SimonADV
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Er wird es trotzdem nicht verstehen. Weil er wohl die Prinzipien unserer Rechtsstaates nicht verstanden hat.
Muss er ja auch nicht. Wahrscheinlich überweist er von sich aus jeden Monat 1000 Euro an die StaatskasseEr wird es trotzdem nicht verstehen. Weil er wohl die Prinzipien unserer Rechtsstaates nicht verstanden hat.
Er wird es trotzdem nicht verstehen. Weil er wohl die Prinzipien unserer Rechtsstaates nicht verstanden hat.
Ich würde mal sagen "gequirlte K.a.c.k.e"!Muss er ja auch nicht. Wahrscheinlich überweist er von sich aus jeden Monat 1000 Euro an die Staatskasse
Nein...das ist clever.....Die Suche nach Formfehlern als Möglichkeit den Hals aus der Schlinge zu bekommen.
Das ist m. E. schwach.
Grüße Thomas
Jo aber solange nicht der eigene hals in der schlinge steckt, kann man ja auch gut reden!Nein...das ist clever.....
Tom der immer seinen Hals aus der Schlinge zieht
Das kommt darauf an wo man wohnt und wo man arbeitet.Es ist erstaunlich, wie gut man ohne Auto auskommt ,wenn man es mal muss...
Macht das nicht jeder ? Ich seh das jeden Monat auf meiner AbrechnungMuss er ja auch nicht. Wahrscheinlich überweist er von sich aus jeden Monat 1000 Euro an die Staatskasse
Kraichgauer du auch an sie ?Sie wird noch lange an mich denken. [emoji849]
Der Verkehr aber auch nicht so dicht wie heute.Die Kontrolldichte war damals nicht so ausgeprägt.
Es gibt aber eben auch Fälle und nur auf die beziehe ich mich, bei denen dem Beschuldigten beispielsweise 130 km/h vorgeworfen werden und er genau weiß, daß sein Tacho 140 km/h angezeigt hat. Er von sich aus weiß, daß er zu schnell war. Was soll ich den Messenden dann noch vorwerfen? Welches Recht will ich dabei für mich noch durchsetzen. Einspruch zu erheben, in der Hoffnung daß der Bescheid wegen Formfehlern ("Straße naß" war z. B. nicht angekreuzt) aufgehoben wird. Das ändert nichts an der Überschreitung und es ärgert mich maßlos, daß Gerichte sich mit solchen Dingen beschäftigen müssen, statt wirklich wichtigere Fälle zu bearbeiten.Es geht einzig und alleine darum, daß ein Vorwurf in Bezug auf die Geschwindigkeit korrekt nachzuvollziehen ist. Dazu gehört nun mal auch das Recht eines Beschuldigten, daß er den Vorwurf nicht glaubt oder nicht nach vollziehen kann. Da muss sich der Urteilsfinder im Falle des Zweifels vom Beschuldigten an den genau für den Einsatzzweck erstellten und zu erfüllenden exakten Vorgaben orinentieren.
Sind diese nun nicht erfüllt und kommt das im Verfahren zu Tage, ist es nun mal so das der Vorwurf (obwohl wahrscheinlich zu schnell) nicht aufrecht erhalten werden kann. Sonst würden wir hier auch einfach schätzen können.
Aber auch nur in diesem einen Fall, alle anderen an dem Tag, an der Stelle, würden nicht Rückabgewickelt.
Oder es gibt erwiesen einige Geräte, die tausende von Messung durch einen SW Fehler falsch machen. Rechte und Pflichten gibt es auf beiden Seiten von Jägern und Gejagten.
Schönes Beispiel.
https://www.spiegel.de/panorama/ges...hlt-1-3-millionen-euro-zurueck-a-1185750.html
Und denken wir an die neuen Geräte, die filmen schon mindestens 180 m vorher und messen ständig. Es gibt genug Beispiele das dabei andere Verkehrsteilnehmer im Erfassungsrahmen der SW bei der Zumessung der Geschwindigkeit Störfaktoren waren.
Und deine Ehefrau musst du ja nicht belasten...I
Mal sehen, was vom Amt kommt. Und wenn es kommt, kommt es ja an mich - und ich werde dann erst mal sagen, dass ich nicht gefahren bin...
61 Km/h liegt gerade bei mir auf dem Schreibtisch - kostet in HH 15,- €. Wird nachher noch erledigt - Augen zu und durch ich war ja zu schnell - auch wenn ich auf dem Foto kaum zuerkennen bin.Plötzlich bekam die Straße Gefälle, und das nächste, was ich sehe, ist so eine Scheiß-Blitzsäule, die blitzt. Auf dem Tacho standen da 61.
Mal sehen, was vom Amt kommt. Und wenn es kommt, kommt es ja an mich - und ich werde dann erst mal sagen, dass ich nicht gefahren bin...
Und wenn ich denen Verwaltungskosten verursache? Selber Schuld, ich habe nicht damit angefangen.
Viele Grüße vom Sampleman