Ich habe eigentlich schon die ganze Zeit darauf gewartet und wollte aber nicht der Spielverderber sein.
Jetzt nur der Vollständigkeit halber und das obwohl es wohl niemanden interessiert.
Man muß mal in den Fahrzeugschein schauen. Wenn da lediglich zwei Sitzplätze eingetragen sind, dann wäre es, um das Ganze zu legalisieren, nötig etwas einzutragen. Das gilt übrigens für alle Fahrzeuge, auch wenn über dem hinteren Sitzplatz nur eine leicht zu entfernende Abdeckung montiert ist.
Bei allen Mopeds bei denen in der "Zulassungsbescheinigung 1" unter der Kennzeichnung "S" eine "2" ohne Zusatz vermerkt ist, muß das Fahrzeug mit 2 vollwertigen Sitzplätzen ausgestattet sein.
Wenn jetzt ein Sitzplatz durch einen irreversiblen Umbau wegfällt, muß für eine legale Nutzung unter "S" entweder eine "1" für einen Sitzplatz stehen und es dürfen auch keine Beifahrerfußrasten verbaut sein. (das kennt jeder der einen Einmannhöcker verbaut hat)
Wenn aber der Umbau wahlweise oder leicht reversibel ist, reicht nicht der Eigenhinweis aus: "ich brauche für den Rückbau aber weniger als eine halbe Stunde". In der Regel ist dann gefordert, daß das ohne Werkzeug in einer "akzeptablen Zeit" möglich sein muß. Zum "akzeptablen" Zeitbegriff besteht etwas Spielraum und ohne Werkzeug wird von einigen Herstellern zB durch Nutzung von Rändelschrauben erfüllt. Manchmal reicht auch aus, daß der Rückbau mit dem vorhandenen serienmäßgen Bordwerkzeug möglich ist.
Wenn das erfüllt ist, dann erfolgt ein Zusatz in der "Zulassungsbescheinigung 1" zB
*zu S.1 : wahlw. mit Einzels., dann ohne o. Fussrasten f. Beifahrer*
Wenn alles durch eine Eigenkonstruktion erfüllt ist, kann man das übrigens auch problemlos eintragen lassen.
Ich will hier auch nicht über den Sinn der Vorschriftenlage diskutieren und es geht nur um die vollständig Darstellung der Situation.