Die Sache mit dem Akrapovic vom Werk und der ABE bzw. EC Type-Approval Certificate

Diskutiere Die Sache mit dem Akrapovic vom Werk und der ABE bzw. EC Type-Approval Certificate im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Gude, mal wieder ein Thema rund um ABE, ggf. notwendigen mitzuführenden Unterlagen etc. An meiner 2021er 1250 GS Rallye ist werkseitig der sog...
John_Stiles

John_Stiles

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Gude,

mal wieder ein Thema rund um ABE, ggf. notwendigen mitzuführenden Unterlagen etc.

An meiner 2021er 1250 GS Rallye ist werkseitig der sog. Sportschalldämpfer, gemeinhin unter dem Terminus Akrapovic ESD bekannt montiert. Dass der Schalldämpfer werkseitig montiert ist, läßt sich auch über einen der gängigen FIN Decoder in der Übersicht der Ausgangskonfiguration nachlesen. Irgendeine Art von Dokument (ABE o.ä.) liegt mir nicht vor.

Nun bin ich durch einen Thread zum Auspuff hier auf die Montageanleitung gestossen, die am Ende des Dokuments zwei Seiten von Akrapovic beinhaltet - und zwar ein sog. EC Type-Approval Certificate. Das scheint wohl die EU ABE bzw. ein analoges Dokument zu sein. Zwar vom Umfang her deutlich kleiner/kürzer als ich es üblicherweise von ABEs gewohnt bin, aber Handelsbezeichung, Fahrzeug- und Motortyp stimmen mit meinem Motorrad, abgeglichen mit meinem COC Dokument überein.

Damit scheine ich zumindest mal ein Dokument gefunden zu haben, welches inhaltlich richtig ist. Das kann und werde ich fortan mitführen. Generell stelle ich mir gleichwohl die Frage (rein aus Interesse, Neugierde etc.), ob es überhaupt mitzuführen ist, warum seitens BMW dieses Dokument nicht automatisch mitgeliefert wird bzw. ob es faktisch so ist, dass bei der werkseitigen Ausrüstung des Motorrad mit solch einem zugelassenen Anbauteil, nichts weiter vorzuhalten ist.

Kennt sich da jemand fundiert aus? Danke euch im Voraus.

Ein sonniges Wochenende wünsche ich euch.
 
KlausB

KlausB

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Nun bin ich durch einen Thread zum Auspuff hier auf die Montageanleitung gestossen, die am Ende des Dokuments zwei Seiten von Akrapovic beinhaltet - und zwar ein sog. EC Type-Approval Certificate. Das scheint wohl die EU ABE bzw. ein analoges Dokument zu sein. Zwar vom Umfang her deutlich kleiner/kürzer als ich es üblicherweise von ABEs gewohnt bin, aber Handelsbezeichung, Fahrzeug- und Motortyp stimmen mit meinem Motorrad, abgeglichen mit meinem COC Dokument überein.
Keine Ahnung, welchen Thread du erwischt hast, vermutlich dann nicht den richtigen. Es gibt für Motorräder mit EU-Homologation keine ABE für Auspuffanlagen. Ein Auspuff oder ein ESD eines anderen Herstellers muss dieselbe EU-Zulassung (Homologation) durchlaufen wie der Original-Auspuff. Nur dann darf der ESD bzw. Auspuff legal montiert werden. Denn es muss der Nachweis erbracht werden, dass Emissions- und insbesondere die Lärmgrenzwerte aus dem Fahrzyklus auch mit dem Ersatzauspuff für die jeweilige Euro-Norm eingehalten werden. Wenn du an einem Fahrzeug mit EU-Homologation tatsächlich einen Auspuff montierst, der lediglich ein ABE-Dokument (Einstufung des Herstellers mit Genehmigung durch das KBA) mit sich bringt, bist du illegal unterwegs. Das musst du von einem Sachverständigen abnehmen lassen.

Daher trägt der Auspuff bzw. ESD dann auch eine entsprechende Nummer, mit der Ordnungshüter online nachprüfen können, ob er zum Mopped passt. Man muss daher keinerlei Dokumente mitführen, schon gar nicht, wenn das Teil ab Werk verbaut ist. Schwieriger wird es, wenn man eine komplette Auspuffanlage mit separatem Katalysator, den man selbst einbauen muss, erwirbt. Da würde ich Dokumente mitnehmen. Bei einem ESD ist das jedoch nicht zu berücksichtigen.

