Geänderte Gesetzgebung beim Thema Reifen...

Diskutiere Geänderte Gesetzgebung beim Thema Reifen... im R 850 GS und R 1100 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Darauf kannst Du Dich nicht verlassen, denn es reicht, wenn ein Polizist (es gibt ja mittlerweile welche, die gerade auf solche Dinge speziell...
Franz Gans

Franz Gans

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Die andere Frage ist natürlich inwieweit die kleineren Werkstätten bzw. HU Prüfer diese Vorschriftenänderung kennen oder dann 1 zu 1 anwenden.
Darauf kannst Du Dich nicht verlassen, denn es reicht, wenn ein Polizist (es gibt ja mittlerweile welche, die gerade auf solche Dinge speziell geschult werden) bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle auf den Umstand aufmerksam wird => Theater. Spaetestens ab 01.01.2025, falls nicht doch noch etwas in unserer Wunschrichtung passiert.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
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Tourer66

Tourer66

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Ich bin der Meinung von den wo ich das bestätigt habe, gleiche Größe keinerlei Problem - Hersteller gebunden steht da nix nur andere Dimension! Vermutlich auch da wo du dich befindest. Ich habe jetzt Pirelli in der gleichen Dimension drauf von 2020 und Tüv neu.
Lass es gut sein. ;-)
 
Passauer

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Ich bin der Meinung von den wo ich das bestätigt habe, gleiche Größe keinerlei Problem - Hersteller gebunden steht da nix nur andere Dimension! Vermutlich auch da wo du dich befindest. Ich habe jetzt Pirelli in der gleichen Dimension drauf von 2020 und Tüv neu.
Lass es gut sein. ;-)
Dann gehe ich davon aus, dass dein TÜV-Prüfer das neue Regelwerk nicht kennt oder der, der die gesagt hat, dass alles OK ist, das neue Regelwerk nicht richtig gelesen hat.
Spätestens bei einer Mopedkontrolle durch die speziell geschulten Polizisten hast Du die große A-Karte.
 
Franz Gans

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Ich bin der Meinung von den wo ich das bestätigt habe, gleiche Größe keinerlei Problem - Hersteller gebunden steht da nix nur andere Dimension! Vermutlich auch da wo du dich befindest. Ich habe jetzt Pirelli in der gleichen Dimension drauf von 2020 und Tüv neu.
Hier kannst Du Dich schon mal warmlesen und Dein Wissen auf den aktuellen Stand bringen.

Fuer den Einstieg die Antwort des Bundesministeriums fuer Verkehr und Infrastruktur auf eine gezielte Anfrage zur Problematik durch Forumsteilnehmer "znark", ansonsten eben den ganzen Diskussionsfaden: Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV

Aber mach' wie Du denkst, und "weine nicht, wenn der Regen kommt, dam dam!"

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
GS-Nick

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Hi zusammen!

Ich muss mich jetzt wohl auch mal hier melden weil ich mit dieser neuen Regelung komplett den Überblick verloren habe...
Ich fahre eine 11er GS von '98. Somit also keine E-Zulassung, sondern eine ABE für dieses KFZ (im Fzg.Schein steht unter Punkt "K" eine G239, was ja für die ABE-Nummer steht). Unter Punkt 17 ist ein "A" vermerkt, was meines Wissens bedeutet, dass das Fahrzeug abgeändert wurde? Was soll das heißen bzw. hat jemand eine Ahnung was da geändert worden sein kann?
Desweiteren findet sich im Fzg.Schein dieser Zusatz:
20200524_191317.jpg

