Nee, mein Freund, ich diskutiere nicht. Einen Mahnbescheid kannst Du auch ohne jede Rechnung beantragen.
Das Gericht prüft nämlich nicht, ob die Forderung berechtigt ist.
Ich habe Deinen Text schon richtig gelesen, Du hast nur meine Antwort nicht verstanden. Das mit dem Zahlungsverzug ist etwas komplizierter, daher mal nen kurzer Überblick.
Ein Zahlungsziel muß trotzdem bestimmbar sein, "binnen 7 Tage nach Rechnungserhalt" erfüllt diese Kriterien nicht.
Die Fälligkeit einer Rechnung bedingt nicht, das ich in Zahlunsgverzug gerate. Erst die Mahnung setzt mich in Verzug! Die Mahnung ist ein Verpflichtung des Gläubiger.
§286(1) BGB
Siehst du, es bringt nix mit dir zu diskutieren, da Du niemals zugeben würdest, Dich mal geirrt zu haben.
Wenn Du Deinen Ausführungen so sehr vertraust, dann frage ich mich, warum Du hier nach Erfahrungen mit DIG fragst?
Oder automatischer Verzug nach 30 Tagen
§286(3) BGB
Beim Endverbrauchern gehört unter so eine Rechnung ein Rechtsfolgenhinweis.
Oder bestimmbares Datum (Fällig am XX.YY.ZZZZ, 3 Wochen nach Auslieferung)
Oder der Fall, ich verweigere die Zahlung entgültig, auch dann entfällt eine Inverzugsetzung.
Eine Rechnung, die mir während meines Urlaubs in einem Portal eingestellt wird, in dem ich mich sowieso nur gelegentlich einlogge, mit dem Hinweis 7 Tage nach Rechnungserhalt, da fängt es schon an damit, wann ist die Rechnung mir zugegangen.
Unabhängig davon, fällt sie unter die Regelung von 286(1).
Nun, ich habe sie ja bezahlt, nach meinem Urlaub halt, nach dem ich mich das nächste Mal eingeloggt hatte.
Das nächste war dann das Schreiben der Firma DIG vom 09.09.