Führerschein abgeben....

Diskutiere Führerschein abgeben.... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Er wird es trotzdem nicht verstehen. Weil er wohl die Prinzipien unserer Rechtsstaates nicht verstanden hat.
SimonADV

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Er wird es trotzdem nicht verstehen. Weil er wohl die Prinzipien unserer Rechtsstaates nicht verstanden hat.
 
Zörnie

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Er wird es trotzdem nicht verstehen. Weil er wohl die Prinzipien unserer Rechtsstaates nicht verstanden hat.
Muss er ja auch nicht. Wahrscheinlich überweist er von sich aus jeden Monat 1000 Euro an die Staatskasse ;)
 
Uli G.

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Er wird es trotzdem nicht verstehen. Weil er wohl die Prinzipien unserer Rechtsstaates nicht verstanden hat.
Muss er ja auch nicht. Wahrscheinlich überweist er von sich aus jeden Monat 1000 Euro an die Staatskasse ;)
Ich würde mal sagen "gequirlte K.a.c.k.e"!

Das grundlegende Problem ist wohl, daß ein Rechtsstaat dem -vorgeblich "mündigen"- Bürger nicht nur "Rechte" gibt, sondern ihm auch "Pflichten" aufbürdet!
Zuvörderst mal die Pflicht, sich an das "Recht" zu halten!
Letzteres gerät aber wohl immer mehr in Vergessenheit :(.
Einfach Vorgaben (Geschwindigkeitsbeschränkungen z. B. ;)) einhalten, und schon muss man nicht um "Recht" kämpfen.
Passt jemand irgendetwas nicht, hat er/sie/es/div das Recht, sich dagegen zu wehren (also bei den zuständigen Behörden z. B. die Geschwindigkeitsbeschränkung in Frage zu stellen, die zuständigen Abgeordneten des Bezirks damit zu belästigen, andere für die Abschaffung zu gewinnen, um mehr Stimmen zu haben usf.).
Sich über irgendwas bewusst hinweg zu setzen ("Mir war so"/"Geht mich nichts an, ich fahr so, wie ich will" etc.) ist definitiv kontraproduktiv und hat in einem "Rechtsstaat" nichts zu suchen.
Regeln einhalten, und, falls sie unsinnig erscheinen, trotzdem einhalten und mit rechtlichen Mitteln zu ändern zu versuchen!
Rumjammern, weil man die "Härte des Gesetzes" zu spüren bekommt, alles u. jedes in Frage zu stellen, weil man irgendeine "Entschuldigung" zur Rechtfertigung des eigenen Verhaltens gefunden hat, o. a. ein Fehlverhalten des (bei eigenem Rechtverhalten überflüssigen) Überwachungsmechanismus unterstellt, ist m. E. armselig.

Grüße
Uli
Awaiting the following ".... Storm" (breites Kreuz, mit 69 nicht mehr besonders reaktionsschnell, wie wir aus einem anderen Fred wissen, hartköpfig/nicht lernfähig -aus obig besagtem Fred bekannt, l.m.a.A. :D, haltet euch an Regeln, und alles wird gut ;)).
 
Intermezzo

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Hier geht es aber auch nicht darum, ob die Schlinge zugezogen wird, sondern darum ob man 1, 2 oder 3 Monate zu Fuß geht und ein noch überschaubares Bußgeld zahlt. Dazu kann man stehen,denn es hat eine Vorgeschichte für die man i. d.. R. selbst verantwortlich ist. Dazu nicht zu stehen ist schwach. Charakterlich schwach.

Grüße Thomas
 
T

Totalisator

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Ich weiß zwar nicht, um was es hier geht. Es kommt aber bestimmt bald wieder die AfD-Keule.
 
fralind

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Es geht einzig und alleine darum, daß ein Vorwurf in Bezug auf die Geschwindigkeit korrekt nachzuvollziehen ist. Dazu gehört nun mal auch das Recht eines Beschuldigten, daß er den Vorwurf nicht glaubt oder nicht nach vollziehen kann. Da muss sich der Urteilsfinder im Falle des Zweifels vom Beschuldigten an den genau für den Einsatzzweck erstellten und zu erfüllenden exakten Vorgaben orinentieren.
Sind diese nun nicht erfüllt und kommt das im Verfahren zu Tage, ist es nun mal so das der Vorwurf (obwohl wahrscheinlich zu schnell) nicht aufrecht erhalten werden kann. Sonst würden wir hier auch einfach schätzen können.
Aber auch nur in diesem einen Fall, alle anderen an dem Tag, an der Stelle, würden nicht Rückabgewickelt.

