Vielleicht wurden die gespeicherten Daten bei der Neuausstellung
"geupdated", sodass ein verlorener Führerschein auch nur mit den neuen Klassen neu ausgestellt worden wäre ?
Genau DAS schrub ich ja bereits zweifach... Es war die Auskunft, die mir das Straßenverkehrsamt gegeben hat.
Wir wissen auch nicht, ob die Aussage des
erwähnten Rechtsanwalts wohl recherchiert war oder nur eine flapsige Bemerkung (normalerweise bedarf es keiner antwaltlichen Geschütze, um solche Fehler beheben zu lassen).
Der RA ist ein naher Verwandter und hatte einen ähnlichen Fall bereits vertreten. Hier aber nicht, ich hatte ihn lediglich zur
Sachlage befragt. Ein Brief von ihm hat aber verhindert, dass ich für das zweite Dokument wieder die Gebühr entrichten sollte,
also quasi für die "Dusseligkeit" des SVA doppelt zahlen sollte.
Im Ernstfall hätte man noch in den
Daten der Fahrschule und des Fahrprüfers bzw. seiner Einrichtung (z. B. TÜV) forschen können und evtl. müssen, allein schon um den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis abzuwenden.
Der Fahrlehrer ist seit min 20 Jahren tot, die Fahrschule gibt es nicht mehr. Und da sich das "Mißverständnis" durch das Vorzeigen
des "originalen" FS beheben liess, musste ich zum Glück keine weiteren Klimmzüge machen, um aufzuzeigen, dass ich seit Jahrzehnten
NICHT illegal unterwegs bin. Wer weiß denn schon, wie der TÜV (als Fahrprüfer) mit Unterlagen umgeht, die vor dem digitalen Zeitalter
erstellt wurden?! Die Aufbewahrungspflicht wird wohl kaum "unendlich" sein...
Immerhin erinnert mich die Fragestellung daran, dass ich seinerzeit (vor nun sehr vielen Jahren) bei der Erweiterung meines Autoführerscheins auf Motorrad der Führerscheinstelle durch eine (kostenpflichtige) Bescheinigung der ausstellenden Behörde (in einem anderen Bundesland) nachweisen musste, dass ich diesen Führerschein zu Recht habe, obwohl der Führerschein ja greifbar vorhanden war und normalerweise als Nachweis der Fahrerlaubnis ausreicht. Im Nachhinein habe ich mich gefragt, ob ich den Motorradführerschein nicht einfach als neuen Führerschein hätte beantragen können, sodass ich nachher 2 Führerscheine gehabt hätte - einen fürs Auto und einen fürs Motorrad ...
Wo gearbeitet wird, passieren Fehler und von daher tut man gut daran, das Ergebnis zu kontrollieren.
Yepp, sehr guter Hinweis! Mache ich nicht nur in meinem Berufsleben immer. Erzähl das aber mal einem Beamten... Wenn er Dir
gerade erläutert hat, dass Du kein Motorrad mehr fahren darfst. Das Problem war hier die Umkehrung des Verursacherprinzips: Nicht
ich hatte einen Fehler begangen, sondern das SVA.
Bei einen so
undurchsichtigen Dokument wie dem Führerschein muss man dazu ggf. Quellen heranziehen, die den Inhalt erläutern.
Mit so einem Behördenfehler hatte ich auch schon mal zu tun, wegen einer fehlerhaften Eintragung im Kfz-Schein, auf die mich der TÜV hingewiesen hatte. Zum Glück ergab sich damals für mich daraus kein weiterer Ärger außer der zusätzlichen Lauferei.
Stimmt auch! Aber nur für mich (im ersten Moment) undurchsichtig... Dem Ausstellenden sollte schon klar sein, was er da macht,
oder etwa nicht?! Insbesondere vor dem Hintergrund der möglichen Konsequenzen für den FS-Inhaber. Das habe ich in diesem Fall
nicht sehen dürfen. So wahnsinnig komplex / undurchsichtig dürfte der Vorgang selbst für den nicht sein, der täglich mit solchen
"Banalitäten" beschäftigt ist / wird. Um es mal freundlich auszudrücken...
Eckart