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xscout77
Themenstarter
Servus,
ein Freund von mir (nein, ich frage nicht für mich!) war leider so unvernünftig, unter Alk-Einfluss noch Auto zu fahren.
Sein Promille-Wert lag bei 1,11 (mit Atem-Alk-Gerät gemessen), also schon im Bereich einer Straftat.
Die Polizei hat seinen Führerschein direkt eingezogen, aber nun die Frage: Bekommt er den FS erst wieder, wenn ein Urteil gesprochen wurde und er seine Strafe verbüßt hat oder kann er ihn zurück verlangen, bis ein Urteil gefällt wurde?
VG
Christian
ein Freund von mir (nein, ich frage nicht für mich!) war leider so unvernünftig, unter Alk-Einfluss noch Auto zu fahren.
Sein Promille-Wert lag bei 1,11 (mit Atem-Alk-Gerät gemessen), also schon im Bereich einer Straftat.
Die Polizei hat seinen Führerschein direkt eingezogen, aber nun die Frage: Bekommt er den FS erst wieder, wenn ein Urteil gesprochen wurde und er seine Strafe verbüßt hat oder kann er ihn zurück verlangen, bis ein Urteil gefällt wurde?
VG
Christian