Fragen zur Winterreifenpflicht in Österreich

Diskutiere Fragen zur Winterreifenpflicht in Österreich im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ser's, noch einen wahrscheinlich wichtigen Input hätte ich: Solltest du mit ungeeigneten Reifen (siehe vorige Posts) einen Unfall haben, wird...
IamI

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Ser's,

noch einen wahrscheinlich wichtigen Input hätte ich:

Solltest du mit ungeeigneten Reifen (siehe vorige Posts) einen Unfall haben, wird dir die Teilkasko und die Vollkaskoversicherung die Regelung versagen.
Und bezüglich der Haftpflicht kann es passieren, dass du regressiert wirst.

Sollte ein Personenschaden auftreten, wird die Schuldfrage (und damit auch die Strafhöhe) durchaus zu deinen Ungunsten ausfallen (da die falschen Reifen als unfallursächlich angesehen werden können)

Das Fahren mit Sommerreifen bei kalten Temperaturen (also alles unter 10 Grad C) kann ebenso zur Klärung der Schuldfrage herangezogen werden, da Sommerreifen bei kalten Temperaturen auch auf trockener Straße einen längeren Bremsweg bewirken können. Und wenn das als unfallursächlich erkannt wird hast du schnell eine Teilschuld an Backe.

liebe Grüße

Wolfgang
 
Klausmong

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In Österreich aber nur wenn nachgewiesen werden kann, das die Reifen für den Unfall ursächlich waren
 
Klausmong

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Diese Geschichte hört man oft.
in der Praxis aber selten beweisbar
Auch Gutachter halten sich an die Regeln.
Und man kann notfalls Gegengutachten anfordern
 
teileklaus

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Nur mein Gefühl von Recht:

Hier muss man wissen was man macht, Fährt man mit untauglichen halb abgefahrenen Allwetter den Berg runter bei entsprechend Schneematsch gibts ggf auch mal kein schnelles Halten. Man rutscht einem anderen drauf = schuld.
Mit Sommer auch schnell mithaftbar beim unverschuldeten Unfall. = Teilschuld

Mit falschem Schnee Symbol geht erst mal die Ursächlichkeits Frage los..
Dann macht einer ( Sachveständiger ) Bremsversuche mit einem "Schlechten Zugelassenen Winterreifen" stellt sie den ggf Guten nichtfreigegebenen neuen M&S gegenüber und schon ist keine Ursächlichkeit oder Mithaftung für mich mehr da.. = nicht schuld, Da der Bremsweg mit zugelassenem Reifen auch nicht kürzer gewesen wäre.. Den Unfall nicht vermieden hätte.
Stimmt dann muss es bewiesen sein..
 
FlyingSalamander

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Mit keinem Wort ist die schlechtere Wintereignung von Allwetterreifen erwähnt. Stimmt für mich aber.

....

Fährt man mit untauglichen halb abgefahrenen Allwetter den Berg runter bei entsprechend Schneematsch gibts ggf auch mal kein schnelles Halten. Man rutscht einem anderen drauf = schuld.
Mit Sommer auch schnell mithaftbar beim unverschuldeten Unfall. = Teilschuld


Die Entwicklung schreitet voran: siehe aktueller Öamtc Winterreifentest.
Wie @nixwiefort schon erwähnt hat, ist die schlechtere Wintereignung von Ganzjahresreifen Sachstand von vor 15 Jahren.

Der ADAC hat bei einem Winterreifentest den Ganzjahresreifen Goodyear Vector vergleichsweise mitlaufen lassen, von den 8 getesteten Winterreifen war er mit seinen Wintereigenschaften auf Platz 4 bei den entsprechenden Tests, war also besser als die Hälfte der getesteten Winterspezialisten!

Das man im Sommer bei einem unverschuldeten Unfall mit Ganzjahresreifen automatisch mithaftbar wird und eine Teilschuld bekommt ist purer Unsinn!

Juristisch und faktisch nicht zu halten, pure Gerüchteküche!

Dann wären die Reifen weder zugelassen noch vekäuflich!
 
teileklaus

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Das ist so allgemein gesagt nicht mehr richtig. Die Entwicklung schreitet voran: siehe aktueller Öamtc Winterreifentest.
Helf mir mal, ich habe keinen Allwetter im 24 er Reifentest gesehen,
Und der Wolf referiert Winter versus Allwetter, und da kommt ein Allwetter im Sommer schnell an Thermische Grenzen wo zumindest der Verschleiß hochgeht..
Beim ADAC sehe ich nur einen für SUV nicht brauchbare 205/55 R16 Bereifung im Test, auch da wird im Sommer mit Einschränkungen und "naja kann man auch machen" benotet.
Klar erstmals sind die Wintereigenschaften auf brauchbares Mittelfeld angehoben aber nur bei dem Einen hochpreisigen Goody Allwetter , die Anderen Allwetter fallen eher runter zu den 3 Guten Winter..
 
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nixwiefort

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Nur mein Gefühl von Recht:

Hier muss man wissen was man macht, Fährt man mit untauglichen halb abgefahrenen Allwetter den Berg runter bei entsprechend Schneematsch gibts ggf auch mal kein schnelles Halten. Man rutscht einem anderen drauf = schuld.
Mit Sommer auch schnell mithaftbar beim unverschuldeten Unfall. = Teilschuld

Mit falschem Schnee Symbol geht erst mal die Ursächlichkeits Frage los..
Dann macht einer ( Sachveständiger ) Bremsversuche mit einem "Schlechten Zugelassenen Winterreifen" stellt sie den ggf Guten nichtfreigegebenen neuen M&S gegenüber und schon ist keine Ursächlichkeit oder Mithaftung für mich mehr da.. = nicht schuld, Da der Bremsweg mit zugelassenem Reifen auch nicht kürzer gewesen wäre.. Den Unfall nicht vermieden hätte.
Stimmt dann muss es bewiesen sein..
tja, … zu Tode gefürchtet, ist auch gestorben.
 
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nixwiefort

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Wie @nixwiefort schon erwähnt hat, ist die schlechtere Wintereignung von Ganzjahresreifen Sachstand von vor 15 Jahren.

Der ADAC hat bei einem Winterreifentest den Ganzjahresreifen Goodyear Vector vergleichsweise mitlaufen lassen, von den 8 getesteten Winterreifen war er mit seinen Wintereigenschaften auf Platz 4 bei den entsprechenden Tests, war also besser als die Hälfte der getesteten Winterspezialisten!

Das man im Sommer bei einem unverschuldeten Unfall mit Ganzjahresreifen automatisch mithaftbar wird und eine Teilschuld bekommt ist purer Unsinn!

Juristisch und faktisch nicht zu halten, pure Gerüchteküche!

Dann wären die Reifen weder zugelassen noch vekäuflich!
Hier noch ergänzt: nahezu alle Mietwagen sind mit Ganzjahresreifen unterwegs.
 
Thema:

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