IamI
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- 26.09.2007
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- Purkersdorf
- Modell
- K51 (2015); K14 (2002); K48 (2019) - und zwei Vespas (1961)
Ser's,
noch einen wahrscheinlich wichtigen Input hätte ich:
Solltest du mit ungeeigneten Reifen (siehe vorige Posts) einen Unfall haben, wird dir die Teilkasko und die Vollkaskoversicherung die Regelung versagen.
Und bezüglich der Haftpflicht kann es passieren, dass du regressiert wirst.
Sollte ein Personenschaden auftreten, wird die Schuldfrage (und damit auch die Strafhöhe) durchaus zu deinen Ungunsten ausfallen (da die falschen Reifen als unfallursächlich angesehen werden können)
Das Fahren mit Sommerreifen bei kalten Temperaturen (also alles unter 10 Grad C) kann ebenso zur Klärung der Schuldfrage herangezogen werden, da Sommerreifen bei kalten Temperaturen auch auf trockener Straße einen längeren Bremsweg bewirken können. Und wenn das als unfallursächlich erkannt wird hast du schnell eine Teilschuld an Backe.
liebe Grüße
Wolfgang
noch einen wahrscheinlich wichtigen Input hätte ich:
Solltest du mit ungeeigneten Reifen (siehe vorige Posts) einen Unfall haben, wird dir die Teilkasko und die Vollkaskoversicherung die Regelung versagen.
Und bezüglich der Haftpflicht kann es passieren, dass du regressiert wirst.
Sollte ein Personenschaden auftreten, wird die Schuldfrage (und damit auch die Strafhöhe) durchaus zu deinen Ungunsten ausfallen (da die falschen Reifen als unfallursächlich angesehen werden können)
Das Fahren mit Sommerreifen bei kalten Temperaturen (also alles unter 10 Grad C) kann ebenso zur Klärung der Schuldfrage herangezogen werden, da Sommerreifen bei kalten Temperaturen auch auf trockener Straße einen längeren Bremsweg bewirken können. Und wenn das als unfallursächlich erkannt wird hast du schnell eine Teilschuld an Backe.
liebe Grüße
Wolfgang