und im allerersten ausgestellten Fahrzeugbrief folgendes:
20200524_191741.jpg

Meine Interpretation zur Reifenproblematik wäre nun folgende:
Ich fahre einen Metzeler Karoo Street mit den Maßen 110/80R19 59V Vorne und einen 150/70R17 69V Hinten. Der Reifen ist in diesem ersten Fahrzeugbrief nicht vermerkt (logischerweise). In diesem Fahrzeugbrief steht aber auch der Zusatz: "Reifenpaar nur von einem Hersteller..." (Ist bei mir ja gegeben, sind beide von Metzeler) "...und mit gleicher Geschwindigkeitsbezeichnung..." (Meine ist sogar 'besser' mit V -240kmh- statt H -210kmh- wie im Fzg.Schein vermerkt) "...sowie gleicher Bauart an den Achsen zulässig." (Bauart hätte ich jetzt als Radial/Diagonal verstanden. Im Fahrzeugschein ist die Größe mit 'R' 17 angegeben, was für mich auf eine Zulassung mit Radialreifen spricht. Die Karoo Street sind ebenfalls Radialreifen. Müssten meine Reifen dann nicht den Anforderungen genügen? Ist meine Interpretation falsch? Ist dieser Fahrzeugbrief überhaupt die Betriebserlaubnis? (Das Fahrzeug hatte 5 Vorbesitzer ;), da finde ich grade nix wo Betriebserlaubnis draufsteht ;) ). Findet man die ABE/ Betriebserlaubnis irgendwo online?
Da ich Stundent bin und wenig Geld zur Verfügung habe, will ich es eigentlich vermeiden, jetzt bei jedem neuen Reifen TüV- und Abnahmegebühren zahlen zu müssen...
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Ich blicke da wirklich nicht mehr durch... :confused: :confused: :confused:

Verzweifelte Grüße

GS-Nick

Edit: Im aktuellen Fahrzeugbrief steht übrigens kein Zusatz mehr betreffend der Reifen...
 
Passauer

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Der Satz "Reifenpaar nur von einem Hersteller" heisst, dass du z.B. nicht den erlaubten Michelin T66XTL hinten und den erlaubten Metzeler E4 TL vorne fahren darfst.
In meinem Fahrzeugbrief steht das Gleiche.
 
Franz Gans

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Ich fahre eine 11er GS von '98. Somit also keine E-Zulassung, sondern eine ABE für dieses KFZ (im Fzg.Schein steht unter Punkt "K" eine G239, was ja für die ABE-Nummer steht).
Soweit alles wie bei "allen" anderen auch. Passauer hat's bestaetigt, bei meiner sieht's ebenfalls gleich aus.

Unter Punkt 17 ist ein "A" vermerkt, was meines Wissens bedeutet, dass das Fahrzeug abgeändert wurde? Was soll das heißen bzw. hat jemand eine Ahnung was da geändert worden sein kann?
Ich vermute, es handelt sich um die bei Deiner Maschine anscheinend vorgenommene Leistungsreduzierung (siehe Deine ZB Teil 2, Hinweis auf Alpha-Technik). Bei meiner Kiste / Fahrzeugbrief ist die Stelle strichmarkiert, also keine Eintragung vorgenommen.

[geloescht]
ebenfalls Radialreifen. Müssten meine Reifen dann nicht den Anforderungen genügen? Ist meine Interpretation falsch?
Soweit ist von Dir alles richtig verstanden und interpretiert, jedoch verlangt die mit der Aenderung im Verkehrsblatt 15-2019 vorgenommene Aktualisierung der Regeln, dass die Reifen, die Du gerade faehrst in Deine Fahrzeugpapiere einzutragen sind, falls sie in DOTxx20 (Produktionsdatum WWJJ) produziert sind, weil diese Reifen im Fahrzeugbrief bzw. der ABE nicht genannt sind (es gab sie ja noch gar nicht). Das heisst diese Reifen unterliegen prinzipiell bereits der Eintragungspflicht (siehe gleich folgend).

Bisher konnte der Reifenhersteller das mit seiner Unbedenklichkeitsbescheinigung ueberschreiben. Ab dem 01.01.2025 geht das nicht mehr - mit einer ab sofort gueltigen Uebergangsfrist fuer "alte" Reifen, hergestellt bis spaetestens DOT5219. Da Deine aktuellen Reifen vermutlich noch aus 2019 oder davor stammen (hoffentlich) hast Du noch etwas Zeit Dich umzutun, wie man das Elend eventuell abwenden kann.

Ist dieser Fahrzeugbrief überhaupt die Betriebserlaubnis? (Das Fahrzeug hatte 5 Vorbesitzer ;), da finde ich grade nix wo Betriebserlaubnis draufsteht ;) ). Findet man die ABE/ Betriebserlaubnis irgendwo online?
Nein, ist er nicht. Die ist irgendwo beim KBA oder aehnlich hinterlegt. Kommt man wahrscheinlich nicht leicht dran.

