Hinterrad blockiert in voller Fahrt... Umfaller... was wird durch Garantie ersetzt?

Diskutiere Hinterrad blockiert in voller Fahrt... Umfaller... was wird durch Garantie ersetzt? im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Servus zusammen, meine andere (bessere?) Hälfte hat sich eine gebrauchte (03/2017) R 1200 GS Rallye mit etwas über 27.000 km gekauft (Dienstag...
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Todi

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R 1250 GS Rallye (2021)
Servus zusammen,

meine andere (bessere?) Hälfte hat sich eine gebrauchte (03/2017) R 1200 GS Rallye mit etwas über 27.000 km gekauft (Dienstag, 11.05.2021 abgeholt) - vom BMW-Händler, mit frischem Service, HU, nagelneuen Conti RoadAttack 3 und Gebrauchtgarantie...

Heute vormittag (Sonntag, 16.05.2021) waren wir auf der A96 am Memminger Kreuz unterwegs... Übergang zur A7 Richtung Ulm, brav die 80er Begrenzung eingehalten. Kurz vor der Verengung von 4 auf 2 Fahrstreifen will sie in den fließenden Verkehr einfädeln und beschleunigt sanft...

Plötzlich und ohne Vorwarnung blockiert bei geschätzten 90-100 km/h ihr Hinterrad, die GS fängt wild an zu "tanzen" und irgendwie schafft es meine Süße die GS auf beiden Rädern in Richtung Standstreifen rutschen zu lassen, vergisst vor lauter Schreck einen Fuß auf die Erde zu setzen und kippt im Stand auf die linke Seite - der Motor stirbt ab (oder war schon aus)...

Die GS wurde schnell wieder aufgerichtet (Seitenständer). Dann war deutliche Rauchentwicklung hinter dem rechten Zylinder zu erkennen - ich vermute eine heisse Kupplung durch das Blockieren. Motorölstand nach erster Kontrolle identisch mit der morgendlichen Kontrolle ca. 35 km vorher.

Nachdem der erste Schreck verdaut war haben wir abgesichert, Bestandsaufnahme gemacht und die "Straßenmalerei" dokumentiert. Wie sieh es bei der GS aus?

  • Motor lässt sich bei gezogener Kupplung normal starten - rotes Dreieck im KI
  • Gänge lassen sich bei gezogener Kupplung einlegen
  • sobald man einkuppelt macht die GS einen kurzen Satz vorwärts und blockiert dann wieder vollständig

Also mit 1 Moped zurück nach Hause... Auto mit Trailer geholt... Pustekuchen... mit blockierendem Hinterrad lädst du eine GS alleine nur auf einen Trailer wenn du Popeye heisst bzw. bist (Hulk würde wohl auch gehen)...

Zufällig kam ein "gelber Engel" vorbei und wollte helfen... nachdem dieser noch einen Kollegen gerufen hat, haben wir es dann zu dritt geschafft die GS auf den Trailer zu befördern und sie jetzt erstmal dem Händler auf den Hof gestellt. Der wird sich morgen früh sicher wundern und sich melden sofern er so schlau ist, vom Kennzeichen auf unsere Kontaktdaten zu kommen...

Ich habe selbst schon Vieles an Boxern geschraubt, zumeist aber an älteren (vor LC - als der Kardan noch rechts war). Meine "Fehleranalyse" geht aber eindeutig in Richtung Getriebe/Kardan/Endantrieb. Bei Schiebeversuchen lässt sich die GS etwa 20 cm bewegen bevor sie blockiert... mit ein bisschen vorwärts/rückwärts "ruckeln" wird ein Widerstand überwunden, dann geht es wieder ca. 20 cm bis das Ganze von vorne beginnt.

Ich tippe daher auf ein defektes (vorderes) Kreuzgelenk am Kardan, da aus diesem Bereich auch deutliche Geräusche bei den Rangierversuchen zu hören sind.

Ich habe natürlich die Suche benutzt und auch die Beiträge mit den gebrochenen Kreuzgelenken gelesen... ich tippe ebenfalls darauf und entweder die Reste des Kreuzgelenkes oder Bruchstücke davon blockieren den Endantrieb.

Wie dem auch sei... nach erst ca. 350 eigenen Kilometern auf der GS ist das Vertrauen meiner besseren Hälfte aktuell gegen "0"... mal sehen was morgen der Händler sagt...

Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage, denn der Defekt selbst dürfte wohl unzweifelhaft und für uns kostenneutral durch die Gebrauchtgarantie abgedeckt sein.

