Führerschein wegen Alk weg - Fragen

Diskutiere Führerschein wegen Alk weg - Fragen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Servus, ein Freund von mir (nein, ich frage nicht für mich!) war leider so unvernünftig, unter Alk-Einfluss noch Auto zu fahren. Sein...
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xscout77

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Servus,

ein Freund von mir (nein, ich frage nicht für mich!) war leider so unvernünftig, unter Alk-Einfluss noch Auto zu fahren.
Sein Promille-Wert lag bei 1,11 (mit Atem-Alk-Gerät gemessen), also schon im Bereich einer Straftat.
Die Polizei hat seinen Führerschein direkt eingezogen, aber nun die Frage: Bekommt er den FS erst wieder, wenn ein Urteil gesprochen wurde und er seine Strafe verbüßt hat oder kann er ihn zurück verlangen, bis ein Urteil gefällt wurde?

VG

Christian
 
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wie hoch war der Blutalkoholwert?
 
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xscout77

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Das weiss er leider noch nicht.
Die Polizisten meinten, dass der in der Regel eher den Wert den Atem-Alk-Tests bestätigt und wahrscheinlich nicht niedriger als 1,1 ist.
Gesetzt den Fall er liegt bei 1,1+, was wäre dann? Bzw. was wäre, wenn er niedriger war?
 
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idR messen die ALT in mg/l aus der Atemluft.
Wenn das ein Atemluftergebnis ist, die das Messergebnis in mg/l Atemluft angeben, dann muss man das Ergebnis genau verdoppeln, um auf die Blutalkoholkonzentration zu kommen.
Ein Alkoholwert von z.B. 0,25 mg/l Atemluft entspricht einer BAK von 0,5 ‰.

Somit könnten es dann schon 2.2 ‰ sein....


Während die Entziehung der Fahrerlaubnis ein behördliches Verfahren ist, erfolgt eine Führerscheinabnahme aufgrund sofortiger Maßnahmen bei schweren Vergehen oder fehlender Fahrtauglichkeit. Der Führerschein kann im zweiten Falle dann wieder abgeholt werden und ist bis zum Erhalt des Entziehungsbescheids gültig.

In Deutschland ist – neben dem befristeten Fahrverbot – die Entziehung der Fahrberechtigung endgültig und unterliegt sowohl dem Straf- als auch dem Verwaltungsrecht. In Österreich erfolgt eine Entziehung der Fahrerlaubnis auch aufgrund der Regeln im Vormerksystem („Punkteführerschein“).
Entziehung__der_Fahrerlaubnis

... für mich, entscheidet das die Behörde je nach Blutalkoholgehalt und Einschätzung der Beamten vor Ort.
 
maxquer

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Das Problem ist, dass man als Fahrzeugführer kein Rechtsanspruch auf einen Führerschein hat. Die zuständige Behörde kann immer an der Eignung zum Fahrzeugführen zweifeln und einen entsprechenden Nachweis, umgangssprachlich I.diotentest, verlangen.
Ob das bei deinem Freund zum Tragen kommt, ist auch von den Umständen unter denen ihm der Führeschein abgenommen wurde, abhängig. Ausschlaggebend ist aber immer der Blutalkoholwert.

Gruß,
maxquer
 
Hermann (aus E)

Hermann (aus E)

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Das mit dem Idiotentest gilt generell nicht mehr so...hab ich grad noch gelesen. Wenn dein Kumpel noch unter 1,6 liegt braucht er nicht dorthin. >>siehe hier<<

Gruß Hermann
 
Rock-Ola

Rock-Ola

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Der Führerschein wird meistens erst nach der Gerichtsverhandlung eingezogen.
Wenn Dein Bekannter über 1,1 hat wird er trotz allem nicht über den Idiotentest wegkommen.
Den Test kann man das erste mal bestehen, aber meistens nur in Verbindung mit einem Vorbereitungskurs bei einem Psychologen.
Die wollen sehen dass man sich mit dem Problem auseinandersetzt :cool:
Ohne Vorbereitungskurs fällt der Klient meistens das erste mal durch.
Dazu kommt meistens ein neuer Rotkreuzkurs-Führerschein beantragen usw.
Wenn der Lappen 8 Monate eingezogen wird und man das Fahrzeug zur Arbeit usw benötigt kommen mit allen Strafe, Fahrer, Vorbereitungskurs usw. schnell mal 10K zusammen.
Dies alles hat ein Bekannter von mir mitgemacht.

