2 Themen:
1. 10.000 € und Geldwäschegesetz:
Allgemein ein Link hierzu:
10.000 Euro-Limit: Welche Bargeld-Regeln jetzt schon gelten – und welche kommen sollen
Aus meiner Sicht gibt es aktuell folgende Grundsätze:
Man darf daheim so viel Bargeld haben wie man will.
Wenn man bei einer Bank über 10000 € einbezahlen will muss man nachweisen, wo das Geld herkommt.
Privat darf man meines Erachtens auch über 10.000 € in Empfang nehmen, ohne etwas zu erfassen. Clever ist das nicht. Ich würde immer Ausweise usw. erfassen.
Händler müssen bei Empfang von über 10.000 € in bar deine Daten (Personalien) erfassen. Die Herkunft des Geldes musst du meines Wissens nicht nachweisen.
Die andere Frage ist, ob ein Händler so viel Bargeld will und welche Daten er erfassen will.
Die EU hat eine Bargeldoberbezahlgrenze bei 10000 € eingeführt. Die gilt aber erst ab 2027, und es gibt wohl im privaten Bereich auch Ausnahmen.
Ferner:
Tipps: Auto sicher bezahlen
2.
Kfz-Brief als "Sicherheit"
Ein verbreiteter Irrglaube.
Siehe:
Verfahrensportal
"Ein Kaufvertrag ist bereits geschlossen, Sie haben bis einschließlich zum 17. Oktober 2024 eine (An-) Zahlung geleistet und eine Übergabe des Fahrzeugs ist nicht erfolgt
Eine Übergabe des Fahrzeugs darf aus insolvenzrechtlichen Gründen
nicht erfolgen, auch nicht, wenn Ihnen bereits der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) übergeben wurde. Die Übergabe des Fahrzeugbriefs ersetzt nicht die Übergabe und die Übereignung des Fahrzeugs. Rückzahlungen der gegebenenfalls bis einschließlich zum 17. Oktober 2024 bereits gezahlten Beträge dürfen aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.
Die bereits geleisteten (An-)Zahlungen sind nach einer Insolvenzeröffnung sogenannte Insolvenzforderungen. Diese können – aber erst nach einer Insolvenzeröffnung und nicht bereits jetzt – bei dem Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Der Insolvenzverwalter wird Sie nach Insolvenzeröffnung anschreiben und Ihnen die zur Forderungsanmeldung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Bitte lassen Sie sich in diesen Fällen gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl rechtlich beraten."
Käufer hatten nach Bezahlung von der finanzierenden Bank des Verkäufers der Kfz-Brief zugesandt bekommen, aber dadurch Fahrzeug war noch nicht übergeben worden. Die müssen nun den Brief zurückschicken und stehen mit leeren Händen da.
Ebenso ersetzt umgekehrt die Übergabe des Briefes nicht die für die Übereignung des Fahrzeuges erforderliche Übergabe des Fahrzeuges.
Es kann wirklich an Kleinigkeiten hängen, ob man Glück hat oder nicht.
Ware gegen Geld (oder Bürgschaft) ist der einzig ganz sichere Weg.