Was ist aber mit den Schäden durch das Umfallen am Ende der "artistischen Einlage"? Knochen sind glücklicher Weise nicht betroffen (Prellung an der linken Hüfte mal ausgenommen) aber an der GS sind durch den Umfaller weitere Schäden entstanden:

  • Kupplungshebel abgebrochen
  • Motorschutzbügel (original BMW-Zubehör) links verkratzt
  • Handschutz links verkratzt
  • Blinkergehäuse links "angekratzt"
  • Verkleidungsecke links (neben der Scheibe) angekratzt
  • Kofferdeckel (Variokoffer) links verkratzt
  • Hinterreifen (5 Tage/ca. 350 km alt) hat einen mit bloßem Auge erkennbaren Bremsplatten

Ergänzend hat natürlich die neue (6 Wochen) alte Lederkombi meiner Herzallerliebsten erste "Kampfspuren" abbekommen - den Kopf/Helm hat sie beim Umfallen wohl hochgehalten. keine Spuren erkennbar...

Diese Schäden sind natürlich nicht ursächlich mit dem blockierenden Hinterrad entstanden, stehen aber damit in direktem Zusammenhang - und wir sind heilfroh, dass nichts Schlimmeres passiert ist.

Also, werden die genannten "Zusatzschäden" ebenfalls ersetzt? Gibt es Erfahrungswerte? Hat jemand schon Vergleichbares erlebt?

Natürlich bin ich mir bewusst, dass das letztendlich der Händler, BMW oder die Garantieversicherung beantworten muss... ich gehe aber gerne vorbereitet in ein entsprechendes Gespräch und frage daher bewusst hier nach Erfahrungen...

Vielen Dank für Eure Hilfe...


Gruß
Todi
 
B

Bogomil

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Grüße. Gut erstmal das nix weiter passiert ist. Wissen tu ich es nicht. Aber.
Damit es keine Fragen gibt, würde ich einfach sagen, Rad hat blockiert und dabei ist die gute gestürzt.

Mfg Mirko
 
UU80

UU80

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Hallo Tobi,

wenn die Schadenermittlung an der GS deinen Verdacht bestätigt, wovon ich nach deinen Schilderungen ausgehe, müsste sich für alle Schäden ein für euch zufriedenstellendes Ergebnis erzielen lassen.
Wünsche euch viel Glück!

Uli
 
G

Gast 11529

Gast
Das ist ja eigentlich auch so passiert, Rad hat blockiert und beim Versuch die Situation glimpflich zu meistern ist sie dann hingefallen. Fertig. PS: Gut das sie den Stunt ziemlich heile überstanden hat, und gut das sie nicht schnell war.
 
MarinGS

MarinGS

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Ich denke es wäre ratsam bei der Untersuchung dabei zu sein. Am besten zu zweit.

... um ein Schönreden auszuschließen

Sollte der Händler sich zum Schaden bekennen würde ich die eigene Versicherung anrufen und um Hilfe eines herbeigezogenen unabhängigen Sachverständigen bitten.

Zweite Möglichkeit wäre die juristische Abteilung des ADAC um Rat zu bitten - wie die weitere Vorgehensweise abläuft.
 
JUG

JUG

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Bei allem Ärger, den ihr da gerade habt und hoffentlich ohne persönliche Blessuren, sollte der erste Blick in die Garantiebestimmungen und deren Leistungsumfang (Direkt- und Folgeschäden) erfolgen.
Danach unverzüglich ein (möglichst konstruktives und bei allem Ärger sachliches) Gespräch mit dem Verkäufer führen, auch über Folge- und Begleitschäden (Helm, Klamotten, ...), da ein ursächlich Zusammenhang besteht.
Ich drücke Euch die Daumen.
 
lammhaxe

lammhaxe

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Traurig so etwas zu hören, da verliert man wirklich das Vertrauen in den Händler, wo bei man natürlich nicht in die Teile reinschauen kann.......
Gott sei dank ist nicht mehr passiert.
Ich hoffe es ist nicht der gleiche Händler, bei dem ich meine kleine GS gekauft habe........
Grüße
 
G

gstommy68

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Hallo
berichte mal was dabei rauskommt. Fakt ist das es bei neueren GS en wohl Auffälligkeiten beim Kardan gibt. Ob das bei euch ursächlich ist weiß ich nicht.

Kardanverzahnung Schmieren

gruß
gstommy68
 
JUG

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Traurig so etwas zu hören, da verliert man wirklich das Vertrauen in den Händler, wo bei man natürlich nicht in die Teile reinschauen kann.......
Gott sei dank ist nicht mehr passiert.
Ich hoffe es ist nicht der gleiche Händler, bei dem ich meine kleine GS gekauft habe........
Grüße
Nur mal so:
Was hat der Händler denn im Vorfeld für Rolle gespielt?
Warum soll ein Vertrauensverlust im noch nicht geklärten Fall entstehen?
 