Da ich Stundent bin und wenig Geld zur Verfügung habe, will ich es eigentlich vermeiden, jetzt bei jedem neuen Reifen TüV- und Abnahmegebühren zahlen zu müssen...
Unabhaengig von der Dicke des Geldbeutels, erkenne ich bei der unterschiedlichen Behandlung von ABE-Motorraedern und EU-Typpruefung-Motorraedern keine technische Notwendigkeit, solange nur andere Reifentypen, aber keine anderen Reifendimensionen zum Einsatz kommen. Und genau diese Unterscheidung wird hier - in meinen Augen unbegruendet - vorgenommen und bedeutet somit eine Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der alten Motorraeder.

Ohne (sicherheits-) technische Not wird das bisherige Verfahren verboten und zu unserem Nachteil durch eine zeitaufwendige und kostenpflichtige Regelung ersetzt.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
GS-Nick

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Hi nochmal!

Danke dir Karl-Heinz! Das klärt schonmal einige Punkte und ich kann aufhören in meinen Unterlagen nach der Betriebserlaubnis zu suchen :biggrin:. Dann kommt man um eine Eintragung wohl wirklich nicht drumrum.
Ich denke mal ein Austragen der Reifenbindung wird sich schwierig gestalten... Geht sowas, dass man eine Herstellerbindung nur bekommt vielleicht? So nach dem Motto: Alles was eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hat und von Metzeler oder Michelin ist kann gefahren werden (in Original-Maßen)?
Mehrere Modelle / Hersteller müssten ja eigentlich möglich sein im Fzg.Schein oder?
 
Franz Gans

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Mehrere Modelle / Hersteller müssten ja eigentlich möglich sein im Fzg.Schein oder?
Keine Ahnung, aber siehe Geänderte Gesetzgebung beim Thema Reifen...

Ich verfolge mehrere "Faehrten", bin aber noch nicht einmal in der Naehe des Ziels. Sich einen oder zwei Saetze Reifen (max. DOT5219, Menge je nach zu erwartender Fahrleistung) auf die Seite zu legen ist aber sicher kein schlechter Ansatz um die Frist weitgehend auszunutzen.
 
GS-Nick

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Hi!

Ja zumindest mal nen weiteren Satz 'da' zu haben ist mit sicherheit nicht verkehrt... Mal sehen was das gibt... Demnächst hab ich einen Termin bei der Zulassungsstelle um die Drossel ausbauen zu lassen. Da werde ich dieses Thema gleich mal mit ansprechen. Ich hoffe, dass es ausgetragen werden kann oder dass sich zumindest auf mehrere Hersteller und keine genauen Modelle 'geeinigt' werden kann. Sonst werde ich Stammgast bei der Zulassung ;)
Die Reifenfreigaben für den Karoo Street und den Michelin Pilot Road 5 werde ich wohl mal mitnehmen dahin, damit diese zur Not eingetragen werden können. Oder muss ich davor mit denen zum TüV? :confused:

Danke für die Tipps!
 
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Seit wann darf man denn einfach die Reifengröße ändern - denn eingetragen - - - :eekek:

In den letzten 50 Jahren war das nie erlaubt! :redcarded:
 
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Tja,

als nächstes brauch ich für meine alte Honda neue Schlappen.
Ich also vor 2 Wochen Bridgestone BT´s bei MD-Tuning geordert, in der Hoffnung noch was aus 2019 zu erhalten.
Tja, knapp vorbei ist auch daneben. Der Vorderreifen ist von 2019, der Hintere aber schon aus 2020.
Sch........e :mad:
 
Passauer

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Hi!

Ja zumindest mal nen weiteren Satz 'da' zu haben ist mit sicherheit nicht verkehrt... Mal sehen was das gibt... Demnächst hab ich einen Termin bei der Zulassungsstelle um die Drossel ausbauen zu lassen. Da werde ich dieses Thema gleich mal mit ansprechen. Ich hoffe, dass es ausgetragen werden kann oder dass sich zumindest auf mehrere Hersteller und keine genauen Modelle 'geeinigt' werden kann. Sonst werde ich Stammgast bei der Zulassung ;)
Die Reifenfreigaben für den Karoo Street und den Michelin Pilot Road 5 werde ich wohl mal mitnehmen dahin, damit diese zur Not eingetragen werden können. Oder muss ich davor mit denen zum TüV? :confused:

Danke für die Tipps!
Wenn der Reifenhersteller für dein Moped eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Verfügung stellt und das Produktionsdatum der Reifen noch im Jahr 2019 war, ist bis einer der Reifen platt ist alles gut.
 
