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LieberOnkel
Gast
Darauf wollte ich hinaus. Danke!Oh, ich will nicht hoffen das der Innensenator Richter ist, das wäre mit der Gewaltenteilung nicht zu vereinbaren.
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Darauf wollte ich hinaus. Danke!Oh, ich will nicht hoffen das der Innensenator Richter ist, das wäre mit der Gewaltenteilung nicht zu vereinbaren.
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Ja, stimmt, hab ich vergessen. Umso schlimmer, weil ich das auch schon erlebt habe und Opfer war. Glücklicherweise hat die "Waffe" das Ziel verfehlt und ich habs überlebt.Das Zusammentreten von Mitbürgern (bis zum anschließend eintretenden Tod, grad in B passiert, mit "gesundem" Verhältnis 7:1, wenn ich das recht verfolgt habe), hast Du vergessen, zu erwähnen.
Grüße
Uli
Tja, aber der Richter macht die Gesetze nicht. Vom Gericht bekommst Du nicht Recht oder Unrecht, sondern ein Urteil auf der Grundlage der Gesetze, und die macht nicht der Richter. Der ist übrings auch nicht für die öffentliche Sicherheit zuständig. Das ist in B Zuständigkeit von Herrn Henkel.Darauf wollte ich hinaus. Danke!
Ich will Dich nicht angreifen, aber das ist jetzt wirklich naiv.Tja, aber der Richter macht die Gesetze nicht. Vom Gericht bekommst Du nicht Recht oder Unrecht, sondern ein Urteil auf der Grundlage der Gesetze, und die macht nicht der Richter. Der ist übrings auch nicht für die öffentliche Sicherheit zuständig. Das ist in B Zuständigkeit von Herrn Henkel.
Ich weiß zwar nicht, worauf Du hinauswillst aber ich nehme mal das erste.Ich will Dich nicht angreifen, aber das ist jetzt wirklich naiv.
Nimm Dir mal ein Strafgesetzbuch und schau da hinein, was der Gesetzgeber für Strafmöglichkeiten geschaffen hat.
Lebenslänglich zum Beispiel ist eine Strafe, die entgegen des erklärten Volkswillens (denn daselbe hatte das gesetzgebende Organ, welches diese Strafe beschloß, immerhin in demokratischer Wahl bestimmt) durch das Verfassungsgericht de facto abgeschafft wurde. Fünf Juristen (ich glaube das Stimmverhältnis war fünf zu drei, dies aber unter Vorbehalt) können so demokratische Politik untergraben. Das eigentlich absurde aber ist, daß es von der juristischen Meinung der Richter abhing. Hätten damals acht andere Richter dort gesessen, wäre das Ergebnismöglicherweise ein anderes gewesen.
Fazit: Die lebenslange Haftstrafe wurde an der Legislative vorbei abgeschafft.
Nach meiner bescheidenen Meinung - die keinen Juristen interessiert - wäre ein wenig gesunder Menschenverstand angebracht.
Ich glaube sehr wohl, das ich verstanden habe, wovon Du sprichst. Du scheinst nicht zu verstehen, wovon ich spreche.Ich glaube, Du hast nicht verstanden, wovon ich spreche.
Das Lebenslänglichurteil (von 1977 glaube ich) hat nichts mit der Sicherheitsverwahrung zu tun.
Und Dein Einwand mit den "objektiv zu ermittelnden Tatsachen" ist für mich auch nicht nachvollziehbar. Ich spreche von Fällen, in denen die (schwerwiegende!) Tat nachgewiesen ist, aber dennoch keine angemessene staatliche Sanktion auf das delinquente Verhalten erfolgt.
Was Du mir jetzt mit dem Hinweis auf die StPO sagen willst, verstehe ich auch nicht. Wir reden doch hier über materielles Strafrecht.
Genausowenig Deine Ausführungen zu den Grundsätzen des Rechtsstaates. Die stellt niemand in Frage.
Im übrigen teile ich Deine Ansichten zur nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht. Aber das ist ein anderes Thema.
Nee, nee, Du bist hier schon richtig, war nur nen kleiner Ausflug der die Grundlagen geklärt hat, warum man solchen Deppen nicht einfach die Hände abhackt, bzw. das nicht darf .kotzen immer noch die rücksichtslosen Dosentreiber an, welche ihre Kippen aus dem Fenster schnippen.
Aber das scheint ein anderer Fred zu sein ?
....was dann nicht erklärt, wieso Du etwas von der Sicherungsverwahrung zum Besten gibst. Was soll's.Ich glaube sehr wohl, das ich verstanden habe, wovon Du sprichst. Du scheinst nicht zu verstehen, wovon ich spreche.
Häh?Das BVerfG ist dafür zuständig, die Rechte Einzelner zu wahren. Das heißt, das Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat. Und das betrifft nun mal auch verurteilte Straftäter, auch diese haben verbürgte, nicht aufzuhebende, Rechte, z.B. Art 1-20GG. Das BVerfG mischt sich nicht in die Strafrechtsprechung ein. Beispiel:
Das BVerfG bestätigt regelmäßig, Rechtsbeugung ist ein Schwerverbrechen. Der Strafsenat des BGH (als zuständiges Gericht) stellt genauso regelmäßig die richterliche Unabhängigkeit über die Rechtsfolgen einer Rechtsbeugung. Würde sich das BVerfG einmischen, hätte der Strafsenat des BGH nichts zu lachen. Das BVerfG darf das aber nicht und tut es auch nicht.