Oder es gibt erwiesen einige Geräte, die tausende von Messung durch einen SW Fehler falsch machen. Rechte und Pflichten gibt es auf beiden Seiten von Jägern und Gejagten.

Schönes Beispiel.
https://www.spiegel.de/panorama/ges...hlt-1-3-millionen-euro-zurueck-a-1185750.html

Und denken wir an die neuen Geräte, die filmen schon mindestens 180 m vorher und messen ständig. Es gibt genug Beispiele das dabei andere Verkehrsteilnehmer im Erfassungsrahmen der SW bei der Zumessung der Geschwindigkeit Störfaktoren waren.
 
Intermezzo

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Es geht einzig und alleine darum, daß ein Vorwurf in Bezug auf die Geschwindigkeit korrekt nachzuvollziehen ist. Dazu gehört nun mal auch das Recht eines Beschuldigten, daß er den Vorwurf nicht glaubt oder nicht nach vollziehen kann. Da muss sich der Urteilsfinder im Falle des Zweifels vom Beschuldigten an den genau für den Einsatzzweck erstellten und zu erfüllenden exakten Vorgaben orinentieren.
Sind diese nun nicht erfüllt und kommt das im Verfahren zu Tage, ist es nun mal so das der Vorwurf (obwohl wahrscheinlich zu schnell) nicht aufrecht erhalten werden kann. Sonst würden wir hier auch einfach schätzen können.
Aber auch nur in diesem einen Fall, alle anderen an dem Tag, an der Stelle, würden nicht Rückabgewickelt.

Oder es gibt erwiesen einige Geräte, die tausende von Messung durch einen SW Fehler falsch machen. Rechte und Pflichten gibt es auf beiden Seiten von Jägern und Gejagten.

Schönes Beispiel.
https://www.spiegel.de/panorama/ges...hlt-1-3-millionen-euro-zurueck-a-1185750.html

Und denken wir an die neuen Geräte, die filmen schon mindestens 180 m vorher und messen ständig. Es gibt genug Beispiele das dabei andere Verkehrsteilnehmer im Erfassungsrahmen der SW bei der Zumessung der Geschwindigkeit Störfaktoren waren.
Es gibt aber eben auch Fälle und nur auf die beziehe ich mich, bei denen dem Beschuldigten beispielsweise 130 km/h vorgeworfen werden und er genau weiß, daß sein Tacho 140 km/h angezeigt hat. Er von sich aus weiß, daß er zu schnell war. Was soll ich den Messenden dann noch vorwerfen? Welches Recht will ich dabei für mich noch durchsetzen. Einspruch zu erheben, in der Hoffnung daß der Bescheid wegen Formfehlern ("Straße naß" war z. B. nicht angekreuzt) aufgehoben wird. Das ändert nichts an der Überschreitung und es ärgert mich maßlos, daß Gerichte sich mit solchen Dingen beschäftigen müssen, statt wirklich wichtigere Fälle zu bearbeiten.

Werden mir 130 km/h vorgeworfen, mein Tacho zeigt aber nur 100 km/h an oder ich werde in Hamburg geblitzt obwohl ich nachweislich in München war, so ist das für mich ein legitimer Grund Einspruch zu erheben. Dabei unterscheide ich schon zwischen Recht und rechtens. Und es braucht mir Sicherheit hier niemand was von Rechtsstaat zu erzählen. Genau den beachte ich nämlich. Neben Rechten gibt es in dem Rechtsstaat nämlich auch Pflichten.

