Ich hoffe nur, der Motorradfahrer ist mit der Veröffentlichung einverstanden?
Weder sind sein Gesicht noch andere Elemente, die ihn deanonymisieren könnten, zu sehen, auch bei den anderen Verkehrsteil nicht, Persönlichkeitsrechte werden also nicht verletzt. Aber erstaunlich, dass die Frage bei solchen Dingen gestellt wird.
Ein grob verkehrswidriges Verhalten liegt vor, wenn es sich dabei objektiv um einen besonders schweren Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift und die Sicherheit des Straßenverkehrs handelt.
Das ist zwar schön formuliert, aber sehr schwammig und bedarf im Ernstfall der Auslegung, ist daher als Handlungsanweisung nicht brauchbar.
auch der Autofahrer hat seine Pflicht der Beobachtung des Verkehrs auf der linken Fahrspur verletzt.
Obwohl das natürlich bei einem solchen "Geschoss" sehr schwierig ist.
Das Video gibt das doch gar nicht her. Das Auto ist bereits links, wenn es ins Bild kommt. Interessant wäre die Konstellation, als es für den Motorradfahrer in Sicht kam. Ohne das besser zu wissen, muss ich wohl der Einschätzung des Gerichts Glauben schenken. Mag sein, dass Unfallanalysisten da mehr aus dem Video ziehen können und das wahrscheinlich auch getan haben.
Die Beobachtung des Verkehrs auf der linken Fahrspur muss man vor dem Ausscheren machen.
Wer kennt solche Situationen nicht auf deutschen Autobahnen beim Überholen mit maximal Richtgeschwindigkeit. Man schaut, blinkt, sieht keinen bzw. der ist noch meilenweit weg, zieht nach links, und schon hat man die Lichthupe im Innenspiegel der bis auf wenige auf wenige Meter heranrasenden Vertreterkarre. Und der fährt vermutlich "nur" 200 km/h
Nach dem Spurwechsel gibt zwar das Rechtsfahrgebot weiter, aber keine Ausweichpflicht nach rechts, man kann und muss also den Überholvorgang zu Ende führen auch wenn inzwischen jemand kommt, der selbst (schneller) überholen möchte. Wenn es keine noch linkere Spur gibt, muss der eben warten. Scheint aber nicht jeder zu wissen.
Um Situationen wie die eingangs geschilderte zu vermeiden: Wenn ist selbst mal über 130 fahre, was immer seltener vorkommt, verringere ich meine Geschwindigkeit bis zu einer "normalen" Differenzgeschwindigkeit, wenn ich jemanden überhole, der seinerseits dazu ansetzen wollen könnte, z. B. weil er an einen LKW herangefahren ist.
Unabhängig von weiteren Teilnehmern auf der Autobahn ist bei 300 km/h auch null,null Reaktionschance, wenn ein größerer Gegenstand ( Ast, Stein, runtergefallenes Zeugs von Handwerkerkarren ) vor einem liegt.
Der Einwurf ist hier vielleicht nicht ganz passend, weil solche Hindernisse schon bei weit niedrigerer Geschindigkeit ein Problem sein können. Das erinnert einmal mehr an die Pflicht, auf Sicht zu fahren, nützt aber auch nicht immer, wenn diese Gegenstände vorher von Vorausfahrenden verdeckt waren.
am Anfang des Videos sieht man, das er irgendwo an der Autobahn angehalten hat, um eine längere Lücke abzuwarten, um sein Beschleunigungsrennen zu fahren
Es gibt mindestens einen Schnitt im gezeigten Video. Kann sein, dass es so war, aber für diese Aussage müsste man die komplette Aufzeichnung sehen.
links neben dem PKW war genug Platz
Das verkennt die Zweiradphysik. Zweiräder sind um so träger lenkbar je höher die Geschwindigkeit. Diese Erfahrung fehlte dem Fahrer offenbar.