Eure Meinung nach Verkehrsunfall

Diskutiere Eure Meinung nach Verkehrsunfall im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ui, hab ich - trotz vitalem Dorffunk - gar nicht mitbekommen... Bestimmt irgendwo am Busbahnhof, oder? Ich drück Dir die Daumen, dass alles gut...
moubeli

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"Wilma" > BMW R1200R LC, "Elise" > Scary Scarver
..
Ich war gestern mit dem Fahrrad bei uns im Ort unterwegs und wurde von einer Autofahrerin übersehen und leider recht ordentlich angefahren.
...
Ui, hab ich - trotz vitalem Dorffunk - gar nicht mitbekommen... Bestimmt irgendwo am Busbahnhof, oder? Ich drück Dir die Daumen, dass alles gut verläuft - auch für die Dame, die das ganz sicher alles nicht wollte. Liebe Grüße aus Neuses!
 
Pepepower

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Danke Euch, auch für die Genesungswünsche.

Ui, hab ich - trotz vitalem Dorffunk - gar nicht mitbekommen... Bestimmt irgendwo am Busbahnhof, oder?
Hey Nachbar, der Unfall war an der Einfahrt Busbahnhof/Rewe.
Eigentlich waren einige Zeugen und viele "Zuschauer" vor Ort, da hat der Dorffunk eindeutig nicht funktioniert. 🤪
 
moubeli

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"Wilma" > BMW R1200R LC, "Elise" > Scary Scarver
Yep. Die Ecke ist brandgefährlich, da rappelt es ja öfter... Dann nochmals, gute Besserung und viel Glück mit der Regulierung.
P.S.: wir (meine Frau und ich) fahren ja fast jedes Wochenende nette Tagestouren, manchmal sind noch eins, zwei weitere GS-Fahrer aus Bernbach und Neuses dabei. Falls Du mal Lust hast mitzukommen, schreib mich einfach an.
 
Pepepower

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P.S.: wir (meine Frau und ich) fahren ja fast jedes Wochenende nette Tagestouren, manchmal sind noch eins, zwei weitere GS-Fahrer aus Bernbach und Neuses dabei. Falls Du mal Lust hast mitzukommen, schreib mich einfach an.
Das ist nett, vielen Dank.
Ich bin mir sicher das wir uns im vorbeifahren schon gesehen haben.

Gruß Pepe
 
Hulkmaedchen

Hulkmaedchen

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Hallo Pepe,gute Besserung.
Okay,mein Freund der somborner Busbahnhof,da hält jeder noch schnell drauf und keiner weiß wirklich wer,wo Vorfahrt hat. Falls du einen Anwalt brauchst und nicht hast,rufe Mal die Katja Dellmuth in Neuses an, die macht Verkehrsrecht.
Ich denke die Frau hat jetzt auf jeden Fall so einen Schreck,die guckt jetzt immer 2 Mal.
 
SLK

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Dazu noch zu berücksichtigen:
  • private Fahrt?
  • Fahrt zur Arbeit? -> Wegeunfall -> evtl. bessere Versorgung; Gehaltsausfall übernimmt ggf. BG
Das wird sofort im Krankenhaus abgefragt, also läuft das in diesem Falle automatisch ab.
 
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Randyacres

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Wenn eine Versicherung dir alles auf Anhieb so entschädigt wie es dir zusteht- oder du dir das wünschst, dann haben wir das ... 8. Weltwunder.
ich hatte in meiner Zeit als Verkehrsteilnehmer sicher so 6 - 8 unverschuldete Unfälle und noch jeden habe ich ohne Anwalt und ohne Scherereien zu meiner vollsten Zufriedenheit abwickeln können. Keine einzige Seite Korrespondenz nötig, lediglich ein paar Telefonate
 
lederkombi

lederkombi

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Anwalt ist wichtig, man weiss nie was die gegnerische Versicherung (in der Regel nicht die Verursacher!) alles unternimmt, da erlebst Du Sachen … .
Ansonsten gute Besserung ✊
Genau deswegen braucht es einen Anwalt. Auch wenn die beteiligen Parteien sich beim Vorfall einig sind, im Nachgang kommen die Versicherungen ins Spiel und da wird meist mit etwas härteren Bandagen gekämpft.
 
