Führerschein falsch ausgestellt

Diskutiere Führerschein falsch ausgestellt im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hi, na das würde ich aber ändern lassen, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass Du mehr Leistung fährst als eingetragen, und erstmal bei...
Frangenboxer

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Moin,

mir hat die Zulassungsstelle bei Anmeldung meiner Eurogülle doch tatsächlich 17 kw unterschlagen ..... eingetragen 20 kw, in Wirklichkeit aber 37 kw :mstickle:
Hi,
na das würde ich aber ändern lassen, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass Du mehr Leistung fährst als eingetragen, und erstmal bei einem Unfall... .
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Nur mal so am Rande... .

Gruß,
Rob
 
Hans BHV

Hans BHV

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Hi,
na das würde ich aber ändern lassen, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass Du mehr Leistung fährst als eingetragen, und erstmal bei einem Unfall... .
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Nur mal so am Rande... .

Gruß,
Rob

Natürlich habe ich das ändern lassen, sonst hätte ich das hier sicherlich auch nicht öffentlich gepostet ;) Aber trotzdem Danke für den Hinweis
 
Frangenboxer

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Puh, dann bin ich ja beruhigt! ;-)
 
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Micha B.

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Guten Morgen, erstmal muss man doch wissen um wen es geht. Also musst Du doch erstmal Deine Tochter vorstellen! ;-)
Lg
 
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der niederrheiner

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Das gehört dann aber in den anderen Thread.

Also unsere Zulassungsstelle hat jetzt das erstemal in 33 Jahren in einem meiner Papiere 'nen Bock geschossen. Statt "M/C" "M7C" und statt "100/..." "120/..." Der TÜV hat mir zwar die HU als Bestanden bescheinigt, aber ich die Marke musste ich beim Strassenverkehrsamt abholen und die Papiere ändern lassen. . .
 
Torfschiffer

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Moin,

mir hat die Zulassungsstelle bei Anmeldung meiner Eurogülle doch tatsächlich 17 kw unterschlagen ..... eingetragen 20 kw, in Wirklichkeit aber 37 kw :mstickle:
Moin Hans,

komisch - genau wie bei meiner Choppergülle. ;)

Hat aber jetzt wenig mit der fehlerhaften Pappe von Frank's Töchterlein zu tun, oder? :)
 
Frangenboxer

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Was macht Deine Tochter nun?
OT Zulassungsstelle:
Mir wurden schon oft falsche Sachen eingetragen bzw. vergessen:
- die falsche Fahrgestellnummer
- Hochdach eingetragen, Höhe aber nicht geändert
- Fahrzeughöherlegung eingetragen, Höhe auch nicht geändert
- HU Datum falsch
-früher mal ASU und TÜV vorne und hinten vertauscht...
- +++
Inzwischen kontrolliere ich immer alles bevor ich dort den Platz verlasse.
Gruß Rob
 
frank69

frank69

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Hallo nochmal !
Meine Tochter macht in der Führerscheinsache nichts. Es ist alles richtig, die tragen die A Klassen komplett ein, auf der anderen Seite der Fleppe ist eine Einschränkung auf Quads und Quads mit Anhänger, ist erst seit diesem Jahr so... Welcher Polizist soll bei der Vielzahl der Führerscheindokumente in D noch durchblicken ???:cool:
 
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JanxKo

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und will nix falsche machen in meinem Führerschein steht jetzt folgendes:
9. 10. 11. 12.
AM 02.02.10 ------
A1 02.02.10 ------ 79.03, 79.04
A2 ----- ------
A 02.02.10 ------ 79.03, 79.04
B 02.02.10 ------
L 02.02.10 ------

Könnt Ihr mir sagen was das bedeutet nun. Wurde das falsch ausgestellt?

Danke.
 
Hermann (aus E)

Hermann (aus E)

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walterld

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Prima Hinweis von dir Hermann.

Die Schlüsselzahl ist das ausschlagende Argument. Eigentlich sollte die Fahrschule den Hinweis darauf geben dass Klasse "A" nur in Verbindung mit der Schlüsselzahl zu betrachten ist.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat keinen Fehler gemacht, nicht immer gleich schimpfen sondern erkundigen.
 
BigJay

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Moin!

