Frosch'n
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keine Angst "DIE" kriegen dich schon .... dann werden halt schnell mal die Gesetze geändert, bis es passt ... wie offensichtlich werden wir hier eigentlich verarscht .... geht's noch ....
Aber gut, wie du seine Frage beantwortest hast.keine Angst "DIE" kriegen dich schon .... dann werden halt schnell mal die Gesetze geändert, bis es passt ... wie offensichtlich werden wir hier eigentlich verarscht .... geht's noch ....
mein opa hatte auch immer ein auto.Ich könnte mir vrostellen, daß es schwierig werden könnte das vor Gericht zu erklären. Denn Motorrad, aber keine Fahrerlaubnis, gleich von vornerein Moped zum Verleihen angeschafft?!?
Dann weiß dein Opa ja immer wer gefahren ist. Also kein Problem.mein opa hatte auch immer ein auto.
nachdem er seinen lappen mit 75 jahren wegen zu schlechten sehens abgegeben hat, behielt er den wagen noch jahrelang, um sich damit von verwandten oder freunden chauffieren zu lassen.
Lieber C-Treiber,Tolle Idee, hat sicher viele Anhänger.
Man hebt also den Grundsatz der Unschuldsvermutung auf und kehrt die Beweislast um. Die einzige Begründung dafür ist, Personalmangel. Und das ganze dann auch nur für eine bestimmte Gruppe Verkehrsteilnehmer.
Super-Idee, von da bis zur Gesinnungsjustiz und Sippenhaft ist es nur ein Schritt.
Nicht nur das solcher geistiger Dünnsch... von interesserten Kreisen gedacht und postuliert wird, es gibt auch immer noch genügend Tiefflieger, die das gut finden. So nach dem Motto, wer nichts macht, dem passiert auch nichts.
Wenn ich religös wäre, würde ich jetzt sagen, Oh Herr, schmeiß Hirn vom Himmel.
Punkte kannst du auch ohne Fahrerlaubnis erhalten. Ein Fahrverbot als schwerwiegende Ahnung eines Vergehens nur, wenn du einen Verstoß als Fahrer begangen hast, nicht aber, wenn du nur als Halter belangt wirst (Parkverstoß o. nicht verkehrssicheres Fahrzeug).Ich hätte da mal eine Frage zur Halterhaftung. Ich kann ja Halter von einem Fahrzeug sein ohne dass ich selbst einen Führerschein habe, wie geht den hier die Behörde dann weiter vor. Punkte, Fahrverbot etc.pp. greifen hier ja nicht nur der Monetäre Teil ?.
Lieber C-Treiber,
die sog. Haöterhaftung hat überhaupt nichts mit "Beweislastumkehr" oder "Sippenhaftung"c oder ähnlichem zu tun.
In A ist es in der STVO festgeschrieben, dass ich mich als Fahrzeughalter (in A auch Zulassungsbesitzer) davon zu überzeugen habe, dass derjenige, dem ich mein Fahrzeug (und jetzt kommt noch was: der Zulassungsbesitzer muss nicht ein mal der Eigentümer sein - zb Leasingfahrzeuge) zum Fahren zur Verfügung stelle, eine gültige Lenkerberechtigung für die Fahrzeugklasse (vulgo Führerschein) hat.
Außerdem muss ich mich davon überzeugen, dass derjenige (zum Zeitpunkt des Überlassens des Fahrzeuges) geeignet erscheint, ein Fahrzueg zu lenken.
Also ist es in A verpflichtend zu wissen, wer mit dem Fahrzueg gefahren ist (ganz wichtig zB im Falle von Fahrerflucht, wenn - wie vor kurzem erst in A passiert - sogar ein Mensch zu Tode gekommen ist) - ich kann ja nur dann prüfen, ob eine gültige Lenkerberechtigung vorliegt, wenn ich weiss wer das ist.
Ich möchte gerne wissen, wo bei dir der Punkt ist, bei dem du dann doch ein Familienmitglied "vernaderst", bei einer OWI (Neudeutsch für Ordnungswidrigkeit - welch Abkürzung), oder bei Schaden an Leib und Leben oder irgendwo dazwischen. Wenn mit deinem Fahrzeug Schaden angerichtet wurde, hat der jenige der dafür die Verantwortung trägt diesen Schaden zu regulieren, und die Verantwortung über dein Fahrzeug hast nunmal du!.
Übrigens, Leihwagenfirmen machen das standardmäßig, dass der FS nicht nur angeschaut, sondern auch noch kopiert wird (hast du dann ein Problem mit dem Datenschutz? Würde zu dir passen mit deiner fast schon schizoiden Furcht vor der Obrigkeit! - nicht anders lassen sich deine unendlichen Geschichten über den Streit mit derselben erklären). Und einem offensichtlich nicht in der Lage seiendem Mieter (also zb sichtbar betrunken, geistig behindert, Kind, .....) wird keine Leihwagenfirma ein KFZ leihen.
Und deine gebetsmühlenartig vorgetragene Befürchtung der Gesinnungsjustiz und Sippenhaft macht deine Argumentation nicht besser.
Das mit dem Hirn gebe ich mal einfach zurück - möge dich auch ein wenig davon treffen.
Liebe Grüße
Wolfgang
Hallo Dirk,Weil ich weder Denunziant noch Blockwart bin und es sogar ein Gesetz gibt, nach dem gleiches gleich zu behandeln ist =
AGG.
Ist denn der Klugschiss keine von aussen zugeführte Energie?Völlig OT:
Ich bin (werde) reich, und zwar unendlich reich!
Hiermit melde ich unter Zuhilfenahme dieses Threads ein Patent an: das einzige, echte, tatsächlich funktionierende Perpetuum Mobile!
Okay, nun stehst Du mit sugus wieder auf einer Stufe. Zwei Lieblingslachnummern gleichzeitig, hatte ich in noch keinem Forum. Aber irgendwann ist es immer das erste Mal.@C-Treiber: BLUBB
Danke, voll drauf angesprungen!!
Und Schluß
AGG erschließt sich mir auch nicht, selbst analoge Anwendung ist ein wenig am Thema vorbei.Hallo Dirk,
also, ich schätze deine Beiträge grds. sehr, aber das AGG hat mit dem Thema hier nix zu tun
Das tun die Radargeräte durchaus.Anscheinend haben wir Motorradfahrer uns schon so an die "Sonderbehandlungen" (Streckensperrungen...) gewöhnt, dass es uns nichts mehr ausmacht, wieder ein Stück weiter benachteiligt zu werden.
Ich jedenfalls bin vehement dagegen. Die Rennleitung soll nicht ihr Problem zu meinen machen. Von mir aus können sie Radargeräte einsetzen, die durch Helme blitzen können. Dann ist es eben so.
Coogan