@Pepepower Gute Besserung und mein Glückwunsch zu deiner Entscheidung den Anwalt hinzu zu ziehen.
1. Fall
Ich flog vor so 15 Jahren vom Fahrradsattel auf eine Motorhaube die wie aus dem Nichts auf dem Fahrradweg erschienen war. Zeuge rief Polizei/Rettung, alles ging seinen geordneten Weg. Ich wurde von den Sanitätern wie ein rohes Ei vom Boden aufgehoben und dann ging es zur Untersuchung ins Krankenhaus.
Sehr viel Glück gehabt! (Seit dem Zeitpunkt fahre ich auch mit Helm!) Nur ein kleiner Finger gebrochen über dem Auge zwei Nadelstiche. Nach drei Stunden wieder Zuhause.
Der Autofahrer, mir wäre es nicht anders ergangen, ging mächtig die Düse was er da angerichtet hat. Schuldfrage war eindeutig. Zeuge war vorhanden. Am nächsten Tag bekam ich eine Mail von dem Autofahrer indem er sich, für mich glaubhaft, entschuldigte.
Dennoch ging der Vorfall sofort zum Anwalt. Der Anwalt war mein Bruder!
Der hat dann alles mit der Versicherung schriftlich geregelt und ein Schmerzensgeld ausgehandelt.
Und spätestens bei dem Thema Schmerzensgeld, da hat man als Laie keinerlei Erfahrung. Ich glaube mich zu erinnern, dass mein Bruder mal sinngemäß sagte: „Die waren wohl der Meinung dass sie uns billig abspeisen können“.
2. Fall
Ich stehe einfahrbereit, 45°, auf die Hauptstrasse, schaue nach hinten nach dem Verkehr. Rechts sind parallel zur Hauptstrasse Parkbuchten. Als ich wieder nach vorne sehe, fährt rückwärts ein SUV auf mich zu und mangelt mich stehend um.
Ich falle nach links weg, mir ich nichts passiert. Zeugen vorhanden, sogar ein vorbeifahrender Sanitäter steigt aus und erkundigt sich nach mir.
Man tauscht die Versicherungskarten aus. Ich rufe bei der generischen Versicherung an. Das hört sich zunächst alles ganz gut an. Sachverständiger schicken wir vorbei, ich habe freie Wahl der Werkstatt, ich habe die freie Wahl zwischen Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall/Tag.
Gutachter kommt, sieht sich alles an. Da wäre ja noch der Helm, der liegt in meiner Wohnung, soll ich den runter holen? Nee sagte er, markiere die Stellen wo Schäden sind und schicke die Fotos per Mail der Versicherung, wird alles gezahlt. 2 Stunden später habe ich sein Gutachten per Mail vorliegen.
Bis dahin war ich guter Dinge, dass ich die Angelegenheit so über die Bühne bringe.
Beim Freundlichen vorgefahren. Seine erste Frage ließ nicht Gutes erahnen. Welche Versicherung hat der Unfallgegner? Hoffentlich xxx versichert ….. doch genau die war es. Ohohoh… da warte mal ab. Und so kam es auch!
Es ging los, sie zahlen den Helm nicht. Nach meinem Einspruch… dann wollten sie nur anteilig zahlen. Nach meinem weiteren Einspruch, ich solle mir den doch Online besorgen, Link war mit angefügt, da sei er billiger.
Das war dann so der Zeitpunkt wo ich mich dann mit dem ADAC in Verbindung gesetzt habe. Nach dem Telefongespräch mit dem Anwalt habe ich dem das Mandat erteilt, ich aber ohne Rechtsschutz! Mein Bruder war leider verstorben.
Also, das Moped stand beim Freundlichen, Ersatzteile waren nicht sofort verfügbar.
Das mit dem Helm ließ mir keine Ruhe. Also selber recherchiert, der ADAC-Anwalt hatte keinerlei Erfahrung(!) wie mit dem Helmthema zu verfahren wäre, und Bingo ein ganz wichtiges Urteil gefunden.
