Dazu muss man wissen, dass diese Ausnahmegenehmigungen zeitlich befristet sind. Erfüllt heute ein Fzg die Euro 4 und ab nächstes Jahr gilt die Euro 5, dann kann eine Ausnahme bis zu einem halben jahr gewährt werden. Das beantragt in der Regel der Herstellers, wenn er unverkauftes Exemplar rumstehen hat. Das kostet nämlich Geld und je nach fzg nicht wenig.
Die Hersteller hätten natürlich gerne, dass die Fahrzeuge zugelassen werden um ihren Marktanteil zu erhöhen.Fakt ist jedoch, dass die Zulassung eines EURO4 Motorrads bis 31.12.2021 möglich ist.
Das ist aber nicht die Regel und ich kann nur warnen solche "Spielchen" zu spielen, ich hab das aus Unwissenheit im Januar 2020 durch. Die Zulassungsstelle hat mich mit einem neuen Pkw heim geschickt "nicht mehr zulassungsfähig" der pkw war da genau ein halbes Jahr alt. Produktion 2019, 2020 normalerweise nicht mehr zulassungsfähig.
Zum Glück hatte der Hersteller eine halbjährigen Ausnahme erwirkt. Sonst hätte ich mir das nagelneue Lagerfzg an den Arsch nageln können .
Wie ich jetzt erfahren habe, gibt es wegen der Absaztzschwierigkeiten (Corona) Ausnahmen von der Ausnahme , d.h. die Fristen wurden verlängert. Mehr aber auch nicht