Führerschein falsch ausgestellt

Diskutiere Führerschein falsch ausgestellt im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Meinem Arbeitskollegen haben Sie den Namen in seinen FS mit zwei Doktortiteln versehen. Dennoch hat er nur 1 x promoviert und darf demzufolge auch...
Intermezzo

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Meinem Arbeitskollegen haben Sie den Namen in seinen FS mit zwei Doktortiteln versehen. Dennoch hat er nur 1 x promoviert und darf demzufolge auch nur einen Titel führen. Nicht alles was eingetragen ist, ist rechtens.

Wer keine FS-Prüfung auf eine bestimmte Klasse abgelegt hat, hat demzufolge auch keine Berechtigung diese Klasse zu fahren. Auch wenn es im FS so steht. Dann ist halt der FS fehlerhaft. Ein fehlerhafter FS entbehrt nicht der Pflicht zum Nachweis der Eignung.

Ändern lassen erspart im Vorfeld möglichen späteren Ärger.

Gruß Tom
 
AmperTiger

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Also fix beim Straßenverkehrsamt
angerufen, die mir dann mitteilten "Ja stimmt, lt. unseren Unterlagen haben sie kein Motorrad-
führerschein!". Nachfrage meinerseits: "Auf welche Unterlagen berufen sie sich?" Antwort: "Ist
doch klar: Auf die Angaben in ihrem neuen Führerschein! Die alten Unterlagen werden ja vernichtet."

Ansonsten hätte ich (auch nach Aussage meines Rechtsanwalts) den Führerschein neu machen müssen...
Beide Aussagen sind falsch. Nicht der Führerschein (die Pappe) dient der FS-Behörde als Nachweis der Fahrerlaubnis, sondern die Behörde hat deine Fahrerlaubnis (Löschungssicher) auf ihren Rechnern gespeichert und stellt danach den FS aus. Da wird, auch bei Neuaustellung (neue Klassen), garnichts gelöscht. Insofern ist die Aussage der Behörde falsch, es kann auch heute noch genau nachvollzogen wo ich (München) wann (1983) und welche Klassen ich gemacht habe. und das obwohl ich nicht mehr in München wohne, sogar zwischenzeitlich einen rosa Lappen bekommen habe.
Du hättest deine Fahrerlaubnis auch nicht neu machen müssen, weil du sie ja schon hast (was im übrigen jederzeit online für zugriffsberechtigte Behörden überprüft werden kann, egal ob du den FS mitführst).
Hab ich den FS verloren oder nicht dabei, darf ich trotzdem fahren. (ggf muß ich wegen der Mitführpflicht zahlen).
 
BigJay

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Hi Tiger!

Soweit die Theorie...

Die Praxis (mein Anruf beim SVA) hat aber gezeigt, dass es (in diesem Fall) so nicht funktioniert hat.

Angenommen, die Schmier hätte mich bei der nächsten Kontrolle angehalten... Die Auskunft "Nach
meinen Unterlagen hat der Fahrer keine keine Fahrerlaubnis." wäre wohl dieselbe gewesen.

Wenn so was fernab vom trauten Heim passiert, schaut man dumm aus der Wäsche und kann sehen,
wie man weiterkommt. Sicher - oder wahrscheinlich - lässt sich so ein Umstand irgendwie klären, aber
die unnötige Rennerei hätte ich gehabt, die Kiste wäre an Ort und Stelle verblieben und ich hätte eine
Anzeige kassiert.

Die Dame beim SVA hatte mir ja freundlich erklärt, das die alten (ursprünglichen) Unterlagen, die sehr
wahrscheinlich noch in Papierform vorlagen, vernichtet worden sind, während sie sich auf die neuen
- falsch ausgestellten - berufen hat. Ob da noch irgendwo in den Kellern ein Backup liegt... Keine Ahnung!

Aber vllt. schaut in Zukunft ja der eine oder andere sein neues Kärtchen genauer an, wenn er
das hier gelesen hat. Darum ging es mir!


