Eure Meinung nach Verkehrsunfall

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Benno

Benno

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Mit der Teilschuld, das ist so eine Sache. Hat er gestanden gibt es keine. Hat er auf dem Fahrrad gesessen und ist gefahren, so hat er am Verkehrsgeschehen teilgenommen. Dann sind eigentlich 25% Teilschuld normal.

Gruss,
maxquer
Na na, wir haben es hier mit der Konstellation Auto gegen Fahrrad zu tun, also nix Betriebsgefahr. Es sind nur die Verursachungsanteile aus Verschulden abzuwägen und nach der Sachverhaltsschilderung, so sich diese beweisen lässt, sehe ich kein Mitverschulden des TE.
 
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Randyacres

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Du bist mein Held!
Wenn ich Zahnschmerzen habe, dann ziehe ich mir die Zähne auch selbst mit einer Wasserpumpenzange.😎

Gruß,
maxquer
im Gegensatz zum Ziehen mit der Zange musste ich ja keinerlei berufsfremde Tätigkeiten anwenden, um zu meinem Recht zu gelangen. Einfach die bekannten Procedere einhalten, also Versicherungsmeldung, Arzt- und Polizeibericht etc. um dann der gegnerischen Versicherung keine offenen Flanken mehr zu bieten. Das letzte Mal ist ca. 8, 9 Jahre her, evtl. hat sich seitdem daran etwas geändert. Für mich jedenfalls lief das immer hervorragend. Sollte es irgendwann mal nicht mehr laufen, steht es mir doch frei, zu jedem Zeitpunkt einen Anwalt zu konsultieren, mir läuft da doch nichts weg
 
ginfizz

ginfizz

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@Pepepower Gute Besserung und mein Glückwunsch zu deiner Entscheidung den Anwalt hinzu zu ziehen.

1. Fall
Ich flog vor so 15 Jahren vom Fahrradsattel auf eine Motorhaube die wie aus dem Nichts auf dem Fahrradweg erschienen war. Zeuge rief Polizei/Rettung, alles ging seinen geordneten Weg. Ich wurde von den Sanitätern wie ein rohes Ei vom Boden aufgehoben und dann ging es zur Untersuchung ins Krankenhaus.

Sehr viel Glück gehabt! (Seit dem Zeitpunkt fahre ich auch mit Helm!) Nur ein kleiner Finger gebrochen über dem Auge zwei Nadelstiche. Nach drei Stunden wieder Zuhause.

Der Autofahrer, mir wäre es nicht anders ergangen, ging mächtig die Düse was er da angerichtet hat. Schuldfrage war eindeutig. Zeuge war vorhanden. Am nächsten Tag bekam ich eine Mail von dem Autofahrer indem er sich, für mich glaubhaft, entschuldigte.

Dennoch ging der Vorfall sofort zum Anwalt. Der Anwalt war mein Bruder!
Der hat dann alles mit der Versicherung schriftlich geregelt und ein Schmerzensgeld ausgehandelt.

Und spätestens bei dem Thema Schmerzensgeld, da hat man als Laie keinerlei Erfahrung. Ich glaube mich zu erinnern, dass mein Bruder mal sinngemäß sagte: „Die waren wohl der Meinung dass sie uns billig abspeisen können“.


2. Fall

Ich stehe einfahrbereit, 45°, auf die Hauptstrasse, schaue nach hinten nach dem Verkehr. Rechts sind parallel zur Hauptstrasse Parkbuchten. Als ich wieder nach vorne sehe, fährt rückwärts ein SUV auf mich zu und mangelt mich stehend um.

Ich falle nach links weg, mir ich nichts passiert. Zeugen vorhanden, sogar ein vorbeifahrender Sanitäter steigt aus und erkundigt sich nach mir.