Interessante Diskussion... Aber es geht auch andersrum: :o

Nachdem ich im Rahmen einer allg. Verkehrskontrolle von der Schmier darauf hingewiesen
wurde, doch bitte meine alte graue Pappe gegen einen internationalen Führerschein zu tauschen
(Unleserlichkeit und Foto aus der Steinzeit), habe ich das getan. Dachte ich!

2...3 Wochen später hab ich dann den neuen Führerschein mit dem eines Kollegen verglichen,
der auch ursprünglich die alten Klassen 1 + 3 hatte. Bei mir stand drin: Mofa, aber kein Motorrad,
diverse andere Klassen. War mir bis dahin nicht aufgefallen. Also fix beim Straßenverkehrsamt
angerufen, die mir dann mitteilten "Ja stimmt, lt. unseren Unterlagen haben sie kein Motorrad-
führerschein!". Nachfrage meinerseits: "Auf welche Unterlagen berufen sie sich?" Antwort: "Ist
doch klar: Auf die Angaben in ihrem neuen Führerschein! Die alten Unterlagen werden ja vernichtet."

:banghead:

Glücklicherweise hatte ich die alte Pappe entwerten lassen und behalten. Damit konnte ich die
Angelegenheit nach einigem hin und her richtigstellen. Ansonsten hätte ich (auch nach Aussage
meines Rechtsanwalts) den Führerschein neu machen müssen...

Frohes Schrauben, Jörge

ps Zum Zeitpunkt meiner Führerscheinprüfung (Januar 1980) gab es weder den Mofaführerschein,
noch müsste ich den Aufgrund meines Alters (geboren vor `65) machen, wenn ich denn Mofa fahren
wollte. Aber woher soll das jemand (Mitarbeiter des SVA) wissen, der sich täglich mit solchen Dingen
beschäftigt!?
 
walterld

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Bei mir stand drin: Mofa, aber kein Motorrad,
diverse andere Klassen. War mir bis dahin nicht aufgefallen.
Wo soll Mofa auf dem Kartenführerschein aufgeführt sein ?
Mofa gibt es nicht beim Kartenführerschein, es ist keine Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Prüfbescheinigung.

Wo sich viele vertun ist, dass beim "3" bis 7,5 t Zugfahrzeug zugelassen ist/war. Im Kartenführerschein ist das CE (79). Viele waren der Meinung sie hätten den LKW-Führerschein erworben.
 
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walterld

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doch klar: Auf die Angaben in ihrem neuen Führerschein! Die alten Unterlagen werden ja vernichtet."

:banghead:

Glücklicherweise hatte ich die alte Pappe entwerten lassen und behalten. Damit konnte ich die
Angelegenheit nach einigem hin und her richtigstellen. Ansonsten hätte ich (auch nach Aussage
meines Rechtsanwalts) den Führerschein neu machen müssen...
Kann ich mir nicht vorstellen, die Ausstellung des Führerscheins basiert auf den Daten der Fahrerlaubnis und die werden (eigentlich) bei der Führerscheinstelle nicht vernichtet.
Sonst wäre es beim Verlust des Führerschein unmöglich einen neuen zu erhalten. Das sollte auch beim Wechsel von dem Grauen auf den neuen so sein.
Aber vielleicht arbeitet Bundesland von Bundesland unterschiedlich.
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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es ist leider so,

schnell mal wird der Fehler der Behörde zu deinem Problem!

vor allem die älteren (eigentlich somit fast alle BMW Motorrad/GS-Fahrer) haben ja den "Alten 3er", der damals zum Fahren von LKW bis 7,49 to mit Anhänger berechtigte, diese Kombination durfte bis ca. 18 to ges bei 2,5 x 4 x 18,75 m groß /schwer sein.
diese Klasse gibt es in den neuen FS-Klassen nicht (und einige andere auch nicht).
dies wurde - wie bereits oben ersichtlich - in kryptische Sonderziffern verpackt.
Uns wurde damals gesagt, wenn wir die Fahrerlaubnisbehörde verlassen, dann sind diese vermerkten Klassen gültig, also wenn z.B. die Ergänzug für den alten 3er "verloren" ging, dann war dieser Teil der Fahrerlaubnis hinfällig !:furious:
aber wie soll das Otto-NormalFahrer kontrollieren, wenn sich die Behörde selbst nicht auskennt :mad:

einem Kollgen wurde eine Falschauskunft gegeben, mit der Folge, daß er (als Werkstattleiter) nach seinem 50igsten keinen leeren Bus mehr fahren durfte :eekek: Reklamation: Zwecklos
 
BigJay

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Wo soll Mofa auf dem Kartenführerschein aufgeführt sein ?
Ich meinte das Symbol, das ganz oben was auch immer symbolisiert...


