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Mortenhh
Inhaltlich leicht verändert der § 1, von "Höchstgeschwindigkeit unterschreiten" steht im § nichts. Höchstgeschwindigkeit besagt nur wie schnell man Höchstens darf (Punkt). Nur auf Autobahnen und auf Kraftfahrstraßen gibt es eine Mindestgeschwindigkeit (60 Km/h), und nur dort.Mit Arroganz hat das wenig zu tun. Mal aus wikipedia zitiert:
Im Übrigen ist stets § 1 der StVO zu beachten, der besagt, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Hieraus folgt, dass man, insofern es die Gegebenheiten zulassen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht sehr weit unterschreiten darf.
Was 'sehr weit unterschreiten' bedeutet, stellt im Zweifel dann ein Richter fest. In den meisten Fällen dürfte dazu der gesunde Menschenverstand reichen.
Hier eimal der genaue Text:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Des weiteren möchte ich hier Matthias meinen Respekt aussprechen so Ehrlich zu sein eine "Schwäche" auszusprechen.
Und das in einem Forum wo anscheinend fast alle auf dem Motorrad geboren wurden.
In einem Motorradforum, nicht nur in diesem, sind 97,456 % aller Fahrer halbe Weltmeister, in der Praxis ist dies zwar anders aber zumindest meint es jeder von sich. Und in einem Forum lässt sich es ja auch erst einmal gut behaupten.
Matthias, ich werde dir hier jetzt keine weiteren Tipps geben, alle guten und auch gut gemeinten wurden schon gegeben.
Mich ärgerte nur die Großkotzigkeit einiger selbsternannten Großmeister.
Allen schnellen und nicht so schnellen weiterhin viel Spaß beim Fahren!
MfG
Morten