Theoretisch Ja, praktisch Nein!
"Meine" freie Werkstatt ist zwei Orte weiter (ich nen jetzt mal keinen Namen!), und die machens nicht. War schon da, der Eigentümer hat mir angeboten sich liebevoll um meine Karre zu kümmern, sobald die zwei Jahre abgelaufen sind, vorher rührt ers nicht an. Gesetzlich spricht nix dagegen, aber hinter den Kulissen hat er mit sowas keine guten Erfahrungen gemacht. Da macht der große Konzern mit den drei Buchstaben schonmal diskreten Druck, da gibts keine Ersatzteillieferungen, verspätete Updates und Ähnliches, wenn der kleine Familienbetrieb nicht spurt! Das Ganze läuft natürlich hinter den Kulissen, da kriegt der Kunde nix von mit.
So ist es. Er darf nicht und er "kann" auch gar nicht, weil er aktuell gar nicht die für eine "qualitätsgleiche" Arbeit notwendigen Informationen beziehen kann.
Mal einen Ausflug in die "GVO (Gruppenfreistellungsverordnung)", welche u.a. den Informationsbezug für freie Werkstätten im Automobilbereich regelt.
Nur durch diese Regelung ist gewährleistet, dass die freie Werkstatt alle auch zur Gewährleistungsabwicklung notwendigen Informationen (Die sogenannten "RMI" - Repair Maintemance Information) zur Reparatur (Reparaturhinweise, Informationen über Rückrufe, etc.) erhält.
Dazu gehören dann Ersatz- und Reparaturteile in OEM bzw. Matching Quality. Das ist genau geregelt.
Die GVO gilt bis heute nicht für Zweiräder! Das ist der Grund warum "die freie Werkstatt" z.B im Rahmen von Gewährleistung u d Garantie keine Leistungen erbringen darf.
Das ändert sich nun bald (müsste ich nachsehen ... 2016 oder 2017).
Ob sich dadurch wirklich viel ändert werden wir sehen.
Es existieren nicht wirklich viele freie Werkstätten im Zweiradbereich, die auch bereit wären in entsprechende Datenzugänge u d Diagnosetechnik zu investieren um alle Voraussetzungen zu erfüllen.
Der "Glaspalast" hat einen Vorteil.
Die dort angestellten Werkstattmitarbeiter verfügen über eine gute Ausbildung, excellente Diagnosetechnik und die notwrndigen Daten und guided repair Anleitungen.
Der feie Schrauber verfügt nur teilweise darüber. Da ist giel Nachholbedarf.
Nur ölige Finger sind bei den Computern auf zwei Rädern nicht mehr ausreichend.
Wie auch immer. Es ist gut, dass die GVO nun ausgeweitet wird und die Chance besteht, dass sich eine ordentliche freie Werkststtwelt entwickeln kann.
Aktuell existieren ca. 19.000 freie Kfz-Werkstätten und nochmals genau so viele Markenwerkstätten.
Die GVO zwingt die Hersteller Informationen (RMI) als auch Diagnosedaten für die Entwicklung von Mehrmarkentestern (z.B. Gutmann) bereitzustellen. Sogenannte Republisher setzen die Informationen der OEM Portale um und bieten den Werkstätten diese Daten als Lizenz an. Analog zu der Kfz-Welt.
Das Angebot an Ersatz- und Reparaturteilen wird auch immer besser werden.
Dauert alles ein wenig. Aber der erste Schritt ist gemacht.
Nur möglich durch Lobbyarbeit in Brüssel ....