Kann ich mir nicht vorstellen, die Ausstellung des Führerscheins basiert auf den Daten der Fahrerlaubnis und die werden (eigentlich) bei der Führerscheinstelle nicht vernichtet.
Sonst wäre es beim Verlust des Führerschein unmöglich einen neuen zu erhalten. Das sollte auch beim Wechsel von dem Grauen auf den neuen so sein.
Aber vielleicht arbeitet Bundesland von Bundesland unterschiedlich.
Es gab ja Daten. Aber halt nur die, die beim Übertragen der alten
auf die neuen Klassen fälschlicherweise von dem / der Fachbeamten / in
angelegt wurden.

Dass so etwas passiert, konnte ich mir bis dahin auch nicht vorstellen...
Wer könnte das? Evtl. die von "RTL II kämpft für Dich"? :o
 
walterld

walterld

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Ich meinte das Symbol, das ganz oben was auch immer symbolisiert...
Das ist der Roller mit 50ccm und 45 km/h Klasse AM

Mofa soll auf gedrosselt auf 25 km/h sein. Dafür gibt es nur eine Theorieprüfung und etwas Fahren in der Fahrschule ohne Prüfung.
 
Eckart

Eckart

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Kann ich mir nicht vorstellen, die Ausstellung des Führerscheins basiert auf den Daten der Fahrerlaubnis und die werden (eigentlich) bei der Führerscheinstelle nicht vernichtet.
Sonst wäre es beim Verlust des Führerschein unmöglich einen neuen zu erhalten. Das sollte auch beim Wechsel von dem Grauen auf den neuen so sein.
Aber vielleicht arbeitet Bundesland von Bundesland unterschiedlich.
Vielleicht wurden die gespeicherten Daten bei der Neuausstellung "geupdated", sodass ein verlorener Führerschein auch nur mit den neuen Klassen neu ausgestellt worden wäre ?

Wir wissen auch nicht, ob die Aussage des erwähnten Rechtsanwalts wohl recherchiert war oder nur eine flapsige Bemerkung (normalerweise bedarf es keiner antwaltlichen Geschütze, um solche Fehler beheben zu lassen).
Im Ernstfall hätte man noch in den Daten der Fahrschule und des Fahrprüfers bzw. seiner Einrichtung (z. B. TÜV) forschen können und evtl. müssen, allein schon um den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis abzuwenden.

Immerhin erinnert mich die Fragestellung daran, dass ich seinerzeit (vor nun sehr vielen Jahren) bei der Erweiterung meines Autoführerscheins auf Motorrad der Führerscheinstelle durch eine (kostenpflichtige) Bescheinigung der ausstellenden Behörde (in einem anderen Bundesland) nachweisen musste, dass ich diesen Führerschein zu Recht habe, obwohl der Führerschein ja greifbar vorhanden war und normalerweise als Nachweis der Fahrerlaubnis ausreicht. Im Nachhinein habe ich mich gefragt, ob ich den Motorradführerschein nicht einfach als neuen Führerschein hätte beantragen können, sodass ich nachher 2 Führerscheine gehabt hätte - einen fürs Auto und einen fürs Motorrad ...

Wo gearbeitet wird, passieren Fehler und von daher tut man gut daran, das Ergebnis zu kontrollieren.
Bei einen so undurchsichtigen Dokument wie dem Führerschein muss man dazu ggf. Quellen heranziehen, die den Inhalt erläutern.
Mit so einem Behördenfehler hatte ich auch schon mal zu tun, wegen einer fehlerhaften Eintragung im Kfz-Schein, auf die mich der TÜV hingewiesen hatte. Zum Glück ergab sich damals für mich daraus kein weiterer Ärger außer der zusätzlichen Lauferei.

