also bekanntlicherweise geht ja in old germany nix ohne regelwerk....!
sollte(n) ich (wir) uns auf eine gemeinsame ausfahrt einlassen, deren asphaltanteil höher ist, als feldwege zu finden sind gilt folgendes:
die seite wo fahrbahnerhöhungen (dicke markierungen) bordsteine und ähnliches zu finden sind, gehört ausnahmslos mir! wer in fahrtrichtung
links neben mir an ampeln, stopschildern und ähnlichem steht gibt mir das recht seine schwinge, bzw. endantrieb als fußablage zu benutzen, ich klebe gerne die stelle vorher mit gaffatape ab um kratzer zu vermeiden. blubber ist ausdrücklich von diesen aktionen ausgenommen, habe angst da was abzubrechen...falls er denn seine HP nicht ganz in rumänien zerspant hat.
penible MM user sollten besagten platz neben mir meiden, es könnte ja zu verschmutzungen kommen
wer dabei seinen bock umwirft, kauft sich besser ein quad
es ist absolut untersagt besagtes prozedre mit fotos zu dokumentieren...
ich habe einen guten anwalt- und das wort copyright könnte ich erfunden haben.
so dat isset !