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Der Focus berichtet, dass sie von der Steuerhinterziehung erfahren hätten und von UH eine Stellungnahme dazu wollten, die Antwort sei eine Woche später die Selbstanzeige gewesen. Wenn das stimmt, ist die Selbstanzeige nichtig, weil weder aus Einsicht noch Reue erfolgt
Genau das ist es, was mir an dem ganzen Fall nicht gefällt und dieses heuchlerische Getue mit der Selbstanzeige (hatte ich viel weiter vorne schon kritisiert). Was rechtens ist muß nicht recht sein! Und zum Glück wurde dies auch vom Gericht so gesehen. Staatsanwälte und Richter sind auch Vertreter des Rechts und nicht nur die Reachtsanwälte. Weiter vorne konnte man ja teilweise den Eindruck bekommen, als würde hier eine Hetzjagd und Hexenverbrennung stattfinden und all den Leuten, die nicht zu Hoeneß standen Neid, Schadenfreude und Häme nachgesagt.
Wäre es zum Steuerabkommen mit der Schweiz gekommen, niemand hätte je etwas davon erfahren, daß Steuern nicht bezahlt wurden und es wären auch keine Steuern nachgezahlt worden. Eine
Strafttat wäre nicht gesühnt worden. Das nur nochmal in Erinnerung der oft gebrauchten Worte Lebensleistung und der häufigen Parteinahme, die schon fast glorifizierend wirkt. Das ist die Realität auf den Kopf gestellt.
Egal wie der BGH nun entscheidet, das Landgericht München hat richtig gestellt, was richtig zu stellen war. Nur das Strafmaß steht letztendlich noch nicht fest. Das kann, wenn das BGH den Fall zurückgibt und es zu einem neuen Verfahren kommen sollte, durchaus auch mehr werden. Eine ganz heiße Kiste. Hoeneß hat auch jetzt noch nicht aufgehört zu zocken. Alles oder Nichts.
Egal welches Urteil letzendlich rauskommt. Was außerhalb des Gerichts bleibt ist die Frage der Geldsummen, um die es hier geht. Auch das hatte ich weiter vorne schon fragend erwähnt. Es sind Summen, bei denen man sich schon mal die Frage stellen muß, ob das, ungeachtet der Steuerstraftat, denn denn alles so mit rechten Dingen zugegangen sein kann. Und auch der Fall, daß ein Herr Addidas Geld leiht (ohne Gegenleistung?), läßt dochj zumindest die Frage nach Bestechung aufkommen. Ein MA des öffentlichen Dienstes macht sich schon verdächtig, wenn er nur einen Kugelschreiber annimmt. Auch in dieser Hinsicht sind die Dinge m. E. wieder auf den Kopf gestellt. Nee, der ganze Fall stinkt!
Gruß Thomas