Man tauscht die Versicherungskarten aus. Ich rufe bei der generischen Versicherung an. Das hört sich zunächst alles ganz gut an. Sachverständiger schicken wir vorbei, ich habe freie Wahl der Werkstatt, ich habe die freie Wahl zwischen Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall/Tag.

Gutachter kommt, sieht sich alles an. Da wäre ja noch der Helm, der liegt in meiner Wohnung, soll ich den runter holen? Nee sagte er, markiere die Stellen wo Schäden sind und schicke die Fotos per Mail der Versicherung, wird alles gezahlt. 2 Stunden später habe ich sein Gutachten per Mail vorliegen.

Bis dahin war ich guter Dinge, dass ich die Angelegenheit so über die Bühne bringe.

Beim Freundlichen vorgefahren. Seine erste Frage ließ nicht Gutes erahnen. Welche Versicherung hat der Unfallgegner? Hoffentlich xxx versichert ….. doch genau die war es. Ohohoh… da warte mal ab. Und so kam es auch!

Es ging los, sie zahlen den Helm nicht. Nach meinem Einspruch… dann wollten sie nur anteilig zahlen. Nach meinem weiteren Einspruch, ich solle mir den doch Online besorgen, Link war mit angefügt, da sei er billiger.

Das war dann so der Zeitpunkt wo ich mich dann mit dem ADAC in Verbindung gesetzt habe. Nach dem Telefongespräch mit dem Anwalt habe ich dem das Mandat erteilt, ich aber ohne Rechtsschutz! Mein Bruder war leider verstorben.

Also, das Moped stand beim Freundlichen, Ersatzteile waren nicht sofort verfügbar.

Das mit dem Helm ließ mir keine Ruhe. Also selber recherchiert, der ADAC-Anwalt hatte keinerlei Erfahrung(!) wie mit dem Helmthema zu verfahren wäre, und Bingo ein ganz wichtiges Urteil gefunden. Endurteil 10 U 2581/13 Oberlandesgericht München vom 26.06.2015 im Volltext mit Referenzen und Zitaten bei ra.de

Kernaussage:
„Hinsichtlich der beschädigten Motorradschutzkleidung einschließlich Helm geht der Senat aufgrund des Sachvortrages der Klagepartei davon aus, dass eine gleichwertige Lederkombi (1.438,80 €) angeschafft wurde und auch das der Beklagten zu 1) vorgelegte Angebot über Motorradstiefel (289,95 €) in der Qualität der beim Unfall beschädigten Schutzbekleidung entspricht. Der Schädiger hat im Falle der Wiederbeschaffung beschädigter Kleidungsstücke den Wert dieser Kleidungsstücke ohne Abzug „neu für alt“ zu ersetzen, da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung anderseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient“

Das Moped ca. 30 Tage nach dem Unfall beim Freundlichen abgeholt.

Jetzt ging’s erst richtig zur Sache, die wollten den Nutzungsausfall nicht zahlen.

Weil, der gegnerische Anwalt der Meinung war:
  • Moped war OK ich hätte weiterfahren können (Bremshebel stark verbogen, kaum zu greifen mit Winterhandschuhen)
  • Ich hätte beim Freundlichen vorfahren sollen, der stellt den Schaden fest, baut wieder alles zusammen, ich fahre wieder nach Hause.
  • Die Ersatzteile werden bestellt.
  • Und dann, keiner weiß es, fahre ich x Tage später wieder zum Freundlichen
  • Und je nach Dauer der Wartezeit hätte dann die gegnerische Versicherung sich die günstigste Variante aussuchen wollen.
  • Dann die frei erfundene Behauptung, ich wäre ja doch gefahren, also Moped OK
  • und, und, und, und weiß ich schon nicht mehr
  • Zu aller Letzt! Es läge doch Schnee, da fährt doch eh keiner, ergo zahlen sie keinen Nutzungsausfall
Wie kann ich belegen dass ich nicht gefahren bin, bzw. nur zum Tanken und dann zum Freundlichen? Gutachtenfotos mit KM-Stand, Routenplaner und Auftrag vom Freundlichen mit KM-Stand. Da steckt man Zeit in solche Gegenbeweise, 37 Mails gingen hin&her, weil die Versicherung alles Mögliche frei erfindet und im Schriftsatz auch behauptet!

