Lewellyn
Das wäre dann auch nicht deutsch.
Er ist es zwar, der den Verlockungen dieser aeusserst wichtigen, der Verkehrsssicherheit dienlichen Aenderung erlegen ist (Lobbyismus), aber die treibende Kraft dahinter soll der TUEV Nord gewesen sein.Mein lieber Herr Verkehrsminister, komm mir Du nach Hause nach Passau. Dann zeige ich Dir, wo der Frosch die Locken hat.
Bei meiner steht da noch zusaetzlich der boese Satz (siehe oben): Reifenfabrikatsbindung gem. Beteiebserlaubnis beachten, anhand dessen meine Kiste sicher unter die monierte Regelung faellt.läuft.... Dann hab ich mal in meinen Fahrzeugschein geschaut. Meine Q ist Baujahr 96. Den Schein hab ich als Datei angefügt. Danach wäre ich jetzt der Meinung, dass ich grundsätzlich keine Fabrikatsbindung beachten muss. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Du kannst es durchaus krachen lassen, wenn Du genuegend Vorraete aufbaust / bekommst (Haendlerbestaende?) um bis Ende 2024 hinzukommen.Das heisst, man braucht Reifen mit DOT XX19 und die dann äußerst behutsam fahren.
Ich liesse es darauf ankommen. Bei der kommenden HU / AUK (muesste dieses Jahr der Fall sein) kannst Du ja mal vorsichtig scheinheilig vorfuehlen, wie sich das darstellt, aber Dich im Zweifel auf das amtliche Dokument berufen. Ich aeussere hier allerdings nur meine Sicht der Dinge, ohne Kenntnisse zur Rechtslage zu haben.So sieht Teil II aus...
Und so der alte Brief... Offenbar hat man nur den letzten Satz übernommen und nicht die Markenbindung....