Ne, eigentlich sogar mehr als 5 Jahre.
Wie man das alles an Mehrarbeit hinbekommt, ist mir allerdings auch schleierhaft.
Und das bei VW, wo danach über Jahre nicht aufs Arbeitszeitgesetz geschaut wird, kann ich nicht glauben.
Da sollte man sich ein wenig mit dem Arbeitszeitgesetz befassen. Erlaubt ist eine Wochenarbeitszeit von 6x8=48 Stunden (denn es zählt die Arbeit an Werktagen, da ist der Samstag inklusive) über einen Verteilzeitraum von ca. einem halben Jahr. Ohne eine der Begründung hinsichtlich einer möglichen Überschreitung von 10 Stunden an einem Arbeitstag ziehen zu können, kann man also 4x10 Stunden und 1x8 Stunden an 5 Arbeitstagen in der Woche erbringen (Ruhezeit von 11 h zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang ist damit problemlos einzuhalten). In einer Woche kann man dann 13 Stunden Mehrarbeit bei einer 35-Stunden-Woche erarbeiten, ohne gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen. Macht man das 40 Wochen im Jahr, dann hat man Entgelt für 520 Stunden zur Verfügung. In 4 Jahren hat man dann die Freistellung für 1 Jahr zusammen.
Ich sehe so etwas zwar als wenig realistisch an, aber grundsätzlich ermöglicht das AZG so etwas problemlos. Vorsicht daher mit Spekulationen, dass gegen das AZG verstoßen wurde. Manches kann sogar zwischen Betriebsrat und Unternehmen anders gestaltet werden.
Das Urlaubsgesetz steht jedem Mitarbeiter 4 Wochen Mindesturlaub zu. Dieser muss genommen werden. Ein Unternehmen kann daher sogar mit dem Betriebsrat aushandeln, dass 2 Wochen Urlaub in ein Langzeitkonto eingestellt werden können. Genauso ist das mit Stunden, die in manchen Tarifen älteren Mitarbeitern zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit zugestanden werden ("Altersfreizeit"). In der chemischen Industrie gibt es beispielsweise gemäß Tarifvertrag eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um 2,5h ab 57. Wenn man das in ein Langzeitkonto einbringen kann, dann kommt in 6 Jahren auch wieder ca. ein viertel Jahr bezahlte Freistellung aus dem eigenen Guthaben zusammen.
Gruß
Klaus