Das ging vor Gericht.
Bis auf 25,-€ (unser Rechenfehler den man abnickt und stehen lassen kann), musste die Versicherung brav zahlen.
Die gesamte Forderung war so an die 1.600,-€.
Gesamte Gerichtskosten von 900,-€ zahlte der Gegner.
Meinen Anwalt musste ich nicht bezahlen.

Im Gerichtssaal habe ich mir die Freiheit (heraus-) genommen und vor der Richterin (im meine sie hat mir zustimmend zugenickt), und den generischen Anwalt, „so richti zammgschissn“.
  • ob es sein Geschäftsmodell sei, mit fadenscheinigen und frei erfundenen Gründen den Unfallgegner einzuschüchtern
  • ob es seine Versicherung nötig hat mittels Gerichtsverfahren die Dividenden aufzubessern. Das sei ja nun sauber gescheitert
  • mit seinem Verhalten der Staat unnötig belastet wird
  • Er mit seiner speziellen Berufsauffassung meine Zeit verplempert!
  • Dieses Zusammentreffen fände kann nur wegen ihm statt.
Der fein gezwirnte Bursche leuchtete obenrum im satten Rot und ging dann wortlos seiner Wege.

P.s.:
Es gibt noch ein Urteil zu Nutzungsausfall & lange Standzeiten in Werkstätten und ausländischen Automarken. Inland zu Ausland sind gleichgestellt
OLG Köln Urteil vom 25.06.1998 - 1 U 20/98 - Zum Nutzungsausfall bei längerer Ersatzteilbeschaffungsdauer
Das kannte der ADAC-Anwalt auch nicht!

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

abgewandelt

Vor Gericht und auf hoher See ist sich jeder selbst der Nächste
 
G

Gast 11529

Gast
Zum Thema Ersetzen von Schutzkleidung des Motorradfahrers gibts einschlägige Gerichtsurteile. Die
Schutzkleidung erfüllt keine modischen Aspekte, sie dient dem Schutz, also muss sie bei Beschädigung die nicht mehr zum weiteren Gebrauch veranlassen durch einen vollwertigen neuen Schutz ersetzt werden. Es ist der Anschaffungswert zu erstatten. Keine Teil-Abnutzung weil der Helm 2 Jahre alt war zum Zeitpunkt des Unfalls. In meinem Fall wurde mit Original-Kaufbelegen alles Eins zu Eins ersetzt.
 
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Reincarnator

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Ohne mich tiefer in die Kommentare eingelesen zu haben:

Die "Schuld" spielt hier nur insofern eine Rolle, als es um die juristische Bewertung einer Straftat geht. Diese liegt hier in Form eines Verstoßes i.S. § 229 StGB vor. Über die Schwere der Schuld bzw. deren Negativ-Abgrenzung i.S. der §§ 19-21 StGB entscheidet die StA oder das AG, je nachdem, wo das letztlich endet.

Maßgeblich für finanzielle Entschädigungen des materiellen und des Personenschadens ist jedoch das Zivilrecht. Wer einen Schaden verursacht, haftet. Deshalb heißt der Zahlende in dem Fall auch nicht "Schuldige" sondern "Haftpflichtversicherung".

In diesem Zusammenhang werden auch Umstände bewertet, inwieweit der Geschädigte durch sein Verhalten möglicherweise anteilig an der Entstehung oder auch Höhe des Schadens beteiligt war. Das bezeichnet der Volksmund zwar gerne als "Mitschuld", juristisch ist das aber Quatsch.

Das wäre z.B. denkbar, wenn Du keinen Helm getragen und daraus resultierend schwerere oder gar bleibende Kopfverletzungen davongetragen hättest.