GS-Tourenfahrer

GS-Tourenfahrer

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Moin Todi

Für mich gäbe es nur zwei Varianten:
1. der Händler fasst das Moped nur in meinem Beisein an. Erst wenn er vorher die Übernahme aller Schäden (einschl. Klamotte) schriftlich bestätigt, kann er mit der Reparatur anfangen.
Wenn er das ablehnt:
2. der Händler macht erst was, nachdem ein Gutachter das Moped untersucht hat. Je nach Ergebnis und seinen anschl. Reaktionen hinsichtlich Schadensübernahme ggf. Schiedsgericht der Handwerkskammer androhen und bei Bedarf einschalten - das mögen Betriebe i.d.R gar nicht. (Ich hatte in einem anderen Fall zum Erstgespräch mal das Einschalten eines Mediators der IHK angefordert - da war schlagartig ALLES möglich und ich habe am Ende mehr bekommen als gefordert)

Und das wären dann nur die "friedlichen" Alternativen, die ich zu Beginn einräumen würde.
 
F

Firmenbike

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Ich schwanke auch zwischen "Gespräch mit dem Händler suchen" und "Anwalt".

Auf jeden Fall würde ich die Namen der gelben Engel notieren (falls nicht schon geschehen) als Zeugen über den Zustand des Motorrades (blockierendes Hinterrad) nach dem Unfall
 
SwabianBiker

SwabianBiker

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Das gab es im Forum wohl schon öfter in letzter Zeit.

Da bleibe ich am Ball. Bei mir, 1200 GS, BJ 2018, wurde z.b. die Felge des Vorderrades im Januar 2021 kostenlos ersetzt.
Vielleicht liegt da doch was im Argen?
 
Hobbyfahrer

Hobbyfahrer

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R 1250 GSA TB 21, G 650 XC ABS 07
Wenn ich ein frisch gewartetes Motorrad beim Händler kaufe und es passiert nach 350km so ein Vorfall, dann hab ich erstmal kein Vertrauen zu ihm.....
Was kann denn der Händler dafür, wenn sich z.B. das Winckelgetriebe auflöst? Noch werden die Maschinen nicht mit Röntgengeräten durchleuchtet.
 
G

Gast 50777

Gast
Einen neutralen Gutachter hinzuziehen ! Schmerzensgeld.
Prellung der Hüfte aber hallo. Gang zum Arzt. Das nicht auf die leichte Schulter nehmen . Es können Folgeschäden kommen. Angstzustände durch den Unfall! Bei so was immer einen guten Anwalt. Der Helm ist doch auch durch den Unfall nicht mehr sicher !
Ich drück Euch die Daumen.
 
GS_Ralf

GS_Ralf

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Bei allem Ärger, den ihr da gerade habt und hoffentlich ohne persönliche Blessuren, sollte der erste Blick in die Garantiebestimmungen und deren Leistungsumfang (Direkt- und Folgeschäden) erfolgen.
Die Gebrauchtmaschine wurde ja (so hoffe ich zumindest) von einem gewerblichen Händler gekauft. Der ist in jedem Falle erst einmal für 6 Monate entsprechend BGB gewährleistungspflichtig. Da würde ich mich nicht auf evtl. windige Garantieversicherungen verweisen lassen.

Wenn ich ein frisch gewartetes Motorrad beim Händler kaufe und es passiert nach 350km so ein Vorfall, dann hab ich erstmal kein Vertrauen zu ihm.....
Das sehe ich nicht so. Der Händler kann unmöglich alle Schäden im Vorraus in seiner Glaskugel erkennen. Und den Endantrieb wird man auch nicht vorsichtshalber auf gut Glück zerlegen um mal eben nachzuschauen. Falls deutliche Vorboten des Schadens vorhanden gewesen wären (Geräusche oder Späne im Getriebeöl) sähe das natürlich anders aus.

Ansonsten halte ich den Vorschlag von GS-Tourenfahrer für sinnvoll. Ob die Folgeschäden ersetzt werden müssen kann wohl nur ein Anwalt beantworten. Ich könnte mir vorstellen das dies nur bei grober Fahrläsigkeit des Händlers der Fall ist. Als ADAC Mitglied hat man Anrecht auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatungm das könnte schon mal helfen.
 
lammhaxe

lammhaxe

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Was kann denn der Händler dafür, wenn sich z.B. das Winckelgetriebe auflöst? Noch werden die Maschinen nicht mit Röntgengeräten durchleuchtet.
Das meinte ich ja mit --- man kann in die Teile nicht reinschauen .
Es kommt halt jetzt darauf an wie der Händler reagiert.....das er erstmal augenscheinlich nichts dafür kann, stimmt ja. Trotzdem ->Vertrauen baut man anders auf.
 
Pinky

Pinky

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