Gruß
Klaus
 
Dabebbe

Dabebbe

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An meiner 2021er 1250 GS Rallye ist werkseitig der sog. Sportschalldämpfer, gemeinhin unter dem Terminus Akrapovic ESD bekannt montiert
Ich habe ihn beim Händler nachrüsten lassen und habe die beiden bunten Zettel in die Hand gedrückt bekommen, da ich wegen der Lenkererhöhung (nicht BMW) sowieso Papier mit durch die Gegend fahre, habe ich alles samt verbotenem Buch in dessen Plastik-Hülle immer dabei (damit es nicht nass wird, natürlich nochmals in eine ZIP Gefrierbeutel.
Alles nach der Devise, besser dabei haben als in einer Kontrolle brauchen.
Der TÜV hat die Zettel für den Akra und die Lenkererhöhung nicht interessiert, der Prüfer meinte, da jst ne KBA- und ne e- Nummer drauf, das genügt ihm, sowas will immer nur die Polizei gerne sehen.
 
KrisderBiker

KrisderBiker

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Es gibt mehrere Wege, wie Teile vorschriftsmäßig betrieben werden können:
  • Teil ist Bestandteil der Zulassung oder eine Zulassungsvariante
    • Teil ist nebst Zulassungsnummer mit einer OEM Markierung gekennzeichnet
    • Ist Auslieferungsstand des Fahrzeuges - Kunde hat CE Bescheinigung, Hersteller die Details zur Betriebsgenehmigung.
    • Auf dem Motorrad gibt es ein Typenschild mit der Referenz auf die Zulassungsnummer, über diese Nummer ist wiederum hinterlegt, dass das Teil zugelassen ist.
    • zb OEM Nebelscheinwerfer nachrüsten
    • Im Beanstandungsfall über das Typenschild und Nachfrage beim Hersteller bzw Homologationsdatenbank zu klären
  • Teil ist Bestandteil eines artgleichen zugelassenen Modells
    • Teil ist nebst Zulassungsnummer mit einer OEM Markierung gekennzeichnet
    • Das Argument ist, dass es eine Modellvariante gibt, für die das Teil zugelassen ist, und deshalb ist es auch für das gefahrene Modell zugelassen
    • zB Adventurewindschild auf nicht Adventure Variante - klingt wie ein No-brainer, ist es aber nicht - manchmal passt die Argumentation, manchmal auch nicht - zB bei Bremspedaltausch, Federtausch, Stossdämpfertausch etc zu berücksichtigen - offensichtlicheres Negativbeispiel: US Blinker an EU Modell bzw vice versa.
    • Faktisch ein Graubereich für den Schrauber, da es keine ABE etc gibt - lässt sich meistens über einen Teilekatalog ermitteln - Leebmann24 zB verlangt mittlerweile die FIN, um bestimmte Teile auszuliefern, und meckert, wenn es lt Datenbank nicht passt.
    • Im Beanstandsfall über das Typenschild und Nachfrage beim Hersteller bzw Homologationsdatenbank zu klären
  • Teil mit ABE (mit oder ohne Eintragungspflicht)
    • ABE ist mitzuführen oder das Teil ist einzutragen
    • Etwaige Auflagen der ABE sind einzuhalten
    • zB Hattech: "Keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig"
  • Teil mit Teilegutachten und expliziter Vorführung beim TUEV
    • Zulassungspapiere sind mitzuführen, bzw einzutragen
Im Fall von Akrapovic sind 2 Bezugsvarianten möglich:
  1. ab Werk bestellt, bzw es ist für das bestimmte Modell Teil einer Zulassungsvariante -> von BMW deshalb keine separaten Papiere
  2. Akrapovic hat zusätzlich für bestimmte Modelle, für die 1. nicht gilt, eine ABE eingeholt -> ABE ist bei diesen Modellen mitzuführen
Ich hoffe, das passt so halbwegs.
 
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KlausB

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Im Fall von Akrapovic sind 2 Bezugsvarianten möglich:
  1. ab Werk bestellt, bzw es ist für das bestimmte Modell Teil einer Zulassungsvariante -> von BMW deshalb keine separaten Papiere
  2. Akrapovic hat zusätzlich für bestimmte Modelle, für die 1. nicht gilt, eine ABE eingeholt -> ABE ist bei diesen Modellen mitzuführen
Ich hoffe, das passt so halbwegs.
Nein, Punkt 2 passt nicht. Bei Fahrzeugen mit EU-Homologation gibt es keinen Auspuff mit ABE, nur die EU-Homologation. Der Auspuff muss den Fahrzyklustest erfolgreich bestanden haben.
Es gibt für andere Motorräder aber auch komplette Auspuffanlagen, die nur mit selbst einzubauendem Kat eine EU-Homologation haben. Dann muss man Papiere mitführen. Hat der komplette Auspuff die Zulassung, dann braucht man formal nichts dabei zu haben.