Der Unfallverursacherin kann es letztlich wurscht sein, ob ihr Versicherer mit 5000 Euro oder mit 500.000 Euro haftet. Zur Bewertung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist die Inanspruchnahme juristischen Beistandes aus meiner Sicht unabdingbar. Zu diesem Zweck bezahle ich eine Premium - Rechtsschutzversicherung. Nicht wegen Verkehrsunfällen, sondern u.a auch Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, dem Arbeitsamt oder der Rentenkasse.

Keinesfalls solltest Du Dich mit einem Schadenschnelldienst abspeisen lassen.
Ein juristischer Beistand beantragt Akteneinsicht zunächst bei der Polizei, die den Unfall bearbeitet und ihm diese nicht gewährt, sondern das Schreiben mit der Unfallakte an die StA weiter leitet. Von dort bekommt der Anwalt Akteneinsicht. Dazu wird er ärztliche Befunde anfordern, evtl. Gutachten erstellen lassen (sachverständige und/oder medizinische) und den Ausgang des Strafverfahrens abwarten.

Daran wird er dann die Ansprüche knüpfen, die geltend gemacht werden können.
 
Pepepower

Pepepower

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Hallo nochmal an alle,

vielen Dank für Eure Antworten, Meinungen und Tips.

Gruß Pepe
 
SLK

SLK

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Maßgeblich für finanzielle Entschädigungen des materiellen und des Personenschadens ist jedoch das Zivilrecht. Wer einen Schaden verursacht, haftet. Deshalb heißt der Zahlende in dem Fall auch nicht "Schuldige" sondern "Haftpflichtversicherung".
Deine Schlussfolgerung ist falsch. Die Haftpflichtversicherung heißt deswegen so, weil es gemäß BGB die Verpflichtung des Verursachers zur Haftung gibt. Der Versicherer tritt in die Rechtsfolgen des VN ein.
 
teileklaus

teileklaus

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Ach die Rechtsverdreher, Rechtsschutzversicherungen Versicherer..
Ich hatte einen unverschuldeten Unfall mit einem der sein FZ nur bei seiner E x ausgeliehen hatte keine Papiere dabei usw. einfach auf der Abbiegespur mit durchgezogenem Streifen vor mir 180 Grad gedreht, ich in die Seite und Sturz.
Ohne Polizei ohne Krankenwagen nur Prellungen, alles privat geregelt. Schadensmimimierung.
Habe den Sachverständigen bestellt , die Versicherung den Halter angerufen.
Die hat sich paar Tage danach gemeldet nach der Gesundheit und Schmerzen erkundigt , der Schaden ist großzügig bezahlt worden meine Stiefel und Hose auch.
Dann vom "Gewinn" eine neue Kombi gekauft. Widerbeschaffungswert plus Umbaukosten bezahlt. Wirtschaftlicher Totalschaden minus Restwert.
Mir scheint man will da doch eher mal Geld machen mit dem Rechtsschutz usw,
Die waschen sich doch nur im Schaden, der damit für alle noch teurer auf die Beiträge umgelegt wird.
Ich hab denen am Telefon gesagt, das ist der Schaden, wenn sie schlau sind bezahlen sie den , sonst nehme ich mir einen Fachanwalt. Brauchts nicht wird alles bazahlt. Erleichtert war ich dann doch.
Kann man nicht mehr auf Ordentliche Leute vertrauen?
 
