Hallo Leute,
ich würde gerne a) was lustiges hier beitragen und b) weitere Verwirrung stiften:-)
Heute hat sich beim TÜV (mein Roller war dran) folgendes zugetragen:
Ich: Könnten Sie mir sagen, wie sich das mit der neuen Reifenverordnung bei Motorräderm ohen EG Zulassung verhält?
Er: Ja, die Reifen müssen, wenn sie DOT xx/20 haben eingetragen werden. Unabhängig von Fabrikat und Model des Reifens.
Ich: Also gilt die Freigabe nicht mehr. Wie und was wird denn geprüft?
Er: Geprüft wird der Freilauf, und es wird eine Höchstgeschwindigkeitsfahrt gemacht
Ich: Und das alles, nur weil mein Mopped ein Jahr zu früh zugelassen wurde. Das gleiche Motorrad mit einer etwas späteren Genehmigung hat eine EG Zulassung.
Er: Welches Baujahr ist denn Ihr Motorrad
Ich: 1997
Er: waren sie schon mal bei uns
Ich: Ja
Er: Wir schauen mal in den Computer, wie ist denn ihr Kennzeichen
Ich: "habs ihm genannt"
Er: Sooooo, das ist also eine BMW
Ich: Ja
Er: Ja also die Reifen heir gibt es ja so nicht mehr. Aber das ist kein Problem, Der letzte Satz ist hier wichtig. Das ist ja keine richtige Reifenbindung. Alles was da drüber steht ist uninteressant. Wenn sie dann noch die Freigabe mitbringen ist das in Ordnung.
Ich: Aha - Danke und einen schönen Tag noch
Ich habe den letzten Satz mal markiert. Und übrigens,
1) mein Roller ohne Mängel durch, und
2) war ich Mutterseelen alleine auf dem Hof. Alle Hallen leer, also Zeitdruck wegen wartender Kundschaft gabe für den Ing. keinen.