Geänderte Gesetzgebung beim Thema Reifen...

Diskutiere Geänderte Gesetzgebung beim Thema Reifen... im R 850 GS und R 1100 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Der wird Dir etwas husten. Vorsicht, koennte momentan unabsehbare Folgen zeitigen, aber das folgende Szenario juckt Dich dann nicht mehr. Der...
Franz Gans

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Meine Überlegung zur Situation nun: nehme alle Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Hersteller mit ca 7stk mit etwa jeweils 5 Reifenarten/Profilen. Also 35 in der Summe.
Was der Prüfer wohl sagt wenn ich ihn bitte alle einzutragen? Möchte nicht alle 4 wochen mit neuem Reifen wieder bei ihm stehen und dann zum LRA fahren neuen Schein holen.
Der wird Dir etwas husten. Vorsicht, koennte momentan unabsehbare Folgen zeitigen, aber das folgende Szenario juckt Dich dann nicht mehr.

Der Pruefer wird Dir genau die Reifen mit DOT 0120 und hoeher eintragen, die Du momentan montiert hast, denn er muss ja hoechst sorgfaeltig pruefen, ob damit alles seine Richtigkeit hat. Schliesslich stehen seine Berufsehre und nicht zuletzt sein persoenliches Haftungsrisiko auf dem Spiel.
Mit der Taschenlampe leuchtet er in die dunkelsten Ecken Deines Mopeds und stellt fest, dass der Reifenhersteller mit seiner Freigabebescheinigung (heisst dann irgendwie anders) ganze Arbeit geleistet hat und nirgendwo etwas angeht oder streift. Somit bekommst Du - natuerlich erst nachdem Du den kleinen Obulus fuer seine Bemuehungen abgedrueckt hast - die ersehnte Unterschrift und den Stempel. Damit dackelst Du brav zur Zulassungstelle und die stellen Dir dort eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus - natuerlich erst, nachdem Du auch dort den kleinen Obulus fuer deren Bemuehungen abgedrueckt hast.

Zwischenzeitlich hat sich Dein Reifenhersteller bzw. dessen Marketingabteilung aber entschlossen den bisherigen, von Dir so geschaetzten "Holzreifen" in "Gummireifen" umzubenennen und Du hast erneut die Arschkarte gezogen, weil es beim naechsten Reifenwechsel - auch ausserhalb der HU/AUK-Reihe - wieder eines Besuches bei Deinem Dir so gewogenen Pruefer bedarf. Du ahnst es bereits, und er wird neuerlich Geld dafuer haben wollen.

Ja, wenn einem solches widerfaehrt, ist das schon einen Asbach Uralt wert!

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
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gerd_

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Hi
Nanana, nicht zum Saufen animieren!
gerd
 
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Also 63 ist ein hervorragender Jahrgang
 
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So wie ich das jetzt beim überfliegen verstanden habe, bin ich mit meiner 96iger 1100 GS dann auch von dem Irrsinn betroffen. Ich leg mir jetzt mal noch zwei neue Sätze Reifen mit DOT 2019 hin...da komme ich ein paar Jahre mit aus, dann sehen wir mal weiter...
 
Franz Gans

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So wie ich das jetzt beim überfliegen verstanden habe, bin ich mit meiner 96iger 1100 GS dann auch von dem Irrsinn betroffen. Ich leg mir jetzt mal noch zwei neue Sätze Reifen mit DOT 2019 hin...da komme ich ein paar Jahre mit aus, dann sehen wir mal weiter...
Es gibt vermutlich nur sehr wenige auf irgendwelchen Irrtuemern beruhende Ausnahmen.
Ich zoegere noch, werde aber wohl aehnlich verfahren. Zoegern heisst aber auch, wenn sie (die 2019er der Wunschbereifung) weg sind, sind sie weg, dann langes Gesicht bzw. Abdruecken fuer nichts und wieder nichts.

Karl-Heinz
 
T2-SWA

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mensch, jetzt alleweil wird mir auch klar - ich war im März bei einer GTÜ-Stelle , neuen Stempel gab´s, aber der Jungspund hat sich massiv lange mit seiner LED-Funzel an meinen Reifen aufgehalten.
Jetzt wird mir klar warum .....
 
Passauer

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Hat wer vor kurzem in einem Internet-shop Reifen geordert die noch aus 2019 waren?

Hab jetzt ein paar Händler angerufen wegen einem Anakee3, aber zur DOT Nummer konnte keiner Aussagen machen, ob die aus 2019 oder 2020 sind.
 
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Frangenboxer

Frangenboxer

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Bestell über einen ortsansässigen Händler, dem kannst du sie zurück geben. Beim Wohnwagen bekomme ich so immer ganz frische. So teuer ist vor Ort auch nicht.
 
Passauer

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Hab über einen Onlineshop noch einen neuen Vorderreifen mit der DOT XX19 ergattern können.

Vielleicht gibt es bei dieser Gesetzesänderung auch ein Zurückrudern a la Bussgeldkatalog von unserem bescheuerten Andi. (Blöde Autokorrektur: ich meinte Scheuer Andi):bounce:
 
Franz Gans

Franz Gans

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Vielleicht gibt es bei dieser Gesetzesänderung auch ein Zurückrudern a la Bussgeldkatalog von unserem bescheuerten Andi. (Blöde Autokorrektur: ich meinte Scheuer Andi)
Du hast den damals zu frueh und zu einfach aus Deinem Schwitzkasten entkommen lassen. Und jetzt raecht sich das ;-).

