HaJü
@ all,Geil, wie viel Halbahnungen man hier liest. (scnr)
Für Altbesitzer der Klasse 3 (vor dem 01.01.1999) gilt die Klasse C1E unbefristet weiter, d.h. auch nach dem 50. Lebensjahr.
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hab einen Lesefehler gemacht bzw. überlesen (hätt aber auch jeder selbst nachlesen können ):
Die Gültigkeit der Klassen C1/ C1E und C/ CE:
Wenn auf Antrag auch die, wie oben geschildert, eingeschränkte Klasse C/ CE erteilt worden ist, dann ist nach neuem Recht ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten erforderlich. Diese muss ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden. Gemäß dem Besitzstand nach altem Recht gilt für alte (bis Ende 1998) 3-er Führerscheine folgendes:
- die neuen C1 bzw. C1E-Klassen unterliegen in diesem Falle keinerlei Befristung
- wird die Klasse CE wie vorher beschrieben in eingeschränktem Umfange erteilt, dann muss die ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden
http://www.schaffenwir.de/haeufige-fragen/89-kraftfahrer/118-alter-fuehrerschein-klasse-3
Langsam aber sicher dürften jetzt keine Unklarheiten mehr sein