Gruße
Franz
 
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Hmmm Franz, das ist schon eine Weile her?
Aktuell, höchstrichterliches Urteil, wer das erste Mal mit Alk unter 1,6 Promille erwischt wird, muss nur seinen FS abgeben und muss nicht zum Idiotentest. Wiederholungstäter aber schon!

PS.: das Geheimnis zum bestehen der MPU liegt in der Einsicht zum eigenen Fehlverhalten, und das ist Unabhängig von der "Vorbereitung"...:rolleyes:
 
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GSigi

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Servus,

ein Freund von mir (nein, ich frage nicht für mich!) war leider so unvernünftig, unter Alk-Einfluss noch Auto zu fahren.
Sein Promille-Wert lag bei 1,11 (mit Atem-Alk-Gerät gemessen), also schon im Bereich einer Straftat.
Die Polizei hat seinen Führerschein direkt eingezogen, aber nun die Frage: Bekommt er den FS erst wieder, wenn ein Urteil gesprochen wurde und er seine Strafe verbüßt hat oder kann er ihn zurück verlangen, bis ein Urteil gefällt wurde?

VG

Christian
Ich nehme an, daß nach der Atemalkoholmessung auch Blut abgenommen wurde, um den Blutalkoholwert zu bestimmen. Sollte sich dort der Wert von 1,1 Promille oder mehr bestätigen (was einige Zeit dauert, da das Labor erst auswerten muß) bleibt der Führerschein i.R. eingezogen. Im Strafbefehl bzw. Urteil wird dann die Dauer des Führerscheinentzuges festgelegt. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Führerschein wieder ausgehändigt werden bzw. es muß eine neue Fahrerlaubnis erworben werden (wird auch individuell festgelegt).

Gruß Sigi
 
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xscout77

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Danke für Eure Beiträge.
Blut wurde entnommen, das Ergebnis liegt aber noch nicht vor.
Mal schauen, was draus wird.
Auch wenn ich seine Alk-Fahrt nicht gut heisse, hoffe ich doch trotzdem für ihn, dass er mit einem blauen Auge davon kommt.
 
Moppedmanni

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Man kann auch gegen die Beschlagnahme des Führerscheins Widerspruch einlegen, so dass man diesen bis zur Gerichtsverhandlung noch in den Händen hätte. Dies bedarf guter Begründungen. Bei dem Alc- Wert gehe ich aber nicht davon aus, dass dies von Erfolg gekrönt sein würde. Zudem braucht´s da einen Rechtsanwalt. Die Dauer des FS- Entzuges bis zur Verhandlung wird allerdings angerechnet.
 
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Der Lerneffekt ist deutlich grösser, wenn der Lappen DIREKT eingezogen wird ( wie bei der Hundeerziehung ). Nochmal drei bis sechs Wochen weiterfahren als wäre nichts gewesen ist nicht zielführend.

In der Schweiz kennt man u.a. die Geldstrafe auf Bewährung - lächerlich !!! Kein Lerneffekt bei den Bestraften..
 
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Snake28

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Einen Widerspruch gegen die Sicherstellung des Führerscheines kann man bei der Polizei einlegen. Diese müssen dann innerhalb von 3 Tagen eine richterliche Bestätigung über die Zulässigkeit und Fortdauer der (nun jetzt) Beschlagnahme einholen. Einen Anwalt benötigt man hierfür nicht.

