestellt.

Egal wie der BGH nun entscheidet, das Landgericht München hat richtig gestellt, was richtig zu stellen war. Nur das Strafmaß steht letztendlich noch nicht fest. Das kann, wenn das BGH den Fall zurückgibt und es zu einem neuen Verfahren kommen sollte, durchaus auch mehr werden. Eine ganz heiße Kiste. Hoeneß hat auch jetzt noch nicht aufgehört zu zocken. Alles oder Nichts.

Egal welches Urteil letzendlich rauskommt. Was außerhalb des Gerichts bleibt ist die Frage der Geldsummen, um die es hier geht. Auch das hatte ich weiter vorne schon fragend erwähnt. Es sind Summen, bei denen man sich schon mal die Frage stellen muß, ob das, ungeachtet der Steuerstraftat, denn denn alles so mit rechten Dingen zugegangen sein kann. Und auch der Fall, daß ein Herr Addidas Geld leiht (ohne Gegenleistung?), läßt dochj zumindest die Frage nach Bestechung aufkommen. Ein MA des öffentlichen Dienstes macht sich schon verdächtig, wenn er nur einen Kugelschreiber annimmt. Auch in dieser Hinsicht sind die Dinge m. E. wieder auf den Kopf gestellt. Nee, der ganze Fall stinkt!

Gruß Thomas
 
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Wenn der Focus wirklich vorher davon gewusst hätte, dann wäre das Verfahren auf eine andere Art ins Rollen gekommen, nämlich durch eine Anzeige bei der Polizei oder beim Finanzamt. Hier will sich wohl eher ein profilierungssüchtiger, sensationsgeiler Redakteur besonders hervorheben.
 
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