Führerschein falsch ausgestellt

Diskutiere Führerschein falsch ausgestellt im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo an die Recht5experten. Einer meiner Töchter hat man einen falschen Führerschein ausgestellt. Sie hat lediglich den Autoführerschein...
frank69

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Hallo an die Recht5experten.

Einer meiner Töchter hat man einen falschen Führerschein ausgestellt. Sie hat lediglich den Autoführerschein gemacht, bereits mit 17, und hat an ihem 18. Geburtstag das Originaldokument, also den normalen Führerschein, beim Straßenverkehrsamt abgeholt.
Laut Führerschein hat sie jetzt auch Klasse A, A1 und A2.

Muß sie da jetzt irgendetwas unternehmen ?
 
peco-achim

peco-achim

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In ihrem Sinne ein paar Fahrstunden nehmen und ansonsten die Klappe halten! :cool:
 
Rex Krämer

Rex Krämer

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Hallo Frank,

ja!!!! Sie muß sich ein Motorrad kaufen...........
:cool:
Gruß
HG
 
Hans BHV

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Es stellt sich die Frage, was die Strassenverkehrsbehörde in den Unterlagen stehen hat
 
maxquer

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Es stellt sich die Frage, was die Strassenverkehrsbehörde in den Unterlagen stehen hat
Wahrscheinlich das Gleiche, da die Daten elektronisch aufgenommen werden und der Ausdruck des Führerscheins der letzte Akt ist. Auch die Abfragen der Polizei laufen über diese Datenbank. Ein paar Fahrstunden sollte sie aber trotzdem machen.:unbeteiligt:

Gruß,
maxquer
 
P

PitBremen

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Hi,
wenn deine Tochter noch keine 20 ist wird das in der ersten Verkehrskontrolle auffallen, denn für A gilt

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Gruß
Pit
 
frank69

frank69

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Jepp, vor allem, weil alle drei A Fleppen mit dem gleichen Datum ausgestellt sind...
Die Frage ist nur, ob sie jetzt aktiv werden muß, oder ob da einfach reicht nichts zu unternehmen. Weil halt der Führerschein falsch ausgestellt ist. Sie hat es auch nur zufällig gesehen.
Motorrad fahren wird sie wohl nicht.
 
Roter Oktober

Roter Oktober

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Zur Führerscheinstelle und berichtigen lassen, das erspart im Falle einer Kontrolle unnötiges warten oder gar den Einzug der FE weil falsch und dann die Rennerei.
 
frank69

frank69

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Das ist halt die Frage, ob die ihr den Schein abnehmen können und sie Ärger bekommen könnte.
Hat jemand schonmal so einen Fall gehabt ?
 
pietch1

pietch1

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Ne Schwarze
Sie muss es doch nicht unbedingt gesehen haben.
Ob jetzt die Lauferei oder erst ggf. nach einer Kontrolle macht kein Unterschied.
Wird sie nicht kontrolliert, hat sie vermutlich den günstigsten Führerschein Deutschlands :rolleyes:

P.S. Aber der Name im Führerschein ist der richtige, oder??
 
bug

bug

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Barbara wurde die Klasse C,E bei der Neuausstelung des Führesscheins (Karte gegen grauen Lappen) mit eingetragen - die falschen Daten standen aber nur auf dem Führerschein, nicht in der Datenbank- dort war alles korrekt. Beim Neuausstellen des internationalen FS im etzten jahr kamen dann Wartezeiten wegen der Falscheintragung auf sie zu - warum ist das eingetragen, haben Sie manipuliert etc. Blöde Fragen die man umgehen kann - der Eintrag ist fälschlicherweise zu stande gekommen und damit nicht rechtmäßig.
 
maxquer

maxquer

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r1200gs TÜ
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es ja nicht, denn die ist ihr ja amtlich ausgestellt worden!:cool:
Und erschlichen hat sie sich die ja auch nicht, da die Angaben für den Führerschein über den TÜV kommen.


