Hast Du eigentlich den Grauen oder die Karte


Wenn Du die Karte hast, ist die alte 3er Regelung hinfällig.
Dann gilt C1E bis 12t, 50/5-Regel, die CE(79) ist ja nicht eingetragen
Klartext:
Ohne amtsärztliche Untersuchung und Neu- bzw. Verlängerungsantrag Du darfst nur noch BE fahren, d.h. Kfz bis 3,5t und 1-achshänger > 750kg.
Leider
Das hat man nun von den BSE-Klassen

Naja,
den alten Grauen hatte ich bis 2005, als ich ihn in eine Karte tauschen musste, damit ich für Australien einen internationalen Führerschein bekam (in Amiland bin ich mit dem Grauen gefahren und auch problemlos durch Kontrollen gekommen -Hinweis auf Erwerb einer amerikanische License, wenn ich mich länger aufhalten würde, das war's-).
Die Karte wurde auch problemlos ausgestellt u. enthält u.a. als Eintrag "C1E".
Wenn ich dem ganzen recht folgen kann, hätte ich bereits 2005 einen Eignungsnachweis nach
Anlage 5 (Gesundheitszustand), sowie
[URL="http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?anlage=6"]Anlage 6[/URL] (Sehvermögen) absolvieren müssen, um in den Genuss der Fahrerlaubnis C1E zu gelangen.
Nun hat man trotzdem (wider besseres Wissen o. wg. ausgeprägter Ahnungslosigkeit


) den alten Grauen in C1E übersetzt, ohne von mir einen entsprechenden Nachweis zu verlangen (50 war ich bereits Ende Mai 2005, die Karte wurde aber erst am 6.9.05 ausgestellt).
Ergo habe ich seither mehrfach, unzulässigerweise (o. gültige Fahrerlaubnis

), ganz gepflegt 7.5Tonner bewegt und habe auch niemals beim Abholen der Dinger vom Verleiher Probleme bekommen (da wurde, wie üblich, eine Kopie der Fahrerlaubnis erstellt, fertsch).
Wie stellt eigentlich "Johnny Kontroletti" fest, daß ich nicht amtsärztlich überprüft worden bin und auch keinen amtlich anerkannten Sehtest absolviert habe? Ich fahr mit Firmenwagen so um die 50000km p.a., fast nur "digital"

(~0<<<220<vmax), unfallfrei seit '71, und für den 80km/h xxTonner brauch ich einen Gesundheits- u. Sehtest?????

. Letzteren brauchen m.E nach eher so um 99, 9% der professionellen LKW-Fahrer, die auf wenige Meter bis Zentimeter auf ihren Vordermann auffahren müssen, um dessen Anwesenheit zu erkennen

-und so Überholmanöver selbst leistungsstarker PKW auf "Schlängelstrecken" äußerst erfolgreich unterbinden

-, und einige PKW-Fahrer auch. Über "Gesundheit" aller dieser reden wir hier lieber nicht

.
Btw:
"Besitzstandswahrung" kann man's ja wohl nur mit extrem viel Mühewaltung nennen, wenn durch einfaches Ändern des Dokumentes von grauem, künstlich verstärktem Baumwollgewebe auf die (absolut fälschungsichere

) Plastikkarte u. Anwendung irgendwelcher, von Bürohockern


Hocker? entworfener Regeln mit Ausnahmen etc. Rechte einfach verloren gehen.
Grüße
Uli (o. Fahrerlaubnis zeitw. mit 7.5t unterwegs

und irgendwie total verwundert, daß der alte 1er nicht ähnlichen Restriktionen unterliegt

)