Andi#87
Themenstarter
Das wusste ich auch nicht...
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.> §17 (3) StVO
Ich bedauere das Fehlen einer technischen Lösung.Ergänzung: bei Sichteite unter 50 m gilt nicht nur die Einschaltpflicht der Nebelschlussleuchte, dann gilt auch eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h.
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Eine EinschaltPFLICHT für Nebelleuchten gibt es nicht! Sie dürfen eingeschaltet werden, müssen aber nichtErgänzung: bei Sichteite unter 50 m gilt nicht nur die Einschaltpflicht der Nebelschlussleuchte, dann gilt auch eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h.