Micha1200gs

Micha1200gs

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Auchbwenn es 1000% klar ist, das sie Schuld ist, brauchst du ein Anwald !
Den das eird ein Hickmeck mit Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die werden nicht fragen was sie dir alles bezahlen dürfen !
Kurz und knapp, geh zum Anwald und dann geht es auch hin und her, den die wollen nicht schnell zahlen und wenn dann nur so wenig wie möglich.
Such schon mal die Rechnung fprs Fahrrad raus und für alles was kaputt ist.
Die Frau kann nett sein wie sie will, aber jetzt gibts nur noch Kontackt Versicherung und Anwald.
 
madlu1100

madlu1100

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Salve beinand,
egal was die Frau gesagt hat oder wie es die Polizei und andere Zeugen sehen,
es kann nachher ganz anders laufen als gedacht, deshalb würde für mich nichts
anderes als zum Anwalt gehen in Frage kommen.
 
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Reincarnator

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Deine Schlussfolgerung ist falsch. Die Haftpflichtversicherung heißt deswegen so, weil es gemäß BGB die Verpflichtung des Verursachers zur Haftung gibt. Der Versicherer tritt in die Rechtsfolgen des VN ein.
Ich weiß nicht, was Du da falsch verstanden hast. Ich ziehe keine "Schlußfolgerungen". Ich weiß das. Denn das steht so in §823 BGB

Das ist exakt das, das ich gemeint und auch geschrieben habe
Und genau deshalb heißt eine Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung.

Ich habe im Übrigen im Studium gelernt, bei solchen Sachverhalten immer das Gesetz zu zitieren. Nicht "gemäß BGB", sondern die konkrete Bestimmung. Kleiner Tipp von meinem Strafrechtsprofessor:

"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein."

Und noch einen für diejenigen, die an das Gute und Gerechte glauben:_

"Wer von Ihnen immer noch glaubt, dass Recht und Gerechtigkeit auch nur das Geringste miteinander zu tun haben, ist in meinen Vorlesungen fehl am Platz"
 
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Bahnburner

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Ach die Rechtsverdreher, Rechtsschutzversicherungen Versicherer..
I...
Mir scheint man will da doch eher mal Geld machen mit dem Rechtsschutz usw,
Die waschen sich doch nur im Schaden, der damit für alle noch teurer auf die Beiträge umgelegt wird.
Ich hab denen am Telefon gesagt, das ist der Schaden, wenn sie schlau sind bezahlen sie den , sonst nehme ich mir einen Fachanwalt. Brauchts nicht wird alles bazahlt. Erleichtert war ich dann doch.
Kann man nicht mehr auf Ordentliche Leute vertrauen?
Klaus,

emotional denke ich da eigentlich ähnlich wie Du.
Aber ich habe bei einem anderen Schadenfall (keine Verkehrssache) schon erlebt, wie man als geschädigter Laie von einer namhaften Versicherung über den Tisch gezogen werden kann. Da wirst von dem wahrscheinlich entsprechend geschulten Profi am anderen Ende zum Deppen gemacht und am Schluss abgezockt.
Mein persönliches Fazit war: auf "ordentliche Leute" könnte man schon vertrauen, aber mein Vertrauen darin, dass es bei den Versicherungen viele "ordentliche Leute" (im Sinne der Geschädigten, nicht im Sinne der Aktionäre) gibt, ist nicht besonders groß.
Klar gibt es da bestimmt auch gute Leute, deren Interesse es ist einen geschädigten anständig zu entschädigen. Anständig heißt nicht "Reibach machen", sondern so gestellt sein, als hätte das Schadenereignis nicht stattgefunden (wenn das überhaupt möglich ist). Aber da die Versicherungen mit Geschädigten so asozial umgehen wie ich es jetzt schon ein paar Mal erlebt habe, lasse ich das gerne auch einen Profi regeln, auch wenn das eigentlich nicht meiner Mentalität entspricht. Aber ich lass mich halt nicht gerne abzocken.

Grüße
Matthias
 
teileklaus

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Da bin ich bei dir Matthias. Ich hatte immer den Schädiger im Fokus nicht die Versicherung des Verursachers. Das erschüttert mein Menschenbild... nein verändert mein Versichererbild.
 