Habe heute deswegen mal mit dem Support eines Reifenherstellers telefoniert und ihm mein / unser Leid geklagt. Grundsaetzlich wollte ich wissen, ob "die Reifenhersteller" an der Verordnung noch bohrenderweise dran sind, ebenfalls mit dem Hintergedanken an eine eventuelle Ruecknahme / Abschwaechung der Massnahme aufgrund der aktuellen Bussgelddiskussion. Das hat er zwar nicht ausgeschlossen, weil 15-2019 auch nicht im Sinne der Reifenindustrie ausgefallen ist, aber nichts genaues weiss man nicht.

Ich denke dafuer haetten mehr Leute bei der Petition mitmachen muessen um darin eine Chance sehen zu koennen. Der Supporter hat mir aber geraten, die alten nicht mehr verfuegbaren Reifenmodelle anlaesslich eines Reifenwechsels in Kombination mit dem dort beim Reifenhaendler vielleicht aus- und eingehenden TUEV austragen zu lassen. Unter anderem verfolge ich diesen Ansatz jetzt in etwas abgewandelter Form einmal weiter. Eventuell geht da doch noch etwas? Dann lieber einmal abgedrueckt als wiederholt bei jedem anderen Reifenmodell.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
Passauer

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Die andere Frage ist natürlich inwieweit die kleineren Werkstätten bzw. HU Prüfer diese Vorschriftenänderung kennen oder dann 1 zu 1 anwenden.

Die nächsten Jahre hab ich jetzt einmal Ruhe. Meine Elsa hat hinten und vorne neue Socken gekriegt vielleicht ändert sich noch was.
 
Erg-Chebbi

Erg-Chebbi

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Ich hatte davon die Schnauze gestrichen voll. Keiner weiß was man machen soll. Darf ich in drei Jahren das Nachfolgemodell des eingetragenen Reifens fahren oder nicht? Termin beim TÜV gemacht und alles eintragen lassen.
Ich hab den Prüfer mit endlos vielen Reifenfreigaben zugeschi..en und er hat mir alle Reifenfreigaben mehrerer Hersteller zusammengefasst eingetragen.
Grüße Martin
20200523_152209.jpg
 
Tourer66

Tourer66

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Was für ein Hokuspokus ...
vorne ist ein 110er eingetragen also wird der auch montiert nach Freigabe
hinten ist ein 150er eingetragen also wird der auch montiert nach Freigabe
Sollte ein Reifenhersteller für das Bike auch einen 160er freigeben so muss dieser dann abgenommen und eingetragen werden da er nicht in den Amtlichen Papieren eingetragen ist

Abweichende Reifengrößen: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Von den in den Papieren eingetragenen Reifendimensionen abweichende Größen sind auch mit Freigaben der Reifenhersteller nicht mehr zulässig. Das besagt eine neue Regelung des Bundesverkehrsministeriums.
Die jetzt im Verkehrsblatt veröffentlichte Neuregelung besagt, dass künftig Reifengrößen, die entweder kleiner oder größer als die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen sind, auch dann nicht mehr zulässig sind, wenn vom Reifenhersteller dafür eine fürs jeweilige Motorradmodell gültige Freigabe vorliegt.
Andere Reifengröße muss eingetragen werden
Um ein Erlöschen der Betriebserlaubnis in einem solchen Fall zu verhindern, muss der Anbau der Reifen abweichender Größe von einer Prüforganisation wie TÜV, Dekra oder GTÜ begutachtet und eingetragen werden. Die Regelung gilt für alle Reifen ab Herstellungsdatum 2020 und ab dem Jahr 2025 für alle Reifen.
Bisher war es vor allem bei Sportmotorrädern durchaus üblich, etwa anstelle der eingetragenen Hinterreifendimension 170/60 Reifen eine besser mit dem Motorrad harmonierende Größe wie 180/55 zu fahren – mit Freigabe seitens des Reifenherstellers und daher Tolerierung durch TÜV, Polizei etc.
 
Franz Gans

Franz Gans

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Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
[geloescht]
Andere Reifengröße muss eingetragen werden
[geloescht]
Bis Du Wiederkaeuer (eher Wiederkopierer), oder warum waermst Du die auch schon in diesem Thread bekanntgemachten Tatsachen ueberfluessigerweise erneut auf?

Bei den R1100GS-Modellen - also hier in dieser Abteilung des Forums - geht es (vornehmlich) nicht um eventuelle Dimensionsaenderungen aka "andere Reifengroessen" der Reifen, sondern darum, dass die urspruenglich verfuegte Reifenbindung mangels Erhaeltlichkeit dieser Reifen nicht mehr eingehalten werden kann.

Versuche mal einen Michelin T66X oder einen Metzeler Enduro 4 zu kaufen. Na, klingelt's.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
Franz Gans

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Ich hab den Prüfer mit endlos vielen Reifenfreigaben zugeschi..en und er hat mir alle Reifenfreigaben mehrerer Hersteller zusammengefasst eingetragen.
Und, was kostet der Spass beim TUEV und anschliessend bei der Zulassungsstelle? Duerfte die gleiche Groessenordnung sein, wie die zukuenftig vermiedenen Eintragungen jeweils erfordert haetten. Dann kann man schoen rechnen, oder sich das schoenrechnen ;-).

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
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