Gruß,
maxquer
 
ChrisR

ChrisR

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Hi Frank -

§ 2 I StVG besagt, dass wer ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr führen will dazu die Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf.
Der Führerschein ist aber nicht mit dieser Erlaubnis gleichzusetzen oder zu verwechseln !!!
Der Führerschein ist nur der amtl. Nachweis dieser Erlaubnis (§ 4 II FEV)

Dementsprechend handelt es sich nur um ein fehlerhaft ausgestelltes Dokument, aus dem man nicht automatisch ableiten darf "ich hab jetzt auch die Klasse A, A1 u. A2" !

Fährt deine Tochter ein Fahrzeug dieser Klasse, begeht sie eine Straftat, weil sie ja keine Fahrerlaubnis besitzt!
Und ein "aber das wusste ich ja nicht, weil steht ja da und ich dachte das dürfte ich!" ... hm besser nicht ... da könnte der Amtsrichter auf die Idee kommen dass er gerade vera..... wird ...
Von evtl. eingetretenen Schäden zum Nachteil Dritter und Schadensersatzpflichten will ich noch nicht mal sprechen...

Gruss,

Chris.
 
Uli G.

Uli G.

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Hi Frank -

§ 2 I StVG besagt, dass wer ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr führen will dazu die Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf.
Der Führerschein ist aber nicht mit dieser Erlaubnis gleichzusetzen oder zu verwechseln !!!
Der Führerschein ist nur der amtl. Nachweis dieser Erlaubnis (§ 4 II FEV)

Dementsprechend handelt es sich nur um ein fehlerhaft ausgestelltes Dokument, aus dem man nicht automatisch ableiten darf "ich hab jetzt auch die Klasse A, A1 u. A2" !

Fährt deine Tochter ein Fahrzeug dieser Klasse, begeht sie eine Straftat, weil sie ja keine Fahrerlaubnis besitzt!
Und ein "aber das wusste ich ja nicht, weil steht ja da und ich dachte das dürfte ich!" ... hm besser nicht ... da könnte der Amtsrichter auf die Idee kommen dass er gerade vera..... wird ...
Von evtl. eingetretenen Schäden zum Nachteil Dritter und Schadensersatzpflichten will ich noch nicht mal sprechen...

Gruss,

Chris.
Sorry,
aber: Muss man das jetzt verstehen?

Der Führerschein ist demnach der Nachweis der Erlaubnis, nicht aber mit dieser gleichzusetzen?
Also eigentlich völlig irrelevant?
Wenn die Behörde (als "Gesamtheit" die Fehlleistung einzelner ihrer Angehörigen vertretend) zu blöd ist, korrekte Daten auszugeben, darf das wohl kaum dem Betroffenen, in Verwaltungsdingen nicht geschulten Bürger, angelastet werden. Denn das würde bedeuten, daß man jemand dafür verantwortlich macht, daß jemand anderes (mit sicher besserer, Fallbezogener Ausbildung) einen Fehler gemacht hat.
Kann ja wohl nicht sein, oder :confused:?

Grüße
Uli
btw.
In mehr als 40 Jahren habe ich kein einziges Dokument einer Zulassungsbehörde erleben dürfen, in dem nicht irgendwelche Fehler bzgl. des Namens (Rächtsschreipung), div. Datumseinträge (träge? Träge??? woran kann ich mich jetzt nicht erinnern, der Trägheit wegen????), der Führerscheinerlaupnißklaßen, allgem. allfällig enthaltener Daten, ... zu verzeichnen gewesen wären.


Güße
Uli
 
C

chris46

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Schaut euch mal folgenden Link an. Wer vor dem 19.01.2013 den Klasse B gemacht hat wird jetzt immer den A1 und A eingetragen haben. Es geht um die Trikes die diejenigen nicht mehr fahren dürfen die nach diesem Datum den Klasse B gemacht haben.
Es kommen momentan regelmäßig Leute zu mir in die Fahrschule und fragen was sie machen sollen weil Führerscheine eingetragen sind die sie nie hatten.