Endurteil 10 U 2581/13 Oberlandesgericht München vom 26.06.2015 im Volltext mit Referenzen und Zitaten bei ra.de
Kernaussage:
„Hinsichtlich der beschädigten Motorradschutzkleidung einschließlich Helm geht der Senat aufgrund des Sachvortrages der Klagepartei davon aus, dass eine gleichwertige Lederkombi (1.438,80 €) angeschafft wurde und auch das der Beklagten zu 1) vorgelegte Angebot über Motorradstiefel (289,95 €) in der Qualität der beim Unfall beschädigten Schutzbekleidung entspricht. Der Schädiger hat im Falle der Wiederbeschaffung beschädigter Kleidungsstücke den Wert dieser Kleidungsstücke ohne Abzug „neu für alt“ zu ersetzen, da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung anderseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient“
Das Moped ca. 30 Tage nach dem Unfall beim Freundlichen abgeholt.
Jetzt ging’s erst richtig zur Sache, die wollten den Nutzungsausfall nicht zahlen.
Weil, der gegnerische Anwalt der Meinung war:
- Moped war OK ich hätte weiterfahren können (Bremshebel stark verbogen, kaum zu greifen mit Winterhandschuhen)
- Ich hätte beim Freundlichen vorfahren sollen, der stellt den Schaden fest, baut wieder alles zusammen, ich fahre wieder nach Hause.
- Die Ersatzteile werden bestellt.
- Und dann, keiner weiß es, fahre ich x Tage später wieder zum Freundlichen
- Und je nach Dauer der Wartezeit hätte dann die gegnerische Versicherung sich die günstigste Variante aussuchen wollen.
- Dann die frei erfundene Behauptung, ich wäre ja doch gefahren, also Moped OK
- und, und, und, und weiß ich schon nicht mehr
- Zu aller Letzt! Es läge doch Schnee, da fährt doch eh keiner, ergo zahlen sie keinen Nutzungsausfall
Wie kann ich belegen dass ich nicht gefahren bin, bzw. nur zum Tanken und dann zum Freundlichen? Gutachtenfotos mit KM-Stand, Routenplaner und Auftrag vom Freundlichen mit KM-Stand. Da steckt man Zeit in solche Gegenbeweise, 37 Mails gingen hin&her, weil die Versicherung alles Mögliche frei erfindet und im Schriftsatz auch behauptet!
Das ging vor Gericht.
Bis auf 25,-€ (unser Rechenfehler den man abnickt und stehen lassen kann), musste die Versicherung brav zahlen.
Die gesamte Forderung war so an die 1.600,-€.
Gesamte Gerichtskosten von 900,-€ zahlte der Gegner.
Meinen Anwalt musste ich nicht bezahlen.
Im Gerichtssaal habe ich mir die Freiheit (heraus-) genommen und vor der Richterin (im meine sie hat mir zustimmend zugenickt), und den generischen Anwalt, „so richti zammgschissn“.
- ob es sein Geschäftsmodell sei, mit fadenscheinigen und frei erfundenen Gründen den Unfallgegner einzuschüchtern
- ob es seine Versicherung nötig hat mittels Gerichtsverfahren die Dividenden aufzubessern. Das sei ja nun sauber gescheitert
- mit seinem Verhalten der Staat unnötig belastet wird
- Er mit seiner speziellen Berufsauffassung meine Zeit verplempert!
- Dieses Zusammentreffen fände kann nur wegen ihm statt.
Der fein gezwirnte Bursche leuchtete obenrum im satten Rot und ging dann wortlos seiner Wege.
P.s.:
Es gibt noch ein Urteil zu Nutzungsausfall & lange Standzeiten in Werkstätten und ausländischen Automarken. Inland zu Ausland sind gleichgestellt
OLG Köln Urteil vom 25.06.1998 - 1 U 20/98 - Zum Nutzungsausfall bei längerer Ersatzteilbeschaffungsdauer
Das kannte der ADAC-Anwalt auch nicht!
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand
abgewandelt
Vor Gericht und auf hoher See ist sich jeder selbst der Nächste