Habe ich mir zuletzt gekauft

Diskutiere Habe ich mir zuletzt gekauft im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Clear Vision müsste die Bezeichnung von der Wischlippe sein aka Visierwischer.
webline

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es gibt so viele Vorfälle (insb. Unfälle), bei denen der Verursacher davon gekommen wäre dank fehlender Zeugenaussagen oder weil sie zu 2. im Auto saßen, dass man sich schon überlegen sollte, sich sowas aus reinem Selbstschutz zuzulegen...
Es ist strittig ob eine Dashcam Aufnahme vor Gericht als Beweismittel zugelassen wird. Auf jeden Fall darf die Kamera nicht dauernd laufen, sondern nur situationsbezogen (starkes Bremsen) aufnehmen. Sonst ist das ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Ob das also zu Deinem Selbstschutz beiträgt ist mehr als fraglich.
 
FlyingSalamander

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@webline

Einer von unserem GS-Stammtisch Koblenz wurde auf seiner 1250 Adventure mit Sozia lebensgefährlich auf der Autobahn mehrfach von einem PKW bedrängt.

Er hatte vorne und hinten eine Dashcam, permanent aufnehmend.

Der Prozess und die Verurteilung konnte überhaupt nur wegen der vorhandenen Dashcam-Aufnahmen stattfinden.

Wegen der besonderen Schwere der Absichtstat unter Inkaufnahme der Gefährdung von zwei Menschenleben (er hatte seine Frau als Sozia mit) wurde der Fall als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft.
Für den Drängler 4.500,-€ Strafe, mind. 6 Monate Führerscheinentzug, dann muss er seine Fahrtüchtigkeit erneut unter Beweis stellen (Fahrprobe/Idiotentest) und die Verfahrenskosten ~1.300,- € mussten getragen werden.
 
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philipp404

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Dazu besorge ich mir noch ein Bubble Visier, wenn schon, denn schon...
Finde diese Bubble Visiere wirken doch immer etwas drüber und habe ich noch nie außerhalb von Instagram oder der Düsseldorfer Innenstadt gesehen, habe die eigentlich irgendwelche Vorteile? Finde den Helm mit dem normalen Visier super!
 
ELTORNADO

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Es ist strittig ob eine Dashcam Aufnahme vor Gericht als Beweismittel zugelassen wird. Auf jeden Fall darf die Kamera nicht dauernd laufen, sondern nur situationsbezogen (starkes Bremsen) aufnehmen. Sonst ist das ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Ob das also zu Deinem Selbstschutz beiträgt ist mehr als fraglich.
Die Rechtslage ist mittlerweile grundsätzlich geklärt. Es läuft stets auf eine Einzelfallentscheidung hinaus, bei der das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und das Interesse des Filmenden, einen Unfall oder ähnliches aufzuklären, gegeneinander abgewogen werden müssen. Eine gute Zusammenfassung dazu findet sich hier:
Dashcam im Straßenverkehr: Wann Videoaufnahmen vor Gericht zugelassen sind

Wäre das Filmen aufgrund der Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen grundsätzlich illegal, dann gäbe es keine Dashcam-Compilations aus Deutschland. Dem wird entgegen gewirkt, indem alle Nummernschilder zensiert werden müssen, gleiches gilt für Fahrzeuge, die aufgrund des individuellen Designs einen hohen Wiedererkennungswert aufweisen (was demnach auch für Firmenfahrzeuge gilt).
 
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Wäre das Filmen aufgrund der Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen grundsätzlich illegal, dann gäbe es keine Dashcam-Compilations aus Deutschland.
das ist nicht richtig - unabhängig davon, dass jeder selber wissen muss wie er mit den Regeln umgehen will - es ist eindeutig und das sahen auch die obersten Richter und Richterinnen so: die Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum ist unzulässig. Es geht bei dem BGH Urteil darum, ob diese Aufnahmen trotzdem genutzt werden können. Das ist im Einzelfall (!) möglich. Wie MacJahn geschrieben hat: durch das permanente Überschreiben versuchen die Dashcams dieses Problem zu umgehen.
 
ELTORNADO

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das ist nicht richtig - unabhängig davon, dass jeder selber wissen muss wie er mit den Regeln umgehen will - es ist eindeutig und das sahen auch die obersten Richter und Richterinnen so: die Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum ist unzulässig. Es geht bei dem BGH Urteil darum, ob diese Aufnahmen trotzdem genutzt werden können. Das ist im Einzelfall (!) möglich. Wie MacJahn geschrieben hat: durch das permanente Überschreiben versuchen die Dashcams dieses Problem zu umgehen.
"Zwar sahen auch die obersten Richter und Richterinnen die Videoaufzeichnung als unzulässig an. Doch daraus folge wegen der Abwägung der beiden Rechtsgüter nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot. Der BGH gewichtete in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht weniger stark, weil sich das Geschehen im öffentlichen Straßenraum abspielte. Dort sei jeder Verkehrsteilnehmer ohnehin den Blicken und der Wahrnehmung anderer Menschen ausgesetzt. Die Dashcam habe nur das aufgezeichnet, was ohnehin für jeden wahrnehmbar sei. Demgegenüber räume das Gesetz den Beweisinteressen des Unfallgeschädigten ein besonderes Gewicht ein. Das Landgericht musste den Unfall daraufhin erneut untersuchen und die Schuldfrage klären. Dabei durfte es die Videoaufzeichnungen nutzen."
 
Butenostfrese

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Da ich die „zulässige Höchstgeschwindigkeit“ öfter großzügig in meinem Sinne auslege habe ich die Befürchtung dass die Aufnahmen einer (meiner) Dashcam gegen mich verwendet werden. Bei Kontrollen oder auch eventuellen Unfällen.

Bisher hatte ich auch keine bedrängenden Situationen und falls doch ziehe ich mich einfach per Gasgriff raus (siehe Geschwindigkeit…)

Auch gehöre ich nicht zu den Leuten die wegen jedem Scheiß nach der Polizei rufen oder Filme online stellen müssen.

Nachgedacht habe ich jedoch schon über eine Dashcam. Aber bisher ist mir das „Risiko“ zu groß.

Wenn es eine gibt die mit dem AIO-5 läuft UND bei der ich einfach alle Historie per Tastendruck löschen kann würde ich nochmals nachdenken
 
Andi#87

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Es ist strittig ob eine Dashcam Aufnahme vor Gericht als Beweismittel zugelassen wird. Auf jeden Fall darf die Kamera nicht dauernd laufen, sondern nur situationsbezogen (starkes Bremsen) aufnehmen. Sonst ist das ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Ob das also zu Deinem Selbstschutz beiträgt ist mehr als fraglich.
Nein. Solange DU die Aufnahmen nicht publizierst, verletzt Du auch keine Rechte. (Sonst dürftest Du ja nie mehr irgendwo ein Foto machen, wo andere Menschen mit auf dem Bild sind). Kritisch wird es immer dann, wenn solche Aufnahmen bei YT o.ä. landen, auch mit verpixelten Nummernschildern.
Gibt es Asussage gegen Aussage und es ist ein Dash Cam Video vorhanden, wird der Richter i.d.r. die Aufnahmen als Beweis zulassen. (zumindest habe ich noch nichts Gegenteiliges gehört)
 
Andi#87

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Da ich die „zulässige Höchstgeschwindigkeit“ öfter großzügig in meinem Sinne auslege habe ich die Befürchtung dass die Aufnahmen einer (meiner) Dashcam gegen mich verwendet werden. Bei Kontrollen oder auch eventuellen Unfällen.
Zumindest bei Innovv kannst Du einstellen, ob GPS Koordinaten und Geschwindigkeit eingeblendet und aufgezeichnet werden.

Und ob man Dir so einfach Deine Aufnahmen "wegnehmen" kann, um diese dann gegen Dich zu verwenden?
 
ELTORNADO

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Genau - das habe ich gerade geschrieben.
Das Folgende ist der entscheidende Part, der in Zukunft relevant sein wird und den Persönlichkeitsschutz obsolet werden lässt, sobald diesem ein gewichtiger Grund entgegensteht.

"Der BGH gewichtete in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht weniger stark, weil sich das Geschehen im öffentlichen Straßenraum abspielte. Dort sei jeder Verkehrsteilnehmer ohnehin den Blicken und der Wahrnehmung anderer Menschen ausgesetzt. Die Dashcam habe nur das aufgezeichnet, was ohnehin für jeden wahrnehmbar sei."
 
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Randyacres

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Nein. Solange DU die Aufnahmen nicht publizierst, verletzt Du auch keine Rechte. (Sonst dürftest Du ja nie mehr irgendwo ein Foto machen, wo andere Menschen mit auf dem Bild sind).
diese Aussage bezieht sich jetzt aber ausschließlich auf den öffentlichen Raum, oder? Heimliche Aufnahmen der Nachbarin beim Sonnenbaden z.B. sind schon in ihrer Entstehung als illegal zu werten und das ist auch sehr gut so
 
Butenostfrese

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