Bei der Regulierung des materiellen Schadens sehe ich keine Probleme.
Bei der Forderung nach Schmerzensgeld, wird es mitunter ins Leere laufen.
Vorrausgesetzt, dass keine bleibenden Schäden nachzuweisen sind.
Eine Platzwunde am Kopf - ein aufgeschürftes Knie... das wird nicht zwangsläufug reguliert.
Die gegnerische Versicherung kann natürlich freiwillig etwas vorschiessen.
Mir fuhr mal in Berlin (BAB) jemand aufs Heck - Stauende... eine Woche krankgeschrieben - Nackenschmerzen...
Pro Tag erhielten wir 100.- damit war die Sache erledigt - ohne weiter Nachweise erbringen zu müssen.
Das geschah allein durch die Unfallmeldung an die gegenerische Versicherung - ohne Aufforderung
Gute Besserung