Aber die, die es betrifft werden das eh nicht verstehen. Für die gilt der Rechsstaat wohl immer dann, wenn der eigene Nutzen hoch ist. Pflichten sind dabei eher lästig.

Deswegen verschwende ich hier keine weitere Mühe mehr in irgendwelchen Erklärungsversuchen.


Grüße Thomas
 
fralind

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Alles gut.

Wir reden über geltendes und vor allen anzuwendendes Recht.


Es gibt einige Gerätetypen, z.B. das ES 3.0, wo es in mehreren Gutachten zu dem Ergebnis kam, daß bei Fahrzeugen mit eingeschaltetem LED Licht womöglich falsche Werte liefert, denn das aus 2006 stehende ständig Filmende Kamerasystem benötigt auf seiner Messstrecke eine gleichbleibende Helligkeit am Fahrzeug, um verlässliche Werte für die gemessene Zeit und die Strecke der Vorbeifahrt am Blitzer zu erhalten. Aus diesen beiden Werten wird ja ermittelt, ob ein Fahrer das Tempolimit überschritten hat oder nicht. Weil LED-Scheinwerfer als so genanntes "gepulstes Licht" aber zum Teil mehrere hundert Mal pro Sekunden ein- und ausgeschaltet werden, kommt die Sensorik durcheinander. Daher kam es bereits zu Verfahrenseinstellungen und Reduzierungen von Geldbußen.


Oder das Lasermesssystem Traffistar S 350 von Jenoptik, trotz Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) werden nicht alle erhobenen Messdaten gespeichert. Wird nun das Messergebnis angezweifelt, ist es nicht möglich die "Validität" der Messung
zu jeder Zeit von einem Gutachter technisch zu überprüfen, ob es bei der angegebenen Geschwindigkeitsmessung zu Fehlern gekommen war. Was faktisch im nachhinein einer Schätzung gleich kommt.

Ich bin in einer Kolonne fahrend aus dieser herausgewunken worden und der Vorwurf war: In der 70 km/h Zone wäre ich 122 km/h gefahren.
Also stellte ich mir die Frage, sind alle vor und nach mir mit mir zu schnell gefahren, oder liegt ein, für mich am plausibelsten, Messfehler der Beamten vor?
Daten der Dashcam wurden nicht zugelassen, die zeigten zum Tatzeitpunkt 79 km/h an.
Und daraus ergab sich werder das eine noch das andere, sonderen nachdem der RAE entsprechende Rücksprache gehalten hat, dass das Messsystem nicht die Speicherung aller Rohdaten vornimmt die vorgeschrieben sind, was nach nur einem Brief zur Einstellung führte.


Lohnt sich aber alles nur bei begründetem Verdacht das was nicht stimmen kann und natürlich wenn es um richtig was geht. Aber aus wissentlich viel zu schnell wird deswegen natürlich nicht immer nur zu schnell.
 
teileklaus

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das Ganze geht für mich am Ursprungs Thema vorbei, weil sowohl eine Überschreitung selbst erkannt als auch die Strafe akzeptiert wurde. Hier geht es wohl darum, wie das abgewickelt wird, Führerscheinentzug.
Was sind die am wenigsten belastenden Umstände und können die gewählt werden.
Alles andere sind Sachen wo man sich trotz Einsicht auf den eigenen Tacho : (Ja da war ich wohl 30 zu schnell ) der rechtsstaatlich dafür vorgesehenen Ahndung durch Gesetzeslücken entziehen will, wurde falsch gemessen, Störfaktoren unberücksichtigt usw.
Und da setzt mein Rechtsempfinden dagegen ein, dass man da trotz verdienter Strafe sein Recht auf richtige Messung durchsetzt und mal mit RA probiert sich rauszuwinden.
Wenn was nicht stimmen kann weil man eben nur beweisbare 79 statt vorgeworfenen 130 in der Gruppe gefahren ist, ist für mich das auch anzufechten.. Da möge ich dann gerne auch als Dummkopf gelten..

