Es ist ja alles schön, was ihr da meint und worüber ihr Euch gegenseitig zustimmt.
Ich habe auch von Anfang an gesagt, das es nicht bei allen bekannt ist und man deshalb nur im Ausnahmefall Probleme bekommt
Das zählt aber bei genauer Betrachtung nicht, denn es ist ganz klar geregelt und den Eintrag hat der Fahrschüler ein paar Seiten vorher ja nicht um sonst. Von meinen Mopeds will ich gar nicht sprechen..
um es also nochmal kurz zu fassen.
Wenn ein Beifahrer mitgenommen wird, müssen bei einem zweisitzigen Fahrzeug Fußrasten und zusätzlich entweder Riemen oder Haltegriffe montiert sein.
Wenn das Fahrzeug einsitzig gefahren wird, muß entweder einsitzig oder ggf "wahlweise einsitzig" eingetragen sein.
Wenn ein Fahrzeug den Eintrag "wahlweise einsitzig" hat, dann Sekt oder Selters: also entweder Fußrasten und Sitz ab oder beides dran. Ob die Griffe bei einsitziger Ausstattung dann ab müßen kann man sich streiten, da man solche u. U. ja noch als alternative Gepäckbefestigung ansehen kann.
Ich kann doch nix dafür und ich fange jetzt auch nicht an, mit den vollkommen blöden Totschlagargumenten , wie "große Erfahrung", 100 000 Jahre Fahrpraxis, "jeder Menge Fahrzeuge" als Meinungsverstärker einzusetzen. Ich würde da auch sicher nicht schlecht aussehen. Nehmt es so als gegeben hin und wenn jemand dadurch bisher noch keinen Nachteil hatte, soll sich darüber freut , aber einfach nicht versuchen ein Gewohnheitsrecht daraus zu formulieren. Das geht nicht.