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Flori4

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Ohne mich tiefer in die Kommentare eingelesen zu haben:

Die "Schuld" spielt hier nur insofern eine Rolle, als es um die juristische Bewertung einer Straftat geht. Diese liegt hier in Form eines Verstoßes i.S. § 229 StGB vor. Über die Schwere der Schuld bzw. deren Negativ-Abgrenzung i.S. der §§ 19-21 StGB entscheidet die StA oder das AG, je nachdem, wo das letztlich endet.

Maßgeblich für finanzielle Entschädigungen des materiellen und des Personenschadens ist jedoch das Zivilrecht. Wer einen Schaden verursacht, haftet. Deshalb heißt der Zahlende in dem Fall auch nicht "Schuldige" sondern "Haftpflichtversicherung".

In diesem Zusammenhang werden auch Umstände bewertet, inwieweit der Geschädigte durch sein Verhalten möglicherweise anteilig an der Entstehung oder auch Höhe des Schadens beteiligt war. Das bezeichnet der Volksmund zwar gerne als "Mitschuld", juristisch ist das aber Quatsch.

Das wäre z.B. denkbar, wenn Du keinen Helm getragen und daraus resultierend schwerere oder gar bleibende Kopfverletzungen davongetragen hättest.

Der Unfallverursacherin kann es letztlich wurscht sein, ob ihr Versicherer mit 5000 Euro oder mit 500.000 Euro haftet. Zur Bewertung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist die Inanspruchnahme juristischen Beistandes aus meiner Sicht unabdingbar. Zu diesem Zweck bezahle ich eine Premium - Rechtsschutzversicherung. Nicht wegen Verkehrsunfällen, sondern u.a auch Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, dem Arbeitsamt oder der Rentenkasse.

Keinesfalls solltest Du Dich mit einem Schadenschnelldienst abspeisen lassen.
Ein juristischer Beistand beantragt Akteneinsicht zunächst bei der Polizei, die den Unfall bearbeitet und ihm diese nicht gewährt, sondern das Schreiben mit der Unfallakte an die StA weiter leitet. Von dort bekommt der Anwalt Akteneinsicht. Dazu wird er ärztliche Befunde anfordern, evtl. Gutachten erstellen lassen (sachverständige und/oder medizinische) und den Ausgang des Strafverfahrens abwarten.

Daran wird er dann die Ansprüche knüpfen, die geltend gemacht werden können.

Da stimme ich dir voll und ganz zu.
 
Tobias86

Tobias86

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@Pepepower jetzt ist schon etwas Zeit vergangen und ich hoffe bei dir ist alles verheilt und ok soweit.
Kannst du kurz berichten wie das jetzt verlaufen ist und ob du einen Anwalt gebraucht hast etc?
(keine Zahlen und Beträge nennen, nur wie das abgelaufen ist und ob es da Probleme gab..)

Vielen Dank
 
Pepepower

Pepepower

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Hallo Leute,

es ist nett das ihr nachfragt.
Also gesundheitlich passt alles wieder, außer ein paar Narben bleibt nichts zurück.
Die Abwicklung mit der Versicherung war ein einziger Kampf, es ist schon erschreckend wie mies Menschen einen anderen behandeln sobald es um Geld geht.
Es war auf jeden Fall unerlässlich eine Anwältin einzuschalten, ohne wäre ich verloren gewesen.
Ich habe mich mit der Versicherung erst Ende Januar außergerichtlich geeinigt, die Versicherungen haben bei der Regulierung definitiv Zeit.
Durch die Erfahrung die ich gemacht habe kann ich jedem nur empfehlen im Schadensfall sofort einen Anwalt einzuschalten, vor allem wenn der Gegner "Allianz" heißt.

Was ich aber wirklich schade finde ist, daß sich die Unfallgegnerin nicht ein einziges Mal gemeldet hat.


Ich wünsche Euch allen eine tolle Saison und allzeit unfallfreie Fahrt.

LG Peter
 
Thema:

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