Irgendwie bin ich immer wieder über das mangelnde Verständnis der StVO entsetzt!
Jedes Bäuerlein auf Hollandfahrrad (mit den frisch "geernteten" Eiern auf dem Weg zum Markt) darf mit seinem alten Hollandfahrrad so langsam fahren, wie er es kann. Mit dem alten Porsche Trecker (6km/h) darf er das auch. Der "Opa" mit dem alten Vierer (Führerschein IV, erlaubte das Führen von "Autos" mit max. 20km/h Höchstgeschwindigkeit, so langsam sterben die Inhaber allerdings aus
) darf auch so langsam fahren. Und ebenso darf das jeder, der seine Fahrgeschwindigkeit an die Sichtverhältnisse anpasst, oder aber auch an seine persönlichen Verhältnisse bzgl. Fahrzeugbeherrschung (wenn er denn eine allgem. Eignung zum Führen eines KFZ nachgewiesen hat).
Die Gefährdung geht regelmäßig nicht von dem langsam fahrenden Verkehrsteilnehmer aus (Einhaltung anderweitig geltender Regeln vorausgesetzt), sondern von dem schnelleren Verkehrsteilnehmer.
Nicht der mit 130km/h auf der linken Spur einer BAB überholende Autofahrer ist der Gefährdende (wenn er auf den rückwärtigen Verkehr geachtet u. seine Überholabsicht rechtzeitig angekündigt hat), sondern der, der meint, drängeln zu müssen. Gleiches gilt so auch auf der Landstraße.
Die StVO verlangt eine Geschwindigkeit, die rechtzeitiges Abbremsen innerhalb des zu überblickenden Verkehrsraumes gestattet.
Zusätzlich wird ein ausreichender Sicherheitsabstand zunm vorausfahrenden fahrzeug gefordert (egal, wie langsam das ist). Magere
2.5m wären es beim Bäuerlein (o. seiner Frau), der/die mit max. 5
km/h über die Landstraße fahren, schon 15m bei jemand, der 30km/h fährt (bei GPS 200+ auf der BAB wundere ich mich auch immer wieder über Nachfolgende, deren vorderes Kennzeichen ich nicht erkennen kann, weil's unterhalb der Sichtkante meines Wagens verschwindet. Alles Leute, die glauben, sie hätten irgendwas im Griff
). Bereits 35m bei jemand, der mit 70km/h eine kurvige Strecke befährt, und da könnte es nat. auch schwer werden zu überholen, ohne nur sich (mit finalem Exitus kein Problem für die Gesellschaft
), o. aber den Vorausfahrenden zu gefährden (nicht akzeptabel).
Selbst dann, wenn man nicht in der Lage ist, die verschiedenen §§ der StVO zu behalten
o. gar zu berücksichtigen
, steht über allem §1 der StVO:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert o. belästigt wird.
Diese Regel (die alle anderen, nachfolgenden, eigentlich überflüssig macht
)
gilt uneingeschränkt auch dann, wenn sich der andere nicht daran hält (u. nur 20km/h fährt, wiewohl er locker deren 22km/h fahren könnte
).
Ist doch ganz einfach, odrrr
?
Muss man nicht drüber diskutieren
!
Regeln umgehen, wenn sicher ist, daß man nur sich selbst gefährdet. Keinesfalls aber dann, wenn andere dadurch gefährdet werden, egal, ob sie sich regelkonform verhalten, o. auch nicht!
It's really simple, isn't it
!
Grüße
Uli