Gruß

Snake28
 
maxquer

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Einen Widerspruch gegen die Sicherstellung des Führerscheines kann man bei der Polizei einlegen. Diese müssen dann innerhalb von 3 Tagen eine richterliche Bestätigung über die Zulässigkeit und Fortdauer der (nun jetzt) Beschlagnahme einholen. Einen Anwalt benötigt man hierfür nicht.

Gruß

Snake28
Ich weiß garnicht, was hier für Phobien gegen Juristen im Umlauf sind. :confused:
Er braucht ihn in diesem Fall so oder so. Dann lieber früher. Ich glaube aber nicht, dass er bis zur Verhandlung seinen Lappen wieder bekommt.
Ohne Anwalt dauert der Entzug mindestens 1Jahr länger. Übrigens ist dies Gesabbel, von wegen nach dem Entzug bekommt man den Führerschein sofort wieder, absoluter Nonsens. Es dauert mindesten 50% länger den Führerschein wieder zu bekommen, als der Entzug, der vom Gericht festgesetzt wurde.

Gruß,
maxquer
 
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xscout77

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Er hat Donnerstag einen Termin beim Anwalt und hat bis dahin hoffentlich auch seine Blut-Alk-Werte.
 
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Ob und wann er den Lappen wiederbekommt, liegt das nicht im Ermessen des jeweiligen Zuständigen?


Im übrigen ist ein sachlicher Hinweis noch keine „Phobie".
 
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WorldEater

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Eine Bekannte hatte mal 1 Jahr Führerscheinentzug wegen Alk. (Auf Hochzeitsfeier angetrunken den PKW aus dem Halteverbot auf einen legalen Parkplatz umgeparkt, dabei verpfiffen worden.)
Bis zur Rückerlangung des Führerscheins hat es aber etwa 18-19 Monate gedauert.

Diese ganzen Tests sind kein Zuckerschlecken... ohne zusätzliche Kurse und so weiter praktisch nicht zu schaffen... und im Endeffekt ist man dann doch wieder der Willkür der Führerscheinstelle ausgeliefert. Die hat am Ende nämlich gesagt: "Ja, ist eigentlich alles okay... aber machen Sie besser noch mal den Kurs XY mit."

Besagter Kurs XY war dann nochmal 6 Samstage Zeit absitzen, ohne Prüfung usw. also nur "Anwesenheitspflicht und zuhören"... also reine Geldmacherei, nach dem eigentlich bestandenen Test.
 
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QVIENNA

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Ich weiß garnicht, was hier für Phobien gegen Juristen im Umlauf sind. :confused:
Er braucht ihn in diesem Fall so oder so. Dann lieber früher. Ich glaube aber nicht, dass er bis zur Verhandlung seinen Lappen wieder bekommt.
Ohne Anwalt dauert der Entzug mindestens 1Jahr länger. Übrigens ist dies Gesabbel, von wegen nach dem Entzug bekommt man den Führerschein sofort wieder, absoluter Nonsens. Es dauert mindesten 50% länger den Führerschein wieder zu bekommen, als der Entzug, der vom Gericht festgesetzt wurde.

Gruß,
maxquer
Absolut richtig.
Normalerweise bekommt er bei Bekanntgabe des Ergebnisses noch ein paar "nette Paragraphen" zusätzlich hineingeschrieben, die dann so richtig teuer werden (Gefährdung öffentlicher Sicherheit etc. etc.).

Nur bei geringfügiger Überschreitung (mir einmal passiert vor 20 Jahren 0,81 statt 0,8) bekommt man den Lappen retour mit dem Hinweis, man möge sich doch melden für die restlichen 3 Wochen. Aber bei 1,1 statt 0,5 gibt´s keine Gnade, ab 1,1 liegt die sogenannte "absolute Fahruntüchtigkeit" vor. Fahruntüchtigkeit kann aber auch schon bei 0,3 vorliegen, wenn sie augenscheinlich ist (trotz 0,5 Grenzwert).

Ab 1,6 muss man zum Idiotentest, In Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin geschieht das bereits ab 1,1 ‰.
 
Thema:

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