zum Thema FS Entzug von der "Tat" bis zum Urteil:
hierzu hab ich mal den "Tipp" gelesen, eben keinen FS dabeizuhaben, dann können Sie einen den nicht an Ort und Stelle abnehmen, und zu einem späteren Zeitpunkt hat die Polizei keine Handhabe mehr, dann geht es erst wieder um den Entzug des FSs bei der Verhandlung,
und da der Zeitraum von der Tat durchaus ein langer sein kann, macht es wohl einen großen Unterschied, wie lange man ohne FS ist,
also z.B. 3 Mon. von Tat bis Verhandlung (und das ist - meine ich - eher optimistisch) + Entzug, oder eben nur die "Stafe",
denn wenn das Vergehen eher geringer ist (also nur knapp über 0,5 und nicht in Verbindung mit "alkoholbedingten Auffälligkeiten" (Unfall etc.) dürfte das mit einer eher geringen Strafe geahndet werden, und da ist auch das Berücksichtigen des bereits erfolgten Entzugs trotzdem u.U. eine Höhere "Gesamtstafe" als vom Gericht verhängt.
wie geschrieben, nur gelesen, nicht rechtlich geprüft
ansonsten ist wohl der Anwalt das richtige Mittel