Ich hatte in FR ein Ticket bekommen in der 70 er Zone zu schnell geblitzt als erster der 3 er Gruppe..
Ticket lautete auf 1 km/h zu schnell 45.-, soll ich nun da es garnicht sein kann und ich beweisbare 98km/h gefahren bin, nun dagegen klagen? Das meine ich, Arsch in der Hose haben, zahlen. Buße tun.
die haben mich falsch geblitzt!
 
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kraichgauq

kraichgauq

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So heute kam das Knöllchen, 269,50€.
Und ich kann es mir aussuchen wie mehrfach hier erwähnt in den nächsten 4 monaten meinen Schein abzugeben.
Wie schon gesagt, die € und die 2 Punkte ärgern mich am meisten.
Und natürlich die eigene Dämlichkeit.

Kraichgauer

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sampleman

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Ich stehe mittlerweile den pauschalen „Steh zu deinen Sünden und zahle wie ein Mann“-Ansagen kritisch gegenüber. Vor allem stationäre Blitzer sind in meinen Augen in der Regel nichts anderes als Touri-Abzocke. Die Locals wissen, wo die Dinger stehen, bremsen vor dem Poliscan brav auf 52 km/h ab und ziehen hinterher wieder auf 70 hoch.

Ich war jetzt hintereinander in Frankreich und in Holland. In Frankreich bin ich auf Landstraßen gefahren, wo immer im Wechsel mal 80 km/h, mal 90 km/h gilt. Das kann sich jedes Departement selbst aussuchen, muss es aber nicht so ausschildern, dass Auswärtige immer Bescheid wissen. In Holland ist auf der AB generell 130, es wird aber immer mal wieder auf 120 runterreguliert.

Warum eigentlich?

Es kann mir doch niemand erzählen, dass es für Verkehr und Umwelt irgendeine Rolle spielt, ob man über eine breite, schnurgerade Nationalstraße mit 80 oder mit 90 fährt. Und es kann mir auch niemand erzählen, dass es der Verkehrssicherheit dient, wenn die Leute immer mit einem Auge auf den Straßengraben schielen, ob da nicht ein Blitzer steht.

Und dann wird irgendwann einmal der Grat zur Schikane richtig schmal. Und ich finde, dagegen darf man sich nicht nur wehren, das muss man auch tun.

Wir sind jetzt mit dem Auto durch irgendein Schweinekaff in BaWü gefahren. Die scheinen da Subventionen für Blitzer zu kriegen, denn jedes Kaff hat mindestens zwei. Meine Frau ist gefahren, und die rast wirklich nicht. Die hatte vielleicht nach Tacho 54 drauf, und das Ortsende-Schild kam in Sichtweite. Plötzlich bekam die Straße Gefälle, und das nächste, was ich sehe, ist so eine Scheiß-Blitzsäule, die blitzt. Auf dem Tacho standen da 61.

Mal sehen, was vom Amt kommt. Und wenn es kommt, kommt es ja an mich - und ich werde dann erst mal sagen, dass ich nicht gefahren bin...

Und wenn ich denen Verwaltungskosten verursache? Selber Schuld, ich habe nicht damit angefangen.


Viele Grüße vom Sampleman
 
Zörnie

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Mal sehen, was vom Amt kommt. Und wenn es kommt, kommt es ja an mich - und ich werde dann erst mal sagen, dass ich nicht gefahren bin...
Und deine Ehefrau musst du ja nicht belasten...;)
 
G

Gast43163

Gast
Plötzlich bekam die Straße Gefälle, und das nächste, was ich sehe, ist so eine Scheiß-Blitzsäule, die blitzt. Auf dem Tacho standen da 61.
Mal sehen, was vom Amt kommt. Und wenn es kommt, kommt es ja an mich - und ich werde dann erst mal sagen, dass ich nicht gefahren bin...
Und wenn ich denen Verwaltungskosten verursache? Selber Schuld, ich habe nicht damit angefangen.
Viele Grüße vom Sampleman
61 Km/h liegt gerade bei mir auf dem Schreibtisch - kostet in HH 15,- €. Wird nachher noch erledigt - Augen zu und durch ich war ja zu schnell - auch wenn ich auf dem Foto kaum zuerkennen bin:rolleyes:.
 
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