Gruß, Jörge

ps Im zarten Alter von 15 Jahren "durfte" ich seinerzeit mehrere Stunden auf einer Wache verbringen, bis
sich aufklärte, dass mein Mofa, mit dem ich unterwegs war, NICHT gestohlen ist. Ursache für die leichte
"Unannehmlichkeit" war ein Zahlendreher in irgendeiner Anzeige... Bis dahin war ich aber ein des Diebstahls
Verdächtigter. Meine Eltern (extrem obrigkeitshörig) waren entsprechend begeistert... :rolleyes:
 
AmperTiger

AmperTiger

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Die Dame beim SVA hatte mir ja freundlich erklärt, das die alten (ursprünglichen) Unterlagen, die sehr
wahrscheinlich noch in Papierform vorlagen, vernichtet worden sind, während sie sich auf die neuen
- falsch ausgestellten - berufen hat. Ob da noch irgendwo in den Kellern ein Backup liegt... Keine Ahnung!
ja klar, das die alten Unterlagen nicht mehr in Papierform vorliegen ist verständlich, aber die Vorhaltung der Daten ist kein "Backup", sondern das ist DIE Infoquelle, die dafür sorgt, dass dir das Papier (der FS) richtig ausgestellt wird. da war halt gewaltig der Wurm drin. kann passieren, ist im Moment ärgerlich, aber sicher ein heilbarer Mangel
 
ADVBiker

ADVBiker

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1150 ADV, die 3.
Nachdem hier schon vieles Ansatzweise richtig genannt wurde, hier mal der originale Gesetzestext dazu.

Aber Achtung, lesen bildet, zu Risiken und Nebenwirkungen frage Sie..... :p;)

Fahrerlaubnis-Verordnung FeV,

Richtlinie 2006/126/EG des europäischen Parlamente und Rates als Grundlage zur FeV.
 
orca

orca

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Also, ich kenn' da jemand, der hat seinen FS beim Bund gemacht, für fette LKW,
selbstfahrende Geschütze, Panzer, Autos, aber eben nicht für Krafträder.
Beim Umschreiben auf zivil wurden Krafträder trotzdem eingetragen. Das ist jetzt
gut 40 Jahre her. Er ist Volljurist und seine "Kumpels" sind die, die in .de die
Fachbücher schreiben. Nach deren einhelliger Meinung kann der Verwaltungsvorgang
nach dieser Zeit nicht zurückgenommen werden, selbst dann nicht , wenn er fehlerhaft war.

Das könnte im Einzelfall vermutlich auch zu Ungunsten des Bürgers ausgehen.

Gruß, Gerhard
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Ich wollt / hätt bei einem Fehler der Behörde zu meinen Gunsten wohl aktuell kein 40 Jahre mehr Zeit um das abzuwarten bis es nicht mehr widerrufen werden kann [emoji41]
 
X_FISH

X_FISH

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Wenn wir schon dabei sind was man beachten sollte: Ausgetragene da nachweislich nicht mehr notwendige Sehhilfen können auch wieder plötzlich drin sein. Damit hatte ich meinen Spaß - und musste ein augenärztliches Gutachten vorlegen damit es wieder ausgetragen wurde.

Immerhin haben sie den Rest einwandfrei hinbekommen.



Grüße, Martin
 
Henryt

Henryt

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„Die Dame beim SVA hatte mir ja freundlich erklärt, das die alten (ursprünglichen) Unterlagen, die sehr
wahrscheinlich noch in Papierform vorlagen, vernichtet worden sind, während sie sich auf die neuen
- falsch ausgestellten - berufen hat. Ob da noch irgendwo in den Kellern ein Backup liegt... Keine Ahnung!“
Na klar, vor dem Vernichten wird eine Kopie erstellt.:)
 
AmperTiger

AmperTiger

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Also, ich kenn' da jemand, der hat seinen FS beim Bund gemacht, für fette LKW,
selbstfahrende Geschütze, Panzer, Autos, aber eben nicht für Krafträder.
Beim Umschreiben auf zivil wurden Krafträder trotzdem eingetragen. Das ist jetzt
gut 40 Jahre her. Er ist Volljurist und seine "Kumpels" sind die, die in .de die
Fachbücher schreiben. Nach deren einhelliger Meinung kann der Verwaltungsvorgang
nach dieser Zeit nicht zurückgenommen werden, selbst dann nicht , wenn er fehlerhaft war.
Das könnte im Einzelfall vermutlich auch zu Ungunsten des Bürgers ausgehen.
Dein panzerfahrender Volljurist kann mir gerne die Daten seines fehlerhaften FS schicken und ich melde ihn dann der zuständigen FS-Behörde, dann werden wir ja sehen, was seine Rechtsmeinung wert ist ok? Ich werde das Ergebnis dann hier posten, natürlich ohne Namen
 
X_FISH

X_FISH

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Also wurde sein BW-Schein etwa 1975 in den grauen Lappen übertragen.

Dann hat er wohl die Klasse IV erhalten? Das wäre aktuell AM, A1, L.

Oder hat er bei der NVA gedient? Dann wäre es aktuell AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L statt der alten Klasse IV.

In beiden Fällen plus einen ganzen Stall voll Schlüsselnummern. :)

Grüße, Martin
 
Thema:

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