Natürlich darf das Gericht nicht vom gesetzlichen Strafmaß (nach oben) abweichen, das verlangt auch niemand. Es wäre nur schön, wenn der gesetzliche Strafrahmen überhaupt mal ausgeschöpft würde.Das Strafgericht verhängt die, für den Täter angemessene, Strafe (sofern es von seiner Schuld überzeugt ist).
Das muß nicht gerecht sein. Schon gar nicht für die Opfer und schon zwei Mal nicht für diverse Stammtische. Das Gericht darf, und das ist gut so, vom gesetzlichen Strafmaß nicht nach oben abweichen.
Lebenslänglich ist NICHT lebenslänglich. Auf dem Papier ja, "in echt" nicht. Da liegt der Schnitt bei zwanzig Jahren.Zu den objekktiven Tatsachen gehört aber nicht nur die schwerwiegende Straftat, sondern alle anderen Umstände zum Zeitpunkt der Tat zusätzlich. Und lebenslänglich ist immer noch lebenslänglich. Der Täter kann frühestens nach 15 Jahren beantragen, das die Strafe ausgesetzt wird. Oder halt zu dem Zeitpunkt, den das Gericht im Urteil benannt hat. Bei den Terroristenprozessen (die im Übrigen absolute Gesinnungsjustiz waren) wurden diese meist deutlich über 20 Jahre festgelegt. Dafür muß aber eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Übert den Antrag auf Haftentlassung entscheidet dann wieder ein Gericht.
Im StGB steht noch ein wenig mehr als Du zu glauben meinst. Und wofür Strafverfahrensrecht gut ist, weiß ich auch. Dann erkläre mir doch mal anhand der StPO, wieso zum Beispiel der von mir als Beispiel angeführte Schaufel-Totschläger 8 Jahre bekommen hat und nach zwei Dritteln wieder rausdarf.Die StPO ist die Grundlage für den Strafprozess, whährend im StGB steht, was unter Strafe steht und wieviel es dafür gibt. Wenn Du die Urteile verstehen willst, mußt Du die StPO kennen.
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde durch den EuGH kassiert. Egal. Ich habe ein Problem damit, weil hier demokratisch entstandene Gesetze von Juristen kassiert werden. Nur weil Richter mit einer bestimmten MEINUNG sich damit befaßt haben.Wenn Du die Grundsätze des Rechtstaates nicht in Frage stellst, warum hast Du dann ein Problem damit, dass das BVG (so hieß das damals noch) festgestellt hat, eine lebenslange Strafe, die nur aufgrund einer Begnadigung beendet werden kann, sei mit den Menschenrechten nicht vereinbar? Genauso wie die nachträgliche Sicherungsverwahrung.
Und das ist meiner Meinung nach nicht Aufgabe des Gerichtes! Es ist im Grunde sogar Blödsinn. Entweder Freiheitsstrafe ist menschenunwürdig, dann gehört sie gleich ganz abgeschafft (vermutlich kommt das auch irgendwann). Oder eben nicht. Dann kann man wohl auch ein menschenwürdiges Leben hinter Gittern führen. Auch lebenslang.Das BVG hat geurteilt, um es kurz zusammen zu fassen, das es objektive Möglichkeiten geben muß, außer dem Gnadenakt, ein menschenwürdiges Leben zurück zu erlangen. Das heißt ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit. Der Gnadenakt ist ein persönlicher Akt, der nicht auf der Ermittlung der Umstände beruht. Das BVG wollte aber ein überprüfbares Verfahren haben, das nicht von der Stimmung eines einzelnen abhängt, sondern durch die Justiz geprägt ist. Deswegen kann ein Lebenslänglicher seine Haftentlassung beantragen und ein Gericht entscheidt darüber, ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt oder nicht und je nach Entscheidung wird er freigelassen oder auch nicht.
Bedingt hast Du recht. Der Resozialiserungsgedanke hat im Verlaufe der Zeit leider einen immer stärkeren Platz eingenommen. Er ist ja im Grunde genommen auch nicht völlig verkehrt.Unser Strafsystem baut nicht auf dem Gedanken der Rache auf, sondern auf dem Gedanken der Besserung. Und eins ist völlig klar, die meisten Lebenslänglichen (Mord) würden ihr Verbrechen nie wieder begehen.
Endlich wieder Äpfel und Birnen. Erstens funktioniert die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sehr viel effektiver und unerbittlicher als die Verfolgung von Straftaten.Sicher wäre es der Verkehrsicherheit sehr zuträglich, wenn man jemanden der mehr als 3 mal geblitzt wurde, den Führerschein für den Rest seines Lebens wegnimmt. Er hat bewiesen, dass er eine potenielle, sogar poteniell tödliche, Gefahr darstellt. Du kannst jetzt darüber nachdenken, ob Du zu dem Kreis gehörst, der nächste Woche zu Fuß geht, wenn das in Kraft tritt.
Man kann aber auch davon ausgehen, das Du es lernst und Dich besserst.
Mir ist die zweite Variante in jeder Hinsicht lieber.
Die Diskussion entwickelt sich. Heißt doch Smalltalk und OT.kotzen immer noch die rücksichtslosen Dosentreiber an, welche ihre Kippen aus dem Fenster schnippen.
Aber das scheint ein anderer Fred zu sein ?
Nee, nee, Du bist hier schon richtig, war nur nen kleiner Ausflug der die Grundlagen geklärt hat, warum man solchen Deppen nicht einfach die Hände abhackt, bzw. das nicht darf .
Wieso Gezänk? Ich versuch nur was zu erklären. Total Off-Topic.Mir persönlich reicht euer Gezänk allmählich. Würdet ihr bitte nen Gang zurückschalten?