Und hier mal ein Verzeichnis der Schlüsselzahlen die evtl. Hinter der betreffenden Klasse im Führerschein stehen.



http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID-B7F1E274-D1D398D5/tng_de/schluesselzahlen_2.pdf
 
C

chris46

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Und genauso verhält es sich mit Leuten die die alte Klasse 3 vor 1999 gemacht haben. Bei denen wird der CE eingetragen weil man ja 7,5t und mit Anhänger mehr als 12t fahren darf. Diesen Führerschein gibt es aber nicht mehr nach EU recht...!
Der jetzige C1E geht nämlich nur bis 12t, und deswegen steht bei alter Klasse 3 immer der CE mit schlüsselzahl drin.
 
frank69

frank69

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Schaut euch mal folgenden Link an. Wer vor dem 19.01.2013 den Klasse B gemacht hat wird jetzt immer den A1 und A eingetragen haben. Es geht um die Trikes die diejenigen nicht mehr fahren dürfen die nach diesem Datum den Klasse B gemacht haben.
Es kommen momentan regelmäßig Leute zu mir in die Fahrschule und fragen was sie machen sollen weil Führerscheine eingetragen sind die sie nie hatten.

Und hier mal ein Verzeichnis der Schlüsselzahlen die evtl. Hinter der betreffenden Klasse im Führerschein stehen.



http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID-B7F1E274-D1D398D5/tng_de/schluesselzahlen_2.pdf
Ja danke, genau so ist es. Aber da muß man erstmal drauf kommen...
Schön, das hält die Beamten bei Führerscheinkontrollen fit, jetzt gibt es noch eine Falle mehr... Wer hat sich das wieder ausgedacht...
 
AmperTiger

AmperTiger

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Der Führerschein ist demnach der Nachweis der Erlaubnis, nicht aber mit dieser gleichzusetzen?
Also eigentlich völlig irrelevant?
Ja so ist es, der Führerschein ist das Nachweispapier, dass du eine Fahrerlaubnis besitzt. Wenn du das Papier verlierst, darfst du ja trotzdem weiter Autofahren. Wenn du allerdings die Fahrerlaubnis verlierst und (aus welchen Gründen auch immer) deinen FS noch hast, darfst du trotzdem nicht fahren. Es heißt ja auch nicht Fahren ohne Führerschein (10 € Owi) sondern Fahren ohne Fahrerlaubnis und das sind 2 völlig verschiedene Dinge.
 
Hans BHV

Hans BHV

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In mehr als 40 Jahren habe ich kein einziges Dokument einer Zulassungsbehörde erleben dürfen, in dem nicht irgendwelche Fehler bzgl. des Namens (Rächtsschreipung), div. Datumseinträge (träge? Träge??? woran kann ich mich jetzt nicht erinnern, der Trägheit wegen????), der Führerscheinerlaupnißklaßen, allgem. allfällig enthaltener Daten, ... zu verzeichnen gewesen wären.


Güße
Uli
Moin,

mir hat die Zulassungsstelle bei Anmeldung meiner Eurogülle doch tatsächlich 17 kw unterschlagen ..... eingetragen 20 kw, in Wirklichkeit aber 37 kw :mstickle:
 
ChrisR

ChrisR

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K 50 TB aus 09/16
Ja so ist es, der Führerschein ist das Nachweispapier, dass du eine Fahrerlaubnis besitzt. Wenn du das Papier verlierst, darfst du ja trotzdem weiter Autofahren. Wenn du allerdings die Fahrerlaubnis verlierst und (aus welchen Gründen auch immer) deinen FS noch hast, darfst du trotzdem nicht fahren. Es heißt ja auch nicht Fahren ohne Führerschein (10 € Owi) sondern Fahren ohne Fahrerlaubnis und das sind 2 völlig verschiedene Dinge.
... auf den Punkt gebracht !
 
Thema:

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