SLK

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Demnächst hab ich einen Termin bei der Zulassungsstelle, um die Drossel ausbauen zu lassen. Da werde ich dieses Thema gleich mal mit ansprechen. Ich hoffe, dass es ausgetragen werden kann oder dass sich zumindest auf mehrere Hersteller und keine genauen Modelle 'geeinigt' werden kann. Sonst werde ich Stammgast bei der Zulassung ;)
Die Reifenfreigaben für den Karoo Street und den Michelin Pilot Road 5 werde ich wohl mal mitnehmen dahin, damit diese zur Not eingetragen werden können. Oder muss ich davor mit denen zum TüV? :confused:

Danke für die Tipps!
Moin,

ich glaube nicht, dass die Zulassungsstelle die Drossel ausbauen wird. :smile:

Für die technischen Änderungen musst Du immer erst zum TÜV, dort werden sie begutachtet und dann gibt's eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle, um die Zulassungsbescheinigungen zu ändern.
 
GS-Nick

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ich glaube nicht, dass die Zulassungsstelle die Drossel ausbauen wird. :smile:
Glaube ich auch nicht... nur im Eifer des Gefechts verschrieben. Austragen meine ich natürlich ;) Die Änderungsabnahme mache ich davor beim TüV und mit der dann zur Zulassungsstelle.
 
Franz Gans

Franz Gans

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Seit wann darf man denn einfach die Reifengröße ändern - denn eingetragen - - -

In den letzten 50 Jahren war das nie erlaubt!
Mach Dich zuerst mal schlau und dann kommst Du wieder vorbei, ja?
Kleiner Tip: Es gibt auch noch andere Motorraeder als BMW.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
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:confused: Soll es nicht sogar auch andere Kraftfahrzeuge geben ausser BMW-Motorräder? :help:
 
G

Gast 23485

Gast
Hast meinen Tip, Dich schlau zu machen also nicht befolgt. Dein Problem!
Sorry, ich schlage mich erst seit über 50 Jahren mit Reifen an diversen Fahrzeugen herum . . . :crying:
Jü und Gunter.jpg

S1040003.JPG

Da die "Suzi" noch bei mir ist, ist die Reifenfrage auch für mich interessant . . . :rolleyes:
 
Faktotum

Faktotum

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BMW CE 04, R1200GS
Hallo Leute,

ich würde gerne a) was lustiges hier beitragen und b) weitere Verwirrung stiften:-)

Heute hat sich beim TÜV (mein Roller war dran) folgendes zugetragen:

Ich: Könnten Sie mir sagen, wie sich das mit der neuen Reifenverordnung bei Motorräderm ohen EG Zulassung verhält?

Er: Ja, die Reifen müssen, wenn sie DOT xx/20 haben eingetragen werden. Unabhängig von Fabrikat und Model des Reifens.

Ich: Also gilt die Freigabe nicht mehr. Wie und was wird denn geprüft?

Er: Geprüft wird der Freilauf, und es wird eine Höchstgeschwindigkeitsfahrt gemacht:eekek:

Ich: Und das alles, nur weil mein Mopped ein Jahr zu früh zugelassen wurde. Das gleiche Motorrad mit einer etwas späteren Genehmigung hat eine EG Zulassung.

Er: Welches Baujahr ist denn Ihr Motorrad

Ich: 1997

Er: waren sie schon mal bei uns

Ich: Ja

Er: Wir schauen mal in den Computer, wie ist denn ihr Kennzeichen

Ich: "habs ihm genannt"

Er: Sooooo, das ist also eine BMW

Ich: Ja

Er: Ja also die Reifen heir gibt es ja so nicht mehr. Aber das ist kein Problem, Der letzte Satz ist hier wichtig. Das ist ja keine richtige Reifenbindung. Alles was da drüber steht ist uninteressant. Wenn sie dann noch die Freigabe mitbringen ist das in Ordnung.

Ich: Aha - Danke und einen schönen Tag noch

Ich habe den letzten Satz mal markiert. Und übrigens,

1) mein Roller ohne Mängel durch, und
2) war ich Mutterseelen alleine auf dem Hof. Alle Hallen leer, also Zeitdruck wegen wartender Kundschaft gabe für den Ing. keinen.

Mopedschein.jpg
 
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