Moin,
das ist ja alles interessant, was so an unterschiedlichen Standpunkten zusammengetragen wird.
Die Definition von "mobiler Selbstbestimmung" ist in unserem herrschenden Rechtssystem tatsächlich recht weit gespreizt.
Hier auf Einsicht und Rückblick auf die ersten Paragraphen der StVO zu hoffen, ist manchen wohl verwehrt.
Eigentlich "lieben" wir Deutschen ja das Gängeln und Bevormunden seitens der Obrigkeit, aber bei 2 oder 4 Rädern hört das schnell auf.
Klingt komisch, ist aber so: Egal ob Tempolimit, "Nachschuß" oder Seniorenfahrtüchtigkeit: Da ist Deutschland eine Insel der Glückseligkeit... denn EU-Richtlinien (egal ob Klima oder andere Ziele) sehen anderes vor, lassen aber die nationale Durchführung offen.
Gerade auch, weil Biker davon betroffen sind, die Senioren und die Teilnahme am Strassenverkehr, auch eine risikoreiche Folge der "persönlichen Freiheit"... ich bin mir sicher, daß jeder schon haarsträubende Situationen mit vorzugsweise silbernen Fahrzeugen gehabt hat... Gestern auf
N3 gabs auch mal wieder was dazu, der Aufschrei innerhalb des angesprochenen Kollektivs fällt allerdings auch ähnlich starrsinnig aus:
"Alles Einzelfälle, die eine derartige Massnahme nicht rechtfertigen...."
Und klar ist, daß sich für regelmäßige Untersuchungspflicht ab 75 Jahre(z.B.) hier eine Mehrheit finden würde, zumindest solange man das Alter selber nicht in Reichweite hat.
Für das angesprochene Problem fällt mir keine gesetzestreue relevante Lösung ein, also muss da was geändert werden.
Wie hoch ist der Prozentsatz der "Leihmotorräder", die sich in solchen Überschreitungen tummeln? 1% oder 2% ???
Ich glaub Mopeten werden selten verliehen (aber es gibt Ausnahmen...)
Die Halterhaftung auf den Bereich bis max 25km/h Überschreitung auszudehnen, ist schwer durchsetzbar..einerseits.
sprich: Anerkennen des Verwarnungsgeldangebotes: normale Summe.
Widerspruch oder Bussgelbereich: -> Plan B
-> Andererseits könnte man ja für Fälle, wo eine Vmax Übertretung aufgrund der herrschenden Bedingungen die Ermittlung erschwert, das Bussgeld im Einspruchspruchsfall einfach mal verdoppeln und dem Halter auferlegen (der wird sich schon privat um den Ausgleich bemühen..)
Viel mehr Angst machen (und damit klageträchtig) und das ist dann nicht der Fall, wären durch die Halterhaftung "erworbene Punkte" ...
Und ich bin mir sicher, daß mit dieser Regelung auch alle leben könnten:
Der Kick mit 140km/h hier am Deich bei erlaubten 60km/h geblitzt zu werden muß einem dann schon mal 1360 EUR wert sein, dafür gibts keine Punkte oder Fahrverbot... Und der Halter weiß wohl am besten, wer gefahren ist...