Nein.
Wiki sagt:
„
Die Finanzämter sind
Landesbehörden, deren Aufgaben im
Gesetz über die Finanzverwaltung(FVG) festgelegt sind. Nach
§ 17 FVG umfassen diese die Verwaltung der
Steuern mit Ausnahme der bundesgesetzlich geregelten
Verbrauchsteuern, soweit die Verwaltung nicht den
Bundesfinanzbehörden oder
Gemeindenübertragen worden ist.
Übergeordnete Behörde in allen Bundesländern war ursprünglich die
Oberfinanzdirektion (OFD). Seitdem die Dreigliedrigkeit der
Finanzverwaltungdurch eine Änderung des
Finanzverwaltungsgesetzes im Jahre 2001 nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wurden einige Oberfinanzdirektionen teilweise aufgelöst. Stattdessen wurde z. B. in
Bayern ein
Bayerisches Landesamt für Steuern geschaffen oder die Finanzämter wurden direkt der Landesfinanzbehörde des jeweiligen Landes unterstellt. Beispielsweise sind dies in
Brandenburg das
Ministerium der Finanzen bzw. in Berlin die
Senatsverwaltung für Finanzen. Die interne Organisation der Finanzämter wird durch die jeweilige Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO) geregelt.
[1]“
Finanzämter