Gruß
Klaus
 
KrisderBiker

KrisderBiker

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Nein, Punkt 2 passt nicht. Bei Fahrzeugen mit EU-Homologation gibt es keinen Auspuff mit ABE, nur die EU-Homologation. Der Auspuff muss den Fahrzyklustest erfolgreich bestanden haben.
Es gibt für andere Motorräder aber auch komplette Auspuffanlagen, die nur mit selbst einzubauendem Kat eine EU-Homologation haben. Dann muss man Papiere mitführen. Hat der komplette Auspuff die Zulassung, dann braucht man formal nichts dabei zu haben.

Gruß
Klaus
Ich folge Dir nicht ganz - aber vlt liegt es an einer sprachlichen Spitzfindigkeit am Begriff "Auspuff", der sowohl für "Abgasanlage" wie auch "Endschalldämpfer" genutzt wird.

Das homologierte Fzg hat nach der Homologation einen Auspuff, der im Rahmen der Homologation zugelassen wurde, ergo keine ABE notwendig. Diesen kann man doch später durch einen mit ABE austauschen, sofern es für dieses Fzg der Auspuff nicht durch die Homologation zugelassen wurde, oder siehst Du das anders?
 
KlausB

KlausB

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Nein, für ein Fahrzeug mit EU-Zulassung (Homologation) gibt es nach meinem Kenntnisstand eben keinen Auspuff-Ersatz mit ABE, sondern nur mit EU-Homologation. Die Kennzeichnung ist daher auch anders (E-Prüfzeichen). Bei der GS kann aufgrund der EU-Homologation der ESD gegen einen solchen eines anderen Herstellers getauscht werden, wenn dieser auch die Homologation durchlaufen hat. BEi anderen Motorrädern muss man oft den kompletten Auspuff tauschen. Dabei hat der Hersteller dieses ESD bzw. dieses Komplettaupuffs nachgewiesen, dass Standgeräusch, Fahrgeräusch etc. aus der EU-Zulassung eingehalten werden. Wer an Fahrzeugen mit EU-Homologation tatsächlich einen Auspuff mit ABE anbringen lassen will, muss diesen von einem Sachverständigen abnehmen lassen, sonst ist der Betrieb nicht legal. Dabei müssen formal die Fahrgeräusche geprüft und bei anderen Werten eingetragen werden. In den Euro-Normen sind die Fahrgeräusche verbindlich vorgeschrieben, so dass diese Werte zur Einhaltung der Norm nun mal eingehalten werden müssen.

Gruß
Klaus
 
KrisderBiker

KrisderBiker

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Vielleicht nur ein Missverständnis.

Nach meinem Verständnis bezieht sich der Begriff "Homologation" auf die Genehmigung eines Fahrzeugs. Jedes Neufahrzeug, dass in der EU verkauft wird, hat eine ECE Zulassung. Alle Varianten, die bei der Homologation vorgeführt werden, sind zugelassen. Wenn zB BMW sich entscheidet ein Motorrad ab Werk mit Akrapovic auszurüsten und dieses im Rahmen der Homologation vorführt, ist diese Variante zugelassen. Der Kunde erhält dafür keine eigene ABE.

Einen zugelassener Auspuff für sich alleine (als Nachrüstteil) erhält eine ABE. Die Fahrgeräusche etc werden im Rahmen der ABE Erlangung geprüft.

Wenn der Kunde nachher lieber einen Auspuff von Hettich will, kann er diesen - sofern der Auspuff eine ABE für den Betrieb am Motorrad erhalten hat - austauschen. Die ABE ist dann mitzuführen (bzw einzutragen).

Zu diesem Zweck gibt es Auspuffangebote mit ABE, die eintragungsfrei zugelassen sind, zB Hettich, Arrow, usw.

Wie passen letztere Angebote in Dein Verständnis?
 
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Hansemann

Hansemann

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Kris der Biker hat Recht. Ist ganz einfach.

Darüber hinaus haben Werksakra ab Werk und OEM-Auspuff ab Werk unterschiedliche dB-Werte eingetragen, daran erkennt man, ob nachgerüstet wurde.
 
KlausB

KlausB

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Dann lest euch doch das hier mal durch:

Info / Homologation - Scooter-Attack

Da steht (wie auch an anderen Stellen auch), dass die ABE für nationales Recht gilt, die EU-Homologation dann in der EU. Es gibt dann auch keine ABE-Papiere, sondern eine Scheckkarte nach meinem Kenntnisstand.