Eckart
 
BigJay

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Vielleicht wurden die gespeicherten Daten bei der Neuausstellung "geupdated", sodass ein verlorener Führerschein auch nur mit den neuen Klassen neu ausgestellt worden wäre ?

Genau DAS schrub ich ja bereits zweifach... Es war die Auskunft, die mir das Straßenverkehrsamt gegeben hat.

Wir wissen auch nicht, ob die Aussage des erwähnten Rechtsanwalts wohl recherchiert war oder nur eine flapsige Bemerkung (normalerweise bedarf es keiner antwaltlichen Geschütze, um solche Fehler beheben zu lassen).

Der RA ist ein naher Verwandter und hatte einen ähnlichen Fall bereits vertreten. Hier aber nicht, ich hatte ihn lediglich zur
Sachlage befragt. Ein Brief von ihm hat aber verhindert, dass ich für das zweite Dokument wieder die Gebühr entrichten sollte,
also quasi für die "Dusseligkeit" des SVA doppelt zahlen sollte.


Im Ernstfall hätte man noch in den Daten der Fahrschule und des Fahrprüfers bzw. seiner Einrichtung (z. B. TÜV) forschen können und evtl. müssen, allein schon um den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis abzuwenden.

Der Fahrlehrer ist seit min 20 Jahren tot, die Fahrschule gibt es nicht mehr. Und da sich das "Mißverständnis" durch das Vorzeigen
des "originalen" FS beheben liess, musste ich zum Glück keine weiteren Klimmzüge machen, um aufzuzeigen, dass ich seit Jahrzehnten
NICHT illegal unterwegs bin. Wer weiß denn schon, wie der TÜV (als Fahrprüfer) mit Unterlagen umgeht, die vor dem digitalen Zeitalter
erstellt wurden?! Die Aufbewahrungspflicht wird wohl kaum "unendlich" sein...


Immerhin erinnert mich die Fragestellung daran, dass ich seinerzeit (vor nun sehr vielen Jahren) bei der Erweiterung meines Autoführerscheins auf Motorrad der Führerscheinstelle durch eine (kostenpflichtige) Bescheinigung der ausstellenden Behörde (in einem anderen Bundesland) nachweisen musste, dass ich diesen Führerschein zu Recht habe, obwohl der Führerschein ja greifbar vorhanden war und normalerweise als Nachweis der Fahrerlaubnis ausreicht. Im Nachhinein habe ich mich gefragt, ob ich den Motorradführerschein nicht einfach als neuen Führerschein hätte beantragen können, sodass ich nachher 2 Führerscheine gehabt hätte - einen fürs Auto und einen fürs Motorrad ...

Wo gearbeitet wird, passieren Fehler und von daher tut man gut daran, das Ergebnis zu kontrollieren.

Yepp, sehr guter Hinweis! Mache ich nicht nur in meinem Berufsleben immer. Erzähl das aber mal einem Beamten... Wenn er Dir
gerade erläutert hat, dass Du kein Motorrad mehr fahren darfst. Das Problem war hier die Umkehrung des Verursacherprinzips: Nicht
ich hatte einen Fehler begangen, sondern das SVA.

Bei einen so undurchsichtigen Dokument wie dem Führerschein muss man dazu ggf. Quellen heranziehen, die den Inhalt erläutern.
Mit so einem Behördenfehler hatte ich auch schon mal zu tun, wegen einer fehlerhaften Eintragung im Kfz-Schein, auf die mich der TÜV hingewiesen hatte. Zum Glück ergab sich damals für mich daraus kein weiterer Ärger außer der zusätzlichen Lauferei.

Stimmt auch! Aber nur für mich (im ersten Moment) undurchsichtig... Dem Ausstellenden sollte schon klar sein, was er da macht,
oder etwa nicht?! Insbesondere vor dem Hintergrund der möglichen Konsequenzen für den FS-Inhaber. Das habe ich in diesem Fall
nicht sehen dürfen. So wahnsinnig komplex / undurchsichtig dürfte der Vorgang selbst für den nicht sein, der täglich mit solchen
"Banalitäten" beschäftigt ist / wird. Um es mal freundlich auszudrücken... :rolleyes:


Eckart
Das man immer alles mehrfach sagen muss... :o
 
Thema:

Führerschein falsch ausgestellt

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