Die Frage, wie man sich verhalten soll, wenn man bei einer Verkehrs-Owi erwischt wird hat ja nun überhaupt nichts mit einer bestimmten Örtlichkeit zu tun.
Und die können einem die einschlägigen Bußgeldrechner im Internet besser beantworten, als das Forum hier, zumal das Delikt mit einem PKW begangen wurde und nicht mit einem Motorrad, bei dem die Beweislage oft anders aussieht. Stichwort: Motorradforum.
Letztlich kommts darauf an, was der Spaß kostet und welche eventuellen, weiteren Konsequenzen z.B. ein Fahrverbot bei Leuten hat, die aufs Fahrzeug angewiesen sind. Wegen einem Verwarnungsgeld macht man besser kein Bohai, man zahlt und fertig.
Ob ein Einspruch lohnt, ist also erst diskutabel, wenn
a) der Bußgeldbescheid vorliegt
b) die Beweislage (Foto) geklärt ist.
Hierbei ist zu beachten, dass der Fotoabzug, den man evtl. bekommt, herzlich wenig mit der Qualität der Bilder zu tun hat, die nachher auf dem Tisch des Gerichts liegen.
Um alle Beweismittel vollständig einsehen zu können, ist es notwendig, einen Rechtsbeistand zu bemühen, nur der bekommt vollständige Akteneinsicht.