Es gilt nach dem Artikel oben:

Richtlinie 97/24/EU Anhang 9
Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, dass seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

Oder siehe hier:

Was ist die EG-BE und welche Dokumente müssen bei Auspuffsystemen mitgeführt werden?

Dort steht, dass nur eine "Service Card" mitgeliefert wird.

Hat Kris der Biker danach immer noch Recht?

Gruß
Klaus
 
QVIENNA

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Ist das Teil werksseitig verbaut, muss man nichts mitführen, die Konfiguration ist in der FIN enthalten.
 
Hansemann

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...

Richtlinie 97/24/EU Anhang 9
Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, dass seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.



Hat Kris der Biker danach immer noch Recht?

Gruß
Klaus

Die Richtlinie 97/24/EG ist nicht mehr in Kraft. Sie wurde ersetzt durch EU/VO 163/2013.

Da mir Autodidakten regelmäßig nicht glauben:

1718546934227.png


oder der Link zu der gültigen

EU-VO 168/2013

dort bis zur Ziffer (28) scrollen. der achte Spiegelstrich.
Bevor jedoch der nächste "Ja, aber..."-Spruch kommt, es ist auch noch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 zu beachten.

Ja, er hat immer noch Recht.

Den Unterschied zwischen Richtlinie, EU-Verordnung und delegierter Verordnung kennst Du aber?

EU-Recht ist kompliziert und nicht einfach zu begreifen, durchzogen von hunderten von Ausnahmen und Sonderregelungen. Zu StVZO-Zeiten und FahrzeugzulassungsVO-Zeiten war das nicht ganz so anspruchsvoll.

Internet-Wissen freut auch meinen Hausarzt immer :wink:
 
KlausB

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Du magst zwar mit der Bemerkung zu den Autodidakten durchaus auch bei mir Recht haben, trotzdem habe ich den Begriff "Betriebserlaubnis" oder "Allgemeine Betriebserlaubnis" an keiner Stelle in der deutschen Übersetzung der von dir genannten europäischen Dokumente gefunden. Kris der Biker schrieb, dass eine ABE eingeholt worden wäre. Das wäre nach meinem Verständnis dann weiterhin eine nationale Genehmigung in Deutschland wie z. B. bei Bremshebeln, vielleicht liege ich da falsch.

Für mich müsste das gemäß der EU-Verordnung eine EU-Typgenehmigung sein. Eine deutsche ABE muss im Ausland nicht gelten, die EU-Typgenehmigung muss jedoch anerkannt werden.
Wenn ich nun bei SC Projekt bei Auspuffanlangen für neuere Motorradmodelle schaue, dann steht dort, dass eine Service Card mitgeliefert wird, der Begriff "ABE" kommt nicht mehr vor.

Vielleicht hast du noch einen Link zu dem Mitführen von Dokumenten. Ich sehe das weiterhin so, dass bei einer E-Kennzeichnung kein Dokument mitgeführt werden muss. Warum sollte das bei einem Auspuff mit EU-Typgenehmigung denn anders sein als bei einem nicht originalen Hauptscheinwerfer mit der E-Kennzeichnung auf dem Glas? Die Typgenehmigung muss zentral abrufbar sein. Meine bisherigen ABEs für andere Bauteile sind lediglich in deutscher Sprache, die im Ausland gar nicht ausreichend verstanden wird.

Gruß
Klaus
 
KlausB

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Genau, und da steht: "EC Type-Approval Certificate", nicht ABE. Kris der Biker schrieb, Akrapovic hätte eine ABE eingeholt, die dann mitzuführen sei. Hansemann gab ihm recht. Ich wüsste nicht, dass ein EC Type-Approval Certificate im Gegensatz zu einer ABE mitgeführt werden müsste, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Gruß
Klaus
 
MichaelBC

MichaelBC

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Ich weiß nicht wo hier das Problem ist. Auf der Homepage von Akrapovic filtert man nach Hersteller, Modell, Baujahr....., also das übliche. Und siehe da, da sind die Dokumente (z. B. GS 1250 Baujahr 2023: https://d1sfhav1wboke3.cloudfront.n...0601/573aebbd-3f85-4572-8379-e6a07e7c202f.pdf bzw. https://d1sfhav1wboke3.cloudfront.n...0601/b55d56b8-db74-442b-aab6-271a5f40f702.pdf ).
Das Problem ist das, dass es hier laut Überschrift, um den BMW Akra ab Werk geht und die von Dir verlinkten Dokumente für einen anderen Auspuff sind. Der BMW Akra hat zwei Rohre die in den Topf rein gehen und eine andere Nummer.
 
Thema:

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