MadAtHome

MadAtHome

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Die Verletzungen sind dokumentiert, ich wurde ja mit dem Krankenwagen in die Klinik gebracht und dort behandelt und durchgecheckt.
zumindest bei uns in Österreich sind die Tage danach auch wesentlich für die Bemessung des Schmerzensgeldes. Ich hatte bis jetzt zwei Unfälle, einen mit einer ca. 60x20cm großen Verbrennung (3. Grades) an Ober- und Unterschenkel und einen mit massiven Prellungen auf der linken Körperseite.
Das Schmerzensgeld war bei der Verbrennung größer, die Schmerzen allerdings bei den Prellungen.
Für die Bemessung hilfreich ist ein sogen. Schmerzprotokoll. Mach Dir eine Excel-Tabelle mit dem Tagesdatum und trage in jede Zeile pro Tag ein, wie stark Du die Schmerzen empfindest (auf einer Skala von 1-3, leicht, mittel,stark), ob Du und wie viele Schmerzmittel (welche) Du nimmst, welche Abläufe des täglichen Lebens wie eingeschränkt sind (z.B. kann nicht auf der Seite liegen, starke Schmerzen beim Aufsetzen, Stehen länger als 10 Min. unmöglich, etc).
Wenn Du sowas nicht hast, schätzt die Versicherung wieviele Tage leichte, mittlere und starke Schmerzen Du hattest - und sicher nicht zu Deinen Gunsten ;-).
Grüße aus Wien
MaD
 
Assekurati

Assekurati

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Eigentlich ist ja alles soweit klar, aber was muss ich jetzt tun?
Brauche ich einen Anwalt?
Kann ich mich darauf verlassen das die gegnerische Versicherung alles ordnungsgemäß ersetzt?
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
Schön, dass es Dir soweit gut geht.
Zu Deinen 3 Fragen: Ja, Nein, Ja.
 
gshogi

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ich hatte in meiner Zeit als Verkehrsteilnehmer sicher so 6 - 8 unverschuldete Unfälle und noch jeden habe ich ohne Anwalt und ohne Scherereien zu meiner vollsten Zufriedenheit abwickeln können. Keine einzige Seite Korrespondenz nötig, lediglich ein paar Telefonate
Da ging es aber bestimmt nicht um körperlichen Schaden mit Schmerzensgeldanspruch - oder?
 
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Gast 54259

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Wer schuld ist und wer nicht entscheidet weder die Dame noch irgendwelche Zeugen und auch nicht die Polizei sondern das Gericht falls es soweit kommt. Wenn die gegnerische Versicherung auch nur einen Funken für eine Teilschuld sieht, geht's übers Gericht.
 
Pepepower

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Hallo Leute,

ich war gerade bei der Wundkontrolle und hatte ein längeres Gespräch mit dem Arzt.
Soweit alles ganz gut, nur das Bein soll ich sehr sorgfältig beobachten.
Einen Anwalt habe ich mittlerweile eingeschaltet, ich hatte die telefonische Rechtsberatung vom ADAC genutzt, die haben mir einen Anwalt in der Nähe empfohlen, der übernimmt den Fall.


Vielen Dank an Euch alle.
Pepe
 
SQ18

SQ18

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...gute Entscheidung mit dem Anwalt - wir haben gerade wieder einen Fall laufen (auch polizeilich aufgenommen) wo die gegnerische Versicherung erstmal ein Mitschuld von 70% angesetzt hat u.a. weil der Unfallgegner sich bei der Unfallmeldung nochmal "umentschieden" hat wie der Ablauf war.
Nach Einspruch durch Anwalt sind die auf 60 oder 50 runter, jetzt gehts erstmal weiter, vermutlich bleiben am Ende 30% übrig.
 
maxquer

maxquer

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Wer schuld ist und wer nicht entscheidet weder die Dame noch irgendwelche Zeugen und auch nicht die Polizei sondern das Gericht falls es soweit kommt. Wenn die gegnerische Versicherung auch nur einen Funken für eine Teilschuld sieht, geht's übers Gericht.
Mit der Teilschuld, das ist so eine Sache. Hat er gestanden gibt es keine. Hat er auf dem Fahrrad gesessen und ist gefahren, so hat er am Verkehrsgeschehen teilgenommen. Dann sind eigentlich 25% Teilschuld normal.

Gruss,
maxquer
 
SLK

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u.a. weil der Unfallgegner sich bei der Unfallmeldung nochmal "umentschieden" hat, wie der Ablauf war.
Nach Einspruch durch Anwalt sind die auf 60 oder 50 runter,
Meist liegen spätere Probleme bei der Regulierung in der Schadenmeldung des Verursachers. Spätestens wenn die Leute zu Hause sind und vom Vorfall erzählen, wird der Sachverhalt noch mal verändert und alle, die nicht dabei waren, wissen es dann besser.

Ich war 38 Jahre als Vertreter tätig und habe mal folgenden Sachverhalt aufgenommen: Eine Kundin wollte im Feierabendverkehr aus einer Nebenstraße auf die Hauptstraße nach links einbiegen. Die Sichtverhältnisse waren super. Sie sagte: Ich habe schon einige Zeit gewartet, aber es kamen so viele Autos. Als ich eine Lücke sah, fuhr ich los und schon knallte es. Ich habe das andere Auto nicht gesehen, aber es war zu schnell.

Natürlich habe ich den letzten Satz nicht in der Schadenmeldung aufgenommen.

Selten habe ich erlebt, dass Kundinnen oder Kunden klar zugegeben haben, dass sie Schuld am Unfall hatten. Meist wird versucht, mit fadenscheinigen Ausreden und Ausflüchten die eigene Schuld zu verringern.
 
die_kleine_q

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Eine baldige und vollständige Genesung auch von meiner Seite!

Das Geschehene macht wieder bewusst, wie wichtig der Radlhelm ist.
Grad die aktuellenTemperaturen sind ein willkommener Grund, den wesentlichsten Schutz allzugerne wegzulassen.
Kopf auf Boden ist keine gute Sache. Gottseidank hattest Du einen Helm auf!

Die Fragen zum weiteren Vorgehen wurden ja schon ausreichend beantwortet.

Alles Gute!
 
maxquer

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Du bist mein Held!
Wenn ich Zahnschmerzen habe, dann ziehe ich mir die Zähne auch selbst mit einer Wasserpumpenzange.😎

Gruß,
maxquer
 
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Gast29174

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Bei der Regulierung des materiellen Schadens sehe ich keine Probleme.

Bei der Forderung nach Schmerzensgeld, wird es mitunter ins Leere laufen.

Vorrausgesetzt, dass keine bleibenden Schäden nachzuweisen sind.

Eine Platzwunde am Kopf - ein aufgeschürftes Knie... das wird nicht zwangsläufug reguliert.

Die gegnerische Versicherung kann natürlich freiwillig etwas vorschiessen.

Mir fuhr mal in Berlin (BAB) jemand aufs Heck - Stauende... eine Woche krankgeschrieben - Nackenschmerzen...

Pro Tag erhielten wir 100.- damit war die Sache erledigt - ohne weiter Nachweise erbringen zu müssen.
Das geschah allein durch die Unfallmeldung an die gegenerische Versicherung - ohne Aufforderung

Gute Besserung 👍
@ex-5
Auch von mir gute Besserung!

Mit dem Schmerzengeld sehe ich das so jedenfalls in Deutschland. Auch wenn du " nur " die Schmerzen eines HWS Syndrom hast und auch keine ersichtlichen Spätfolgen zu erwarten sind so hast du Anspruch auf Höhe von Schmerzensgeld wenn du etwas vom Arzt nachweisen kannst. In welcher Höhe sagt dir wirklich besser ein Anwalt.

Mir ist mal ein 19 jähriger in der Probezeit in mein Auto gefahren, da es das Auto vom Kumpel war hielt er und der Halter es nicht für nötig es der Versicherung zu melden auch nicht auf Aufforderung der Versicherung. Zum Glück hatte ich den Polizeibericht und war auch wegen Schmerzen im Genick beim Arzt.

Als die Versicherung immer wieder vertröstet hat, weil sich der Versicherungsnehmer nicht gemeldet hat habe ich dann mit Anwalt gedroht und meine Forderungen hinsichtlich Auto und Schmerzensgeld ( ich habe damals beim Anwalt gearbeitet und kannte die Höhe )
geltend gemacht. Wurde dann auch anstandslos überwiesen.
 
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