DonauGStreiber
Ist es keinesfalls, da ich nicht vom zivilen Fahrzeug geschrieben habe....Ist aber Blödsinn an dieser Stelle. Wenn du den Weg für Rettungskräfte freimachst, hat das nichts.....
Nochmal... es ist Klipp und klar geregelt, dass das Einsatzfahrzeug vollends zweifelsfrei NUR dann Wegerechte in Anspruch nehmen darf (z.Bsp. vorsichtig ! über Rotlicht in eine Kreuzung einfahren) wenn Blaulicht UND Martinshorn aktiv ist.
Was darf das Einsatzfahrzeug?
Auch wann dieses für Einsatzfahrzeuge einzusetzen ist, ist ebenso recht klar geregelt (Gefahr für Leib und Leben).
Was Du machst und für Konsequenzen zu tragen hast, wenn Du auch einem Einsatzfahrzeug "nur" mit Blaulicht Platz machst, steht auf einem anderen Blatt - und das eine Einsatzfahrt auch mit Sondersignal kein "Spaß" ist, sei hier vollkommen unbestritten...