Willem66
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- Yamaha XSR 900 4sale. R1300GS ASA im Zulauf. :-)
Clear Vision müsste die Bezeichnung von der Wischlippe sein aka Visierwischer.
Clear Vision müsste die Bezeichnung von der Wischlippe sein aka Visierwischer.
Das werde ich die Tage auch bestellenSo nun habe ich auch mal wieder ein bisschen Geld ausgeben
Das AIO-5
Es ist strittig ob eine Dashcam Aufnahme vor Gericht als Beweismittel zugelassen wird. Auf jeden Fall darf die Kamera nicht dauernd laufen, sondern nur situationsbezogen (starkes Bremsen) aufnehmen. Sonst ist das ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Ob das also zu Deinem Selbstschutz beiträgt ist mehr als fraglich.es gibt so viele Vorfälle (insb. Unfälle), bei denen der Verursacher davon gekommen wäre dank fehlender Zeugenaussagen oder weil sie zu 2. im Auto saßen, dass man sich schon überlegen sollte, sich sowas aus reinem Selbstschutz zuzulegen...
Finde diese Bubble Visiere wirken doch immer etwas drüber und habe ich noch nie außerhalb von Instagram oder der Düsseldorfer Innenstadt gesehen, habe die eigentlich irgendwelche Vorteile? Finde den Helm mit dem normalen Visier super!Dazu besorge ich mir noch ein Bubble Visier, wenn schon, denn schon...
Glaube ich Dir gerne - ich habe nur die aktuelle Gesetzeslage beschrieben und die ist recht eindeutig. Das bedeutet nicht, dass im Einzelfall anders entschieden wird.Er hatte vorne und hinten eine Dashcam, permanent aufnehmend.
Funktioniert bei meiner k50 mit analogen Tacho von 2014 echt superDas werde ich die Tage auch bestellen
Die Rechtslage ist mittlerweile grundsätzlich geklärt. Es läuft stets auf eine Einzelfallentscheidung hinaus, bei der das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und das Interesse des Filmenden, einen Unfall oder ähnliches aufzuklären, gegeneinander abgewogen werden müssen. Eine gute Zusammenfassung dazu findet sich hier:Es ist strittig ob eine Dashcam Aufnahme vor Gericht als Beweismittel zugelassen wird. Auf jeden Fall darf die Kamera nicht dauernd laufen, sondern nur situationsbezogen (starkes Bremsen) aufnehmen. Sonst ist das ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Ob das also zu Deinem Selbstschutz beiträgt ist mehr als fraglich.
das ist nicht richtig - unabhängig davon, dass jeder selber wissen muss wie er mit den Regeln umgehen will - es ist eindeutig und das sahen auch die obersten Richter und Richterinnen so: die Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum ist unzulässig. Es geht bei dem BGH Urteil darum, ob diese Aufnahmen trotzdem genutzt werden können. Das ist im Einzelfall (!) möglich. Wie MacJahn geschrieben hat: durch das permanente Überschreiben versuchen die Dashcams dieses Problem zu umgehen.Wäre das Filmen aufgrund der Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen grundsätzlich illegal, dann gäbe es keine Dashcam-Compilations aus Deutschland.
"Zwar sahen auch die obersten Richter und Richterinnen die Videoaufzeichnung als unzulässig an. Doch daraus folge wegen der Abwägung der beiden Rechtsgüter nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot. Der BGH gewichtete in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht weniger stark, weil sich das Geschehen im öffentlichen Straßenraum abspielte. Dort sei jeder Verkehrsteilnehmer ohnehin den Blicken und der Wahrnehmung anderer Menschen ausgesetzt. Die Dashcam habe nur das aufgezeichnet, was ohnehin für jeden wahrnehmbar sei. Demgegenüber räume das Gesetz den Beweisinteressen des Unfallgeschädigten ein besonderes Gewicht ein. Das Landgericht musste den Unfall daraufhin erneut untersuchen und die Schuldfrage klären. Dabei durfte es die Videoaufzeichnungen nutzen."das ist nicht richtig - unabhängig davon, dass jeder selber wissen muss wie er mit den Regeln umgehen will - es ist eindeutig und das sahen auch die obersten Richter und Richterinnen so: die Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum ist unzulässig. Es geht bei dem BGH Urteil darum, ob diese Aufnahmen trotzdem genutzt werden können. Das ist im Einzelfall (!) möglich. Wie MacJahn geschrieben hat: durch das permanente Überschreiben versuchen die Dashcams dieses Problem zu umgehen.
Genau - das habe ich gerade geschrieben."Zwar sahen auch die obersten Richter und Richterinnen die Videoaufzeichnung als unzulässig an. ...Videoaufzeichnungen nutzen."
Nein. Solange DU die Aufnahmen nicht publizierst, verletzt Du auch keine Rechte. (Sonst dürftest Du ja nie mehr irgendwo ein Foto machen, wo andere Menschen mit auf dem Bild sind). Kritisch wird es immer dann, wenn solche Aufnahmen bei YT o.ä. landen, auch mit verpixelten Nummernschildern.Es ist strittig ob eine Dashcam Aufnahme vor Gericht als Beweismittel zugelassen wird. Auf jeden Fall darf die Kamera nicht dauernd laufen, sondern nur situationsbezogen (starkes Bremsen) aufnehmen. Sonst ist das ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Ob das also zu Deinem Selbstschutz beiträgt ist mehr als fraglich.
Zumindest bei Innovv kannst Du einstellen, ob GPS Koordinaten und Geschwindigkeit eingeblendet und aufgezeichnet werden.Da ich die „zulässige Höchstgeschwindigkeit“ öfter großzügig in meinem Sinne auslege habe ich die Befürchtung dass die Aufnahmen einer (meiner) Dashcam gegen mich verwendet werden. Bei Kontrollen oder auch eventuellen Unfällen.
Das Folgende ist der entscheidende Part, der in Zukunft relevant sein wird und den Persönlichkeitsschutz obsolet werden lässt, sobald diesem ein gewichtiger Grund entgegensteht.Genau - das habe ich gerade geschrieben.
diese Aussage bezieht sich jetzt aber ausschließlich auf den öffentlichen Raum, oder? Heimliche Aufnahmen der Nachbarin beim Sonnenbaden z.B. sind schon in ihrer Entstehung als illegal zu werten und das ist auch sehr gut soNein. Solange DU die Aufnahmen nicht publizierst, verletzt Du auch keine Rechte. (Sonst dürftest Du ja nie mehr irgendwo ein Foto machen, wo andere Menschen mit auf dem Bild sind).
Das geht, siehe hier:Zumindest bei Innovv kannst Du einstellen, ob GPS Koordinaten und Geschwindigkeit eingeblendet und aufgezeichnet werden.
Und ob man Dir so einfach Deine Aufnahmen "wegnehmen" kann, um diese dann gegen Dich zu verwenden?