*Topas*
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Themenstarter
Ein Urteil, dass zum Nachdenken anregen soll.
Der Unfall ereignete sich demnach bereits im Jahr 2020, doch erst jetzt veröffentlichte die Polizei das Video, das von der GoPro des Motorradfahrers aufgenommen wurde.
Offenbar will die Polizei mit dem Video vor überhöhten Geschwindigkeiten warnen.
#Duentscheidest wie schnell Du fährst. Geschwindigkeitsunfälle sind vermeidbar“, heißt es in dem Posting.
Unter -> Polizei postet Unfallvideo: Biker rast mit 300 km/h in ein Auto – und überlebt
kann man den kompletten Sachverhalt nachlesen.
Letztendlich entschied das Gericht.
Gegen beide Beteiligten wurde ein Strafverfahren eingeleitet. «Gegen den Autofahrer wegen gefährlicher Körperverletzung – gegen den Motorradfahrer wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens», so Seiler. «Der Biker war mit 299 km/h unterwegs», erklärt er. «Da muss man davon ausgehen, dass er eine möglichst hohe Endgeschwindigkeit erreichen wollte.»
Das Gericht verurteilte den 21-jährigen Motorrradfahrer wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Dies wegen seiner «verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrweise», wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Heike Klotzbücher, der «Bild» sagt. Für ein verbotenes Rennen brauche es kein zweites Fahrzeug.
Dem Nürnberger wurde der Führerschein für sechs Monate entzogen. Zudem wurde er zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt – er war also nicht vorbestraft.
Der Autofahrer kam ungeschoren davon. Laut Klotzbücher wurde das Verfahren eingestellt: «Beim Autofahrer wurde kein Fehlverhalten festgestellt.»
Der Unfall ereignete sich demnach bereits im Jahr 2020, doch erst jetzt veröffentlichte die Polizei das Video, das von der GoPro des Motorradfahrers aufgenommen wurde.
Offenbar will die Polizei mit dem Video vor überhöhten Geschwindigkeiten warnen.
#Duentscheidest wie schnell Du fährst. Geschwindigkeitsunfälle sind vermeidbar“, heißt es in dem Posting.
Unter -> Polizei postet Unfallvideo: Biker rast mit 300 km/h in ein Auto – und überlebt
kann man den kompletten Sachverhalt nachlesen.
Letztendlich entschied das Gericht.
Gegen beide Beteiligten wurde ein Strafverfahren eingeleitet. «Gegen den Autofahrer wegen gefährlicher Körperverletzung – gegen den Motorradfahrer wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens», so Seiler. «Der Biker war mit 299 km/h unterwegs», erklärt er. «Da muss man davon ausgehen, dass er eine möglichst hohe Endgeschwindigkeit erreichen wollte.»
Das Gericht verurteilte den 21-jährigen Motorrradfahrer wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Dies wegen seiner «verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrweise», wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Heike Klotzbücher, der «Bild» sagt. Für ein verbotenes Rennen brauche es kein zweites Fahrzeug.
Dem Nürnberger wurde der Führerschein für sechs Monate entzogen. Zudem wurde er zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt – er war also nicht vorbestraft.
Der Autofahrer kam ungeschoren davon. Laut Klotzbücher wurde das Verfahren eingestellt: «Beim Autofahrer